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Nr. 16:
Erläuterungen der Reichsregierung zur
Frage der Verwirklichung der Gleichberechtigung, 16. April
19341
(Auszug)
Die Deutsche Regierung ist bereit, das Memorandum des Vereinigten
Königreichs vom 29. Januar 19342 als
Grundlage für eine Konvention anzunehmen, jedoch unter dem Vorbehalt
gewisser wichtiger Änderungen. Die Deutsche Regierung hält es
für unmöglich, zwei Jahre lang auf angemessene Mittel zur
Verteidigung in der Luft zu warten. Sie wünscht, vom Beginn der
Konvention an, eine Verteidigungsluftflotte von Flugzeugen mit kurzer
Reichweite, zu der keine Bombenflugzeuge gehören würden, zu
besitzen. Die zahlenmäßige Stärke dieser Luftflotte
würde 30 Prozent der zusammengerechneten
Militärluftstreitkräfte der Nachbarn Deutschlands oder
50 Prozent der Militärluftflotte Frankreichs (d. h. derjenigen,
die es in Frankreich selbst und in seinen nordafrikanischen Gebieten
besitzt) - je nachdem, welche Zahl die geringere
ist - nicht überschreiten. Diese Forderung erhebt die Deutsche
Regierung ohne Präjudiz für das Ergebnis der in dem Memorandum
des Vereinigten Königreichs vorgeschlagenen Untersuchung über die
Luftfrage, die, wie vorgeschlagen, stattfinden würde und die wenigstens die
Bombenflugzeuge abschaffen sollte. Deutschland verlangt während der
ersten fünf Jahre einer zehn Jahre laufenden Konvention keine
hierüber hinausgehende Zahl von Militärflugzeugen; aber nach
diesen fünf Jahren verlangt es, daß die nötigen Herabsetzungen
und Erhöhungen vorgenommen werden, so daß es am Ende der zehn
Jahre dauernden Konvention volle zahlenmäßige Gleichheit mit den
Hauptluftmächten erhalten würde.
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