SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor

[220]
Bd. 3: Die grenz- und volkspolitischen Folgen
des Friedensschlusses

III. Gefährdung und Gebietsverlust durch Abstimmung   (Teil 4)

4) Eupen-Malmedy

Dr. Werner Wirths
Berlin

Scriptorium merkt an:
Ein Buch zu den Gebiets- und Bevölkerungsverlusten des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918 finden Sie hier!
Die "politischen Bestimmungen über Europa" im Versailler Vertrage beginnen mit "Belgien". Neben Aufhebung der Verträge vom 19. April 1839 (Art. 31) und Abtretung von Neutral- und Preußisch-Moresnet (Art. 32/33) wurde in Art. 34 dem Deutschen Reiche der Verzicht auf alle Rechte und Ansprüche auf das Gesamtgebiet der Kreise Eupen und Malmedy zugunsten Belgiens gefordert. Art. 34 bestimmte ferner, daß sechs Monate nach Inkrafttreten des Vertrages von der belgischen Behörde in Eupen und Malmedy Listen ausgelegt werden sollten: "die Bewohner dieser Gebiete sind berechtigt, darin schriftlich den Wunsch auszudrücken, daß diese Gebiete ganz oder teilweise unter deutscher Souveränität verbleiben. Es ist Sache der belgischen Regierung, das Ergebnis dieser Volksabstimmung zur Kenntnis des Völkerbundes zu bringen, dessen Entscheidung anzunehmen Belgien sich verpflichtet." Art. 35 besagte, daß 14 Tage nach Inkrafttreten ein Ausschuß von sieben Mitgliedern zusammenzutreten habe, der "an Ort und Stelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und der Verkehrswege die neue Grenzlinie zwischen Belgien und Deutschland festsetzen" solle.

Schon die Beschränkung der Abstimmung auf Einzeichnung in öffentliche Listen unterscheidet sich scharf von den Bestimmungen, welche für die Volksabstimmungen in Teilen Ost- und Westpreußens und in Oberschlesien maßgebend waren, und verdeutlicht, daß es hier den Alliierten von vornherein darauf ankam, jede Überraschung, jedes gegen Belgien sprechende Ergebnis auszuschalten. Die belgischen Behörden handelten demgemäß; sie sabotierten selbst die zugestandene Listenbefragung. Unter dem Druck der Militärdiktatur und Zensur war sowieso die freie Meinungsäußerung des einzelnen und der Bevölkerungsgesamtheit ausgeschaltet. Drohungen und Schikanen, wie Sperrung der Lebensmittelkarten und Geldumwechselung (die bekanntlich von den Belgiern zunächst als Lockmittel gebraucht und später nur in ganz unzureichendem Maße verwirklicht wurde), Verlust der Arbeitsstelle und Ausweisung belasteten: wer nicht auf Heimat, auf Haus und Hof verzichten wollte, konnte nicht [221] wagen, sich einzuzeichnen. So kam "nach sechs Monaten" das groteske Ergebnis zustande, daß von einer Bevölkerung, die, wie schon die Gegenvorschläge der deutschen Regierung zu den Friedensbedingungen unwiderleglich hervorgehoben hatten, geschichtlich niemals zu Belgien gehört hatte und sich, einschließlich der 9000 wallonisch Sprechenden im Malmedyer Winkel, stets als treue Deutsche gefühlt hatten, daß von rund 30 000 Abstimmungsberechtigten ganze 271 für ein Verbleiben unter deutscher Hoheit stimmten und für diese Stellungnahme großenteils - ausgewiesen wurden. Die belgische Regierung gab nunmehr das "Ergebnis" zur Kenntnis des Völkerbundes und dieser bestätigte die belgische Herrschaft. Der Einspruch des Reiches gegen die Durchführung der Abstimmung wurde ebenso zurückgewiesen, wie die historischen, politischen und volkspolitischen Einwände gegen die Abtretung der beiden rheinischen Kreise überhaupt. Einer Kommission der bodenständigen Bevölkerung, welche dem Völkerbundsrat persönlich eine Denkschrift überreichen wollte, wurde die Einreise nach England verweigert; eine entsprechende schriftliche Eingabe blieb beim Völkerbundsrat und bei der Vollversammlung unbeachtet liegen.

