Teil III - Politische Bestimmungen Abschnitt I - Belgien Artikel 32 Deutschland erkennt die volle Souveränität Belgiens über das ganze streitige Gebiet von Moresnet (das sogenannte "Neutral-Moresnet") an.
Teil III - Politische Bestimmungen Abschnitt I - Belgien Artikel 32
Abschnitt I - Belgien
Artikel 32
Deutschland erkennt die volle Souveränität Belgiens über das ganze streitige Gebiet von Moresnet (das sogenannte "Neutral-Moresnet") an.