Die 5 Punkte der Rede
des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Woodrow Wilsonin New York vom 27. September 1918.
Text nach documentArchiv.de.
Folgendes sind einzelne der besonderen Punkte, und ich gebe sie mit um so größerem Vertrauen kund, als ich sie autoritativ als diejenigen erklären kann, die die Auffassung dieser Regierung von ihrer Pflicht in Bezug auf den Frieden wiedergeben:
Erstens: Die unparteiische Gerechtigkeit, die zugemessen wird, darf keine Unterscheidung zwischen denen mit sich bringen, denen gegenüber wir gerecht zu sein wünschen, und jenen, denen gegenüber wir nicht gerecht zu sein wünschen. Es muß eine Gerechtigkeit sein, die keine Begünstigungen und keine Abstufungen kennt, sondern nur die gleichen Rechte der beteiligten Völker.
Zweitens: Kein besonderes, abgesondertes Interesse irgendeiner einzelnen Nation oder einer Gruppe von Nationen kann zur Grundlage irgendeines Teiles des Abkommens gemacht werden, wenn es sich nicht mit dem gemeinsamen Interesse aller verträgt.
Drittens: In der gemeinsamen Familie des Völkerbundes kann es keine Bünde oder Bündnisse oder spezielle Verträge und Vereinbarungen geben.
Viertens: Mehr spezifisch gesagt, es kann innerhalb des Völkerbundes keine besonderen selbstischen wirtschaftlichen Kombinationen geben und keine Anwendung irgendwelcher Form von wirtschaftlichem Boykott oder Ausschließung, außer insoweit, als die wirtschaftliche Strafgewalt vermittelst Ausschließung von den Weltmärkten dem Völkerbunde selbst als Mittel der Disziplin und Kontrolle erteilt wird.
Fünftens: Alle internationalen Abmachungen und Verträge jeder Art müssen in ihrem vollständigen Umfange dem Rest der Welt bekanntgegeben werden.
Besondere Bündnisse sowie wirtschaftliche Rivalitäten und Feindschaften sind in der modernen Welt eine ergiebige Quelle für Pläne und Leidenschaften gewesen, die Krieg erzeugen. Ein Friede, der sie nicht in bestimmten und bindenden Ausdrücken ausschlösse, würde sowohl ein unaufrichtiger als auch ein ungewisser Friede sein.
Anmerkung: Diese Rede Wilsons ergänzte seine 14 Punkte vom 8. Januar 1918, seine 4 Punkte vom 11. Februar 1918 und seine 4 Punkte vom 4. Juli 1918.Quelle: Der Waffenstillstand 1918-1919. Das Dokumenten-Material der Waffenstillstands-Verhandlungen von Compiègne, Spa, Trier und Brüssel, hrsg. im Auftrage der Deutschen Waffenstillstands-Kommission, Bd. 1, Berlin 1928, S. 9-10.