Teil III - Politische Bestimmungen Abschnitt V - Elsaß-Lothringen Artikel 64 Die Grundsätze der Rhein- und Moselordnung sind in Teil XII (Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen) des gegenwärtigen Vertrags niedergelegt.
Teil III - Politische Bestimmungen Abschnitt V - Elsaß-Lothringen Artikel 64
Abschnitt V - Elsaß-Lothringen
Artikel 64
Die Grundsätze der Rhein- und Moselordnung sind in Teil XII (Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen) des gegenwärtigen Vertrags niedergelegt.