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[Bd. 9 S. 268]

Anlagen.

1.

Die geistig-weltanschauliche Vorbereitung des französisch-sowjetrussischen Bündnisses durch Juden und Freimaurer; Berichte und Protokolle.

"Am Mittwoch, dem 10. Mai 1933, fand eine außerordentliche Sitzung der Freimaurerloge, La Fraternité du Peuple unter dem Vorsitz von Gaston Bergerie, Mitglied der Abgeordnetenkammer und bekanntes Mitglied der Auswärtigen Kommission, statt. Die Sitzung war besonders stark besucht, da an ihr eine große Anzahl deutscher Freimaurer, Marxisten und aus Deutschland nach Frankreich geflüchteter Juden teilnahmen. Außerdem war der polnische Botschaftsrat Milstein (Jude) zugegen, der sich vor kurzer Zeit der Mitgift wegen mit der Nichte des Pariser Barons Rothschild verheiratet hat.

Bergerie erstattete eingehenden Bericht über die Lage in Deutschland. Er begann mit der Darstellung des schweren Kampfes des alten Freimaurergeistes auf Deutschlands Boden mit einem erbitterten Feind, einem Gegner, der mit zäher Energie bis zum endgültigen Sieg für seine Prinzipien zu kämpfen bereit ist. 'Der Klerikalismus', sagte Bergerie, 'gegen den sich früher unsere Waffen richteten, war für uns in letzter Zeit kein gefährlicher Gegner mehr, da es uns durch erfolgreiche Manöver gelungen ist, den Geist des befehlenden Oberhauptes eben dieses Feindes zu zersetzen. Die Hauptstützpunkte des Vatikans haben wir längst erobert, und nur die Befürchtung, ein noch gefährlicherer Gegner würde den Platz einnehmen, hielt uns von der vollständigen Vernichtung dieses Feindes ab. Jetzt beginnen diese unsere Befürchtungen reale Formen anzunehmen: Auf Deutschlands Boden sind die alten bösen Geister des finsteren Germanismus erwacht, Brunhildens Ruf und Wodans Schatten bedrohen unsere leuchtenden Prinzipien der 'großen Revolution', aus welcher unsere Bewegung hervorgegangen und gewachsen ist. Angesichts dieser Gefahr gilt es ein für allemal, innere Zwistigkeiten einzelner Abtei- [269] lungen der Freimaurerbewegung verschiedener Rituale und Länder einzustellen. Die große Loge 'Schottischen Rituals' begrüßt uns aus England aufs herzlichste und stellt ihre Hilfe unserm Großen Orient im Kampfe gegen den wilden Germanismus und seinen Kultus zur Verfügung. Sämtliche Mitglieder der Großen Loge, die in England Regierungsstellen innehaben, haben zugesagt, mit feindlichen Erklärungen gegen Deutschland aufzutreten, auf keinen Fall die Verwirklichung der Gleichberechtigung in der Rüstungsfrage zuzulassen, ja, bei dem geringsten Versuch, dieselbe zu erlangen, die Frage der Sanktionsanwendung gegen Deutschland aufzuwerfen, sogar einen Präventivkrieg heraufzubeschwören, wenn die Verhältnisse hierzu günstig liegen. Der Germanismus soll für immer niedergerungen werden, das Reich zerstört, in unzählige einzelne kleine Länder zerrissen werden, denn nur in einer Zergliederung Deutschlands liegt die Rettung des Freimaurertums. Unsere linken Brüder in Sowjetrußland, die zeitweise nicht gewillt waren, mit uns konform zu gehen, haben sich besonnen, und wir haben es unseren unzähligen früheren Mitgliedern in diesem großen Reich zu verdanken, daß an dem Straffeldzuge des Weltgeistes der Humanität und der Brüderlichkeit gegen das Deutschland des Hasses unsere linken Moskauer Freunde teilnehmen. Br. Radek, früheres Mitglied des Großen Orients, berichtet persönlich in einem Brief, daß die Regierung Sowjetrußlands in engstem Kontakt mit der Weltfreimaurerbewegung bleiben will, und ersucht, unsern Einfluß auf die amerikanischen Brüder in der Hinsicht auszuwirken, Rußlands Anerkennung durch die Regierung Roosevelts und den Schutz russischer Territorien vor den räuberischen Japanern (geheime Verbündete des Germanismus) zu erlangen. Es ist unsere moralische Pflicht, unseren russischen Brüdern zu helfen, im Verein mit ihnen schlagen wir in kurzer Zeit alle unsere Feinde..."

Dieser Bericht (Bergeries) gelangte am 13. Mai in einer gemeinsamen Versammlung folgender Logen zur Verlesung: La Fraternité du Peuble, l'Action, l'Étude, Union de Belleville, Voltaire, L'Alliance, Cosmos, Jean Jaurès, Telem, Locarno, Internationale Le Droit Humain und Ernest Renan. Der Bericht wurde von allen Anwesenden mit großem Beifall auf- [270] genommen, die Mitglieder der Loge Internationale, die zu den äußersten Linken zählen, gaben die eidesstattliche Versicherung ab, daß sie den Kampf gegen alle diejenigen aufgeben, die gewillt sind, mit ihnen den Germanismus bis zum endgültigen Sieg niederzuringen, und daß sie alles daransetzen werden, Sozialisten, Anarchisten und Kommunisten zu bewegen, an einem gemeinsamen Feldzug teilzunehmen...

Am 14. Mai sprach in einer Versammlung der Loge "Polarstern" ein gewisser Lucien Llora, Mitarbeiter der bolschewistischen Zeitung Monde, die von Henri Barbusse herausgegeben wird. Llora stellte folgende grundsätzliche These auf: Die Logen, die alle radikalen und sozialistischen Elemente Europas in sich vereinigen, müssen die Führung aller dieser Elemente an sich reißen. Llora klagte die deutsche Sozialdemokratie an, die ihr ganzes revolutionäres Gepäