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III. Europa und die Anschlußfrage   (Forts.)

 
Die Schweiz und die Anschlußfrage
Dr. Hans Oehler (Zürich)

Die Schweiz und die europäische Staatenordnung seit 1919 • Die öffentliche Meinung der Schweiz und die Anschlußfrage • Militärpolitische Gesichtspunkte • Frankreich • Italien • Deutschösterreich • Das Deutsche Reich • Staatlich-politische Gesichtspunkte • Entwicklung des schweizerischen Liberalismus • Innerpolitische Kräfte der Beharrung und Erstarrung • Wirtschafts- und verkehrspolitische Gesichtspunkte • Die Schweiz und die deutsche politische Ideologie.

Um jedem Mißverständnis vorzubeugen: Die Fragestellung "Schweiz und Anschlußfrage" kann nicht den Sinn haben, die Meinung der offiziellen Schweiz über einen künftigen Zusammenschluß Österreichs und Deutschlands ergründen und darstellen zu wollen. Das schweizerische Staatswesen hat seit Jahrhunderten eine Politik der Nichtteilnahme an den europäischen Auseinandersetzungen beobachtet, um nicht deren unmittelbare Rückwirkungen auf die eigene innere Zusammensetzung erleiden zu müssen. Nun ist heute die Schweiz zwar Mitglied des Völkerbundes. Aber auch als solches geht ihr Bestreben durchaus dahin, bei vorkommenden politischen Fragen eine ausgesprochene Stellungnahme nach Möglichkeit zu vermeiden. Zur Anschlußfrage einmal offiziell Stellung nehmen zu müssen, wird ihr schon deswegen erspart bleiben, weil sie nicht Mit- [184] glied des Völkerbundrates ist, dem allein die Entscheidung über die Frage zusteht.

Wenn somit die Schweiz als Staat zu den Fragen des europäischen Geschehens keine Stellung bezieht, so ist damit keineswegs gesagt, daß nicht von ihrer Öffentlichkeit und ihren Politikern die Geschehnisse in der Nachbarschaft jeweils mit Aufmerksamkeit verfolgt und nach ihren Rückwirkungen auf die eigene politische Lage und Existenz beurteilt worden sind. Mit wieviel Leidenschaft ist beispielsweise der Übergang Savoyens aus der Hand des südlichen in diejenige des westlichen Nachbarn im Jahre 1860 verfolgt worden, in der richtigen Erkenntnis, daß mit der erneuten, in den Jahren 1795 bis 1814 bereits einmal verwirklichten Umklammerung Genfs durch französisches Gebiet die ungestörte Zugehörigkeit dieses westlichen Bollwerks zur Schweiz für die Zukunft in Frage gestellt sein könnte. Aber auch die nationalen Einigungsbewegungen in Italien und Deutschland und deren Ergebnisse: das Entstehen geschlossener Nationalstaaten im Süden und Norden, sind von den Zeitgenossen lebhaft miterlebt und viel umstritten worden. Schon aus dem Grunde, weil die Schweiz, wie das 19. und 20. Jahrhundert sie kennt, einem gleichen Streben nach "nationaler Einigung" ihr Dasein verdankt, wie es dem Entstehen des neuen Italien und Deutschland zugrunde lag. Bloß bedeutete für sie "national" nur staatliche und nicht zugleich auch sprachlich-kulturelle Einheit. Auffallend wenig sind dagegen Bedeutung und Tragweite der Gebiets- und Machtverschiebungen von 1919 in der näheren und ferneren Nachbarschaft der Schweiz ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gedrungen. Das dürfte damit zusammenhängen, daß man in der Schweiz – zum mindesten im deutschen Landesteil – vom Weltkrieg und seinem Ausgang überrascht wurde und entsprechend nicht zu ermessen vermochte, um was es dabei im wesentlichen ging. Auch heute, elf Jahre nach Errichtung der neuen Macht- und Gebietsordnung, hat man in weiten Kreisen noch nicht klar erkannt, was Frankreichs erneute Festsetzung am Oberrhein vor den Toren Basels (Elsaß-Lothringen) und das Wiedererscheinen "Roms" auf der Wasserscheide der Alpen (Südtirol) für den Staat bedeutet, der als Übergang und Vorwerk einer nördlich der Alpen und östlich von Maas und Saone gelegenen Staatlichkeit ins Po- und Rhone-Seine-Stromgebiet entstanden ist. Man fühlt höchstens, daß sich in der Lage der Schweiz seit 1919 etwas grundlegend geändert hat. Und aus diesem unbestimmten Gefühl von Unsicherheit und [185] künftiger Bedrohung heraus lehnt man jede Änderung am heutigen europäischen Zustand ab, durch die man allfällig selbst in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Dazu kommt, daß der Angehörige des neutralen Kleinstaates mangels außenpolitischer Aufgaben seines Staates und weil er an den Geschehnissen der europäischen Politik nur als Beobachter teilnimmt, die Fähigkeit verliert, deren Rückwirkungen auf die eigene politische Lage zu beurteilen. Nimmt er dann Stellung zu Fragen der europäischen Politik, dann geschieht das weniger auf Grund nüchterner politischer Erwägung und unter dem Gesichtspunkte des Interesses des eigenen Staates, als vielmehr auf Grund von Sympathien oder Antipathien oder von Vorstellungen, die er vom Ausland her übernimmt. Wenn wir im folgenden einige Betrachtungen über die Bedeutung beziehungsweise Rückwirkungen eines Zusammenschlusses Österreichs und Deutschlands auf die Schweiz anstellen, so können für uns dabei natürlich nur politische Erwägungen wegleitend sein.


Was bedeutet der "Anschluß" für die Schweiz in militärpolitischer Hinsicht? Um das zu ermessen, muß man die Lage der Schweiz von heute mit derjenigen von 1914 vergleichen. Wenn unser Land nicht in den Weltkrieg hineingerissen wurde, so das in erster Linie, weil beide Kampfgruppen das gleiche Interesse an der Achtung seiner Neutralität hatten. Daß bei einer künftigen europäischen Auseinandersetzung dieses Interesse bei den verschiedenen Nachbarmächten wieder ein gleiches sein wird, kann nicht mit Bestimmtheit angenommen werden. Es ist bekannt, welch "großer Wert in gewissen militärischen Kreisen in Paris (im Frühjahr 1919 bei Abfassung des Völkerbundvertrages) auf die Möglichkeit des Durchzuges von Truppen des Völkerbundes gelegt wurde und daß auch das Gebiet der Schweiz in dieser Hinsicht in Betracht kam" (zitiert aus der Botschaft des schweizerischen Bundesrates vom 4. August 1919 über den Beitritt der Schweiz zum Völkerbund). Einige Monate, nachdem die Schweiz dem Völkerbund unter Differenzierung ihrer Neutralität beigetreten war, machte die französische Regierung denn auch den Versuch, die neue Neutralität der Schweiz auf ihre "Durchlässigkeit" zu prüfen. Sie stellte in Bern das Gesuch um Durchlaß von "Völkerbunds"-Truppen für Wilna, was die Schweiz allerdings ablehnte. Gerade aus dem Umstand, daß keinerlei [186] Notwendigkeit vorlag, diese Truppen durch die Schweiz fahren zu lassen, muß aber geschlossen werden, daß es Frankreich daran lag, einen Präzedenzfall zu schaffen für solche Fälle, in denen die Schweiz das einzige in Betracht kommende Durchmarschgebiet darstellen würde. Frankreichs heutige Machtstellung beruht zur Hauptsache auf seinem militärischen Bündnissystem mit Polen und den Staaten der Kleinen Entente. Mit Ausnahme des Seeweges nach Polen fehlt ihm aber eine unmittelbare Verbindung mit seinen Verbündeten. Die Schweiz und Österreich wären der gegebene Verbindungsweg. Darum der große Wert, den man in Paris 1919 auf die Möglichkeit des Durchzuges von Truppen durch die Schweiz legte. Heute hat sich allerdings diese Gefahr für die Schweiz, in einem künftigen europäischen Konflikt zum Auf- und Durchmarschgebiet französischer Armeen nach dem Südosten und Osten Europas zu werden, bedeutend vermindert. Die Versuchung, ihr Gebiet dazu zu mißbrauchen, kann aber doch erst dann endgültig als ausgeschaltet angesehen werden, wenn an ihre Grenzen wieder ringsum voll wehr- und verteidigungsfähige Staaten stoßen. Der heutige, weitgehend wehrlose österreichische Kleinstaat ist – neben der Entwaffnung Deutschlands – mit ein Grund für die militärpolitische Unsicherheit, in der sich die Schweiz seit 1919 befindet.

