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Nr. 50:
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht an
Abteilung L
(Fernschreiben)
Zur sofortigen Weitergabe an OKH. und Ob. d.
L.
(an OKH. fernmündl. vorausgegeben)
Ob. d. H. regelt die Annahme des poln. Parlamentärs nach Ort und Zeit
sowie die Übermittlung dieser Bereitwilligkeit an den Kommandanten von
Warschau über den Deutschlandsender. Der Parlamentär ist
anzuhören und ihm dann folgendes zu eröffnen:
- Der poln. Kommandant von Warschau hat es am 16. 9. abgelehnt, die
gleiche Frage mit einem deutschen Unterhändler zu erörtern.
- Die in den abgeworfenen Flugblättern der Bevölkerung
gestellte Räumungsfrist ist nutzlos verstrichen.
- Inzwischen sind durch die deutschen Truppen alle militärischen
Vorbereitungen zum Angriff gegen die Stadt wieder getroffen worden. Der
Artl.-Anfmarsch ist beendet. Aus diesen Gründen ist die deutsche
Wehrmacht nicht mehr in der Lage, über die Räumung der Stadt
durch die Zivilbevölkerung zu verhandeln, sondern muß die
bedingungslose Übergabe der Stadt fordern.
- Frist für die Antwort auf dieses Angebot bis 18. 9., 8.00 Uhr.
- Mit dem vom Diplomatischen Korps angebotenen Parlamentär, der
gleichzeitig mit dem Parlamentär des Kommandanten zu beordern ist, sind
unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen mit dem
Stadtkommandanten die Einzelheiten über die Evakuierung des
Diplomatischen Korps und der ausländischen Kolonien in Warschau zu
vereinbaren.
Chef OKW.
17. 9. 1939
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