So wurde das formal zweifellos zugestandene Recht auf Selbstbestimmung praktisch nicht durchgeführt. Rund 63 000 deutsche und deutschgesinnte Menschen wurden, ohne gehört zu sein, wie "Steine auf einem Schachbrett" verschoben, 104 000 ha deutschen Volksbodens im Namen der Gewalt annektiert. Und über die territorialen Forderungen von Versailles hinausgehend, bezog die Grenzkommission, die durch fünf Vertreter der alliierten und assoziierten Hauptmächte, einen Belgier und einen Deutschen beschickt war und in der, gemäß dieser Zusammensetzung, der französisch-belgische Einfluß überwog, auch das westlich der Bahnlinie Malmedy – Rötgen gelegene Gebiet des Kreises Monschau einschließlich der Bahn, sowie kleinere Grenzstreifen des Landkreises Aachen und des Kreises Prüm in das belgische Staatsgebiet ein.

Die oben erwähnte Denkschrift des gewaltsam angeeigneten Gebietes faßt bereits die Grundlagen des Rechtskampfes zusammen, den die Bevölkerung von Eupen-Malmedy seit ihrer Annektion, seit zehn Jahren führt. Sie nahm, nachdem sie zunächst grundsätzlich den deutschen Charakter des Landes betont hatte, Art. 34 als "gegebene Tatsache" hin, als das Zugeständnis an die Bevölkerung, ihrem Willen unbehindert Ausdruck zu geben, und sie stellte fest, daß "die belgischen Behörden diese freie Willensäußerung unmöglich gemacht" hätten. Die zugestandene Befragung steht demgemäß noch aus; sie bildet die Voraussetzung sowohl einer dauerhaften Grenzziehung zwischen Belgien und dem Reich, wie einer endgültigen Befriedung Europas im Namen jenes Selbstbestimmungsrech- [222] tes, das Wilson aufgestellt hatte und für das die alliierten Staaten, nach ihren eigenen Aussagen, den Krieg geführt haben.

In der gleichen Denkschrift wurden die wirtschaftlichen Tatsachen dargelegt, die einer Abtrennung der auch wirtschaftlich durchaus auf das Reich angewiesenen beiden rheinischen Kreise entgegenstanden, beziehungsweise zu einer schweren Erschütterung der wirtschaftlichen Grundstruktur dieses Grenzgebietes führen mußten. Was vor zehn Jahren vorausgesagt wurde, ist eingetreten. Die Stadt Aachen, in der zu reichsdeutscher Zeit fast 3000 Menschen aus Eupen und Umgegend Arbeit und Brot fanden, verlor ihr natürliches landwirtschaftliches Hinterland, wesentliche Teile der Eupener Arbeiterschaft ihre Arbeitsstelle, die Eupen-Malmedyer Landwirtschaft das entscheidende Absatzgebiet. In Altbelgien ist, auf Grund der Gleichartigkeit der Erzeugnisse und Übersättigung des Marktes mit eigenen Erzeugnissen, entsprechender Ersatz nicht vorhanden. Auch auf industriellem Gebiet erzeugt Eupen-Malmedy das gleiche wie das benachbarte altbelgische Gebiet um Verviers. Die hochentwickelte Tuch- und Lederindustrie der beiden Kreise wurde im Verlauf des letzten vorkriegszeitlichen Jahrzehntes auf Grund abseitiger Verkehrslage mehr und mehr vom Weltmarkt abgedrängt; aber der deutsche Markt war aufnahmefähig genug, um die verschiedenen Krisen, denen insbesondere die altberühmte Tuchindustrie in Eupen ausgesetzt war, immer wieder zu überwinden. Die Eingliederung Eupen-Malmedys in den belgischen Staatsverband bedeutete Dauerkrise, wenn auch zunächst die Zwangsbestimmungen des Versailler Vertrages, welche die Grenzen nach dem Reiche offen ließen, und dann die belgische Inflation die Zerrüttungserscheinungen der bodenständigen Wirtschaft verschleierten. Diese ist gegenüber der altbelgischen Industrie, zumal diese auch verkehrspolitisch im Vorteil ist, nicht wettbewerbsfähig, kann sich ihr Bestehen lediglich auf Kosten der sozialen Lage der Bevölkerung erkaufen. Am offensichtlichsten zeigt sich der Widersinn der Grenzziehung verkehrspolitisch. Die den Belgiern überantwortete Eifelbahn fährt verschiedentlich durch reichsdeutsches Gebiet; vier deutsche Exklaven liegen auf belgischem Staatsgebiet; zahlreiche reichsdeutsche Ortschaften haben ihren Land- und Waldbesitz jenseits der belgischen Staatsgrenze; und die beim Reiche verbliebene Stadt Monschau besitzt zwar einen Bahnhof, aber dieser Bahnhof gehört den Belgiern. Die wirtschaftliche und verkehrspolitische Bilanz von zehn Jahren ist dementsprechend: Eupen-Malmedy wurde, im Gegensatz zu reichsdeutscher Zeit, unter belgischer Herrschaft Zuschußland, Ergebnis zwangsläufiger Entwicklung, auf Grund deren sich schon die benachbarten belgischen Arrondissements bei der verwaltungstechnischen Eingliederung ihrerseits nachdrücklich gegen den neubelgischen Gewinn wehrten.