Das allerdings noch in einer anderen Hinsicht. Die Schweiz könnte dank der natürlichen Verteidigungsmöglichkeit der Alpen einem von Süden erfolgenden Angriff aus eigener Kraft möglicherweise so lange widerstehen, bis eine allgemeine europäische Aktion ihr Luft schaffen würde. Aussichtslos aber wäre eine Verteidigung angesichts einer über unverteidigtes oder wenig verteidigtes österreichisches Gebiet erfolgenden Umfassung und Aufrollung ihrer Alpenstellung von Osten her. Eine wehrfähige und abwehrbereite Großmacht nordwärts von Brenner und Reschenscheidegg würde für die Schweiz also eine außerordentliche Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit nach Süden bedeuten.

So läßt sich zusammenfassend sagen, daß militärpolitisch der Anschluß Österreichs an Deutschland für die Schweiz von wesentlichem Vorteil wäre. Wenn einer solchen Auffassung allfällig entgegengehalten wird, es stehe dem Vorteil auch ein Nachteil gegenüber, indem dann die Schweiz von Martinsbruck bis Basel an ein einziges Großdeutschland stoße, so ist zu sagen, daß auch ein solches Großdeutschland immer noch lange nicht über die militärischen [187] Machtmittel verfügen würde, über die das eng verbündete Deutschland und Österreich-Ungarn vor 1914 während Jahrzehnten und im Weltkrieg verfügten und wodurch die Schweiz doch militärisch nie bedroht war. Die Schweiz muß eben gerade dann als am gesichertsten angesehen werden, wenn an allen ihren Grenzen ein gleichmäßiger militär- und machtpolitischer Druck besteht. Das hat auch der Weltkrieg wieder gelehrt, aus dem die Schweiz zum guten Teil dank einem solchen "Gleichgewicht" ihrer Nachbarmächte unversehrt hervorgegangen ist.


Was hat die Schweiz in staatlich-politischer Hinsicht von einer Vereinigung Österreichs mit Deutschland zu erwarten? Dieser Punkt ist in der schweizerischen Öffentlichkeit umstritten. Auf einen Grund dafür haben wir oben schon verwiesen. Man hat sich vor zwölf Jahren, als die Katastrophe der Waffenstillstandsbedingungen und Friedensverträge über Europa hereinbrach, einfach geduckt, froh, daß man selbst verhältnismäßig gnädig dabei wegkam. Nachdem die Dinge dann aber einmal so waren, schloß man möglichst schnell seinen Frieden mit der neuen Machtordnung. Über deren Beschaffenheit machte man sich dabei wenig Gedanken. Man ersorgte nur das eine, daß bei jeder Erschütterung oder Änderung derselben vielleicht das eigene staatliche Dasein einmal in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Der Anschluß Österreichs wäre aber zweifellos eine grundlegende Änderung der Ordnung von 1919. Also zieht man den Frieden um jeden Preis, die Erhaltung des Bestehenden, jeder an sich noch so berechtigten Änderung vor.

Dazu kommt ein Beweggrund innerpolitischer Natur. Als der schweizerische Liberalismus vor 80 Jahren gegenüber dem Widerstand der Mächte der Legitimität und starren Erhaltung des Bestehenden im In- und Ausland die "nationale Einigung" vollzog und aus dem losen Staatenbund den starken Bundesstaat schuf, sympathisierte er weitgehend mit den gleichlaufenden Einigungsbewegungen in Italien und Deutschland. Die Sorge vor allfällig ungünstigen Rückwirkungen der nationalen Einigung beim südlichen und nördlichen Nachbarn trat zurück vor dem Vertrauen auf die eigene Kraft und die Zukunft des eigenen Staates. Heute steht der schweizerische Liberalismus in ausgesprochener Verteidigung gegen den Ansturm von Mächten und Kräften, die ihn aus der beherrschen- [188] den Stellung im Staat von 1848 zu verdrängen suchen, ja diesen Staat selbst in seinen Grundlagen bedrohen. Das treibt ihn naturnotwendig ins Lager der Mächte der Beharrung und Erstarrung. Da jede äußere Erschütterung den labilen Zustand im Innern gefährden müßte, überträgt sich diese Einstellung natürlich auch auf das Außenpolitische. Darum finden wir führende Kreise und Organe des schweizerischen Liberalismus, in schroffem Gegensatz zur freiheitlichen Überlieferung der liberalen Schweiz der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, heute der europäischen Hegemoniemacht Vorschub leisten bei ihrem Bestreben, jede freiheitliche, auf dem Selbstbestimmungsrecht beruhende Entwicklung Europas gewaltsam hintanzuhalten.

Für die Beurteilung der Anschlußfrage spielt auch das geschichtlich bedingte Mißtrauen gegen ein starkes "Reich" eine Rolle. Könnte nicht Großdeutschland einmal Anspruch auch auf Angliederung des ehemaligen "Gliedes deutscher Nation" in "oberdeutschen Landen", der Schweiz, erheben? Bei solcher Überlegung wird nur eines übersehen – und das geschieht recht häufig, teils geflissentlich, teils mangels besserer Kenntnis –, daß es in erster Linie Österreich ist, das zum Reich will und daß nicht das Reich sich Österreich gegen seinen Willen anzugliedern versucht. Wenn jemals das heutige Deutschland oder ein künftiges Großdeutschland, sei es um der Idee eines starren Einheits- und Nationalstaates nach französischem (Elsaß-Lothringen) oder italienischem Muster (Südtirol) zu verwirklichen, oder aus einem sonstigen übertriebenen Machtbestreben heraus, gleich- oder anderssprachige Volksteile mit Gewalt seiner Staatshoheit unterwerfen wollte, dann würde es sich damit seiner gesamteuropäischen Verantwortung entschlagen und der europäischen Friedensordnung diejenige Festigkeit und Ausgeglichenheit rauben, ohne die Mitteleuropa nie wieder zu politischer und geistiger Geltung gelangen wird. Darum, weil es das ureigenste Lebensinteresse Deutschlands und eines künftigen Großdeutschland ist – man denke auch an die zahlreichen deutschen Minderheiten in außerdeutschen Staaten, deren Angliederung schon aus gebietlichen Gründen nicht in Frage kommt –, im zwischenstaatlichen Leben das Selbstbestimmungsrecht und die Achtung vor dem Eigenwillen jedes Volkes oder Volksteiles hochzuhalten, kann für die Beurteilung der Anschlußfrage vom schweizerischen Standpunkte aus der obgenannte Beweggrund nicht ins Gewicht fallen. Dagegen würde eine [189] Schweiz, die nicht für das Recht jedes Volkes auf Freiheit und Selbstbestimmungsrecht eintreten, sondern der gewaltsamen Behinderung dieses Rechtes ihre Unterstützung leihen wollte, sich zu ihrem eigenen Lebensgesetz in Widerspruch stellen und damit sich selbst die Daseinsberechtigung absprechen. Denn die Schweiz kann ihr Dasein nicht allein auf den Nutzen gründen, den sie der französischen Hegemoniemacht als Vorspann ihrer Machtziele zu leisten vermag.


Die allfälligen Rückwirkungen des Anschlusses auf das Wirtschafts- und Verkehrsleben der Schweiz wären ein Kapitel für sich. Es dürfte aber ziemlich schwer sein, darüber zum voraus Bestimmtes und Zuverlässiges auszusagen. Immerhin sind in der Schweiz schon Befürchtungen laut geworden, daß von einer Stärkung der deutschen Wirtschaft, wie sie der Anschluß zur Folge hätte, eine noch schärfere Konkurrenzierung der schweizerischen Industrie im In- und Ausland zu erwarten wäre, oder daß verkehrspolitisch eine allfällige Hintansetzung des Arlbergs im West-Ost- (Paris–Wien) Verkehr oder gar des Gotthard (zugunsten des Brenners) im Nordsüdverkehr u. a. m. ersorgt werden müßte. Vielleicht ist es aber für die Gesamtrechnung doch falsch, so zu argumentieren. Das schweizerische Wirtschaftsleben hat von einer Blüte des deutschen Wirtschafts- und Verkehrsleben noch immer mehr Vorteil als Schaden gehabt. Und bei der zunehmenden Absatzerschwerung auf den außereuropäischen Märkten werden die europäischen Volkswirtschaften sowieso immer mehr auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen sein. Dieses Aufeinanderangewiesensein wird ihnen aber nur dann nicht zum Verderb ausschlagen, wenn die innereuropäischen Zollgrenzen dort, wo die Möglichkeit dazu besteht, ganz aufgehoben werden – wie das z. B. zwischen Deutschland und Österreich durch den Anschluß möglich ist – oder wenigstens einen starken Abbau erfahren. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht dürfen wir daher an die Anschlußfrage nicht enge, der Vergangenheit angehörige Maßstäbe anlegen, wenn unser Urteil über sie zutreffend sein soll.


Bleibt noch die Wertung des ideellen Grundes des Anschlusses. Vielleicht wird man es im übrigen deutschen Sprach- [190] gebiet wenig verständlich finden, daß dieser ideelle Grund in der doch mehrheitlich deutschsprachigen Schweiz durchschnittlich nicht höher gewertet wird. Nun, die Schweiz hat ihre "Einigung" im 19. Jahrhundert eben nicht auf sprachlich-kultureller, sondern auf staatlicher Grundlage vollzogen. Sie setzt sich aus vier Sprachteilen zusammen. Und gerade der deutsche Sprachteil mit seiner fast Dreiviertelmehrheit trägt diesem Umstand – daß das Staatliche dem Sprachlich-Kulturellen bei uns vorangeht – vollauf Rechnung. Allerdings wird dann in der Unterwertung von Sprach- und Kulturzugehörigkeit auch zu weit gegangen. Wie oben erwähnt, ist der schweizerischen Öffentlichkeit vielfach das Bewußtsein der geschichtlichen Kontinuität verloren gegangen. Tritt dazu noch der Verlust des Bewußtseins, in größeren geistig-kulturellen Zusammenhängen zu stehen, dann kommt es, mangels einer zuverlässigen Urteilsbasis, zu dieser Unsicherheit des politischen Urteils, die heute für unser öffentliches Leben in der deutschen Schweiz so kennzeichnend ist. Wäre dem anders, dann wäre das Wissen allgemeiner, daß nicht nur unsere Sprache und Kultur, sondern auch unser Einfluß im eigenen Staat in engster Wechselwirkung stehen mit dem Ansehen und der Geltung, die deutsche Kultur und Staatlichkeit im allgemeinen besitzen. Nicht nur unbeschadet unserer Eigenstaatlichkeit, sondern gerade um dieser willen haben wir daher ein Interesse an jeder Stärkung und Förderung, die deutsche Geistigkeit und Staatlichkeit erfährt, und daher auch an einem künftigen Zusammenschluß Österreichs und Deutschlands.


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Die Anschlußfrage
in ihrer kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Bedeutung

Friedrich F. G. Kleinwaechter & Heinz von Paller