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Nr. 35:
Das Auswärtige Amt an die Polnische
Botschaft in Berlin
(Verbalnote)
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Polnischen Botschaft folgendes
mitzuteilen:1
Die deutschen Luftstreitkräfte haben den Befehl erhalten, sich bei ihren
Kampfhandlungen in Polen auf militärische Objekte zu beschränken.
Es ist eine selbstverständliche Voraussetzung für die
Aufrechterhaltung dieses Befehls, daß die Polnischen Luftstreitkräfte
sich an die gleiche Regel halten. Sollte das nicht der Fall sein, so wird
deutscherseits sofort schärfste Vergeltung geübt werden.
Berlin, den 1. September 1939.
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