[223] Am 1. Juni 1925 wurde die Militärdiktatur des Barons Baltia nach fast sechs Jahren äußerster Entrechtung aufgehoben und den "Neubelgiern" das verfassungsmäßige Recht belgischer Staatsbürgerschaft zuerkannt. Von 1926 an fanden die belgischen Gesetze Anwendung, in ihrem Rahmen die Bestimmungen eines Sprachenrechtes, das der deutschen Sprache das Recht einer "langue usité" neben der französischen in Schule und Verwaltung, wenn auch mit wesentlichen Einschränkungen, zubilligte. An den Parlamentswahlen nahm die Bevölkerung zum ersten Male 1925 teil; sie war zunächst auf die altbelgischen Parteien angewiesen. Klerikale und Sozialdemokraten bemühten sich um die Stimmen der neuen Staatsbürger und versprachen weitgehende Berücksichtigung der volkspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Grenzgebiete, deren wirtschaftlicher und kultureller Niedergang (insbesondere im Schulwesen) das Baltiaregime planmäßig betrieben hatte. Beide Parteien enttäuschten, die klerikale noch gründlicher als die sozialistische, deren überraschende Wahlerfolge in diesem traditionsgebundenen, katholischen deutschen Lande vor allem auf die propagandistische Unterstützung der Forderung auf neue unbeeinflußte Volksabstimmung zurückzuführen ist. Im April 1926 wurde der "Heimatbund" als kulturelle Zusammenfassung der bodenständigen Bevölkerung zum Schutz und der Pflege des Volkstums gegründet. Im März 1929 trat die Christliche Volkspartei als selbständige Heimatspartei auf: sie stellte die Forderung auf freies Selbstbestimmungsrecht an die Spitze ihres Programms für die kommenden Kammerwahlen, der zweiten, die Eupen-Malmedy im belgischen Staatsverbande mitmachte. Damit war die deutsche Minderheit in Belgien auch politisch-parteimäßig als selbständige Volksgruppe in die Erscheinung getreten. Die katholische Partei Altbelgiens erlitt in den Kammerwahlen eine vernichtende Niederlage. 90% der bodenständigen Bevölkerung bekannte sich zu der heimatrechtlichen Grundforderung: Durchführung einer geheimen und freien Volksabstimmung, durch welche der Wille der Bevölkerung, zu welchem Staat sie sich bekenne, einwandfrei geklärt werden solle. Daß Eupen-Malmedy, ob seiner Kleinheit, seiner Einschachtelung in ein großes altbelgisches Arrondissement und der Zersplitterung in heimattreue katholische und heimattreue sozialdemokratische Stimmen, den Quotienten nicht erreichte, der zur Durchbringung eines eigenen heimattreuen Abgeordneten notwendig gewesen wäre, konnte die Bedeutsamkeit dieses Wahlergebnisses als volkspolitisches Bekenntnis nicht beeinträchtigen.

Diese volkspolitische und politische Zusammenfassung entwickelte sich aus dem natürlichen Selbstbehauptungskampf des Volkstums. Denn bei aller Liberalität des belgischen Staates in der äußeren Gesetzgebung - die Willkür im einzelnen, der Wille, die Bevölkerung [224] zu entdeutschen, blieb vorhanden, wenn auch in anderen Formen, als sie in Ost- und Südosteuropa vorhanden sind. Aber der Nationalitätenstaat, den Belgien in sich darstellt, kam, wenn er auch zunächst mit Brutalität sein Hoheitsrecht geltend machte, an der für einen Rechtsstaat selbstverständlichen Berücksichtigung des Volksrechtes in Verwaltung und Schule nicht vorbei, und in Eupen-Malmedy stand ihm eine geschlossene Volkspersönlichkeit gegenüber. Auch die vorhandene Sprachenverschiedenheit schwächte die instinktmäßige Einheitlichkeit des gewaltsam angeeigneten Gebietes nicht ab; ja, die 9000 wallonisch sprechenden Bewohner der sogenannten "Preußischen Wallonie" äußerten nur um so fanatischer ihre gesinnungsmäßige Verbundenheit mit dem deutschen Volke, ihr kulturelles Überlegenheitsgefühl gegenüber dem altbelgischen Wallonentum.

Der belgische Staat hat Eupen-Malmedy ohne Not an sich genommen; er kann es ohne Not zurückgeben. Die wirtschaftlichen Gründe für die Aneignung (die Waldbestände des Hertogenwaldes), die strategischen (der Besitz von Eisenborn) sind genau so wenig stichhaltig wie die Behauptung, zwischen den Malmedyer Wallonen und dem altbelgischen Wallonentum bestände eine kulturelle Gemeinschaft. Der Besitz an Boden, den der belgische Staat gewonnen hat, aber wiegt gering gegenüber der Tatsache, daß hier eine neue bewußte Volksgruppe wider ihren Willen und unter völlig veränderten Umständen, als sie etwa bei der Grenzziehung von 1815 oder bei der Gründung des belgischen Staates von 1830 vorlagen, in den belgischen Nationalitätenstaat eingefügt wurde, eine Minderheit, die starr und einheitlich am deutschen Staatsgedanken und an deutscher Staatlichkeit festhält.

Auch für die altbelgische Öffentlichkeit ist Eupen-Malmedy im vergangenen Jahrzehnt in wachsendem Maße Problem geworden, eine politische und finanzielle Belastung. Daß, über die Erörterungen in Presse und Parlament hinaus, selbst bei der belgischen Regierung sich die Erkenntnis für die Schwierigkeiten dieser Grenzfrage verstärkte, erwiesen die internen Verhandlungen zwischen reichsdeutschen und belgischen Mittelsmännern über eine Rückgabe der beiden rheinischen Kreise gegen Einlösung der in Belgien noch immer ungenützt lagernden Milliarden deutscher Papiermark. Diese Verhandlungen scheiterten kurz vor einem günstigen Abschluß am Widerspruch Frankreichs, das in einer zwischen Belgien und dem Reiche geschlossenen Grenzänderung einen Verstoß gegen den Versailler Vertrag sah. Der Geist von Versailles siegte hier noch einmal über die gegebene Möglichkeit friedlicher Verständigung. Die Macht über das Recht. So wurden die erfreulichen Ansätze für einen vernünftigen Grenzausgleich unter Anerkennung des Volksbodens und der [225] Volkspersönlichkeit zerstört. (Die Verhandlungen, welche dann 1929 nach der Pariser Sachverständigenkonferenz zwischen Belgien und dem Deutschen Reiche stattfanden und sowohl in dem das deutsche Eigentum in Belgien betreffenden Fragen wie über die Einlösung der in Belgien lagernden Papiermarkbestände zu einer Einigung führten, haben, zur tiefen Enttäuschung der Bevölkerung, die Rückgabe Eupen-Malmedys nicht berührt.)

Eupen-Malmedy blieb eine offene Frage. Die Notwendigkeit ihrer Lösung wurde von der gesamten bodenständigen Presse dieses Grenzlandes, der bürgerlichen und der sozialistischen, im Zusammenhang mit der Haager Konferenz, in einer gemeinsamen "an die Bevölkerung und an die Regierung Belgiens" gerichteten Kundgebung am 17. August des vergangenen Jahres noch einmal grundsätzlich festgestellt. Der Rechtskampf geht weiter - bis zur Erfüllung des Ziels: Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes durch freie Abstimmung. Das aber bedeutet zugleich: Rückkehr zum Reich.

Seite zurückInhaltsübersichtnächste
Seite


Deutschtum in Not! Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches,
besonders das Kapitel "Das Deutschtum in Belgien."

Das Grenzlanddeutschtum, besonders der Abschnitt "Eupen und Malmedy."

Gebiets- und Bevölkerungsverluste des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreichs nach dem Jahre 1918

Das Versailler Diktat. Vorgeschichte, Vollständiger Vertragstext, Gegenvorschläge der deutschen Regierung

Seite zurückInhaltsübersichtnächste
Seite


Zehn Jahre Versailles
in 3 Bänden herausgegeben von
Dr. Dr. h. c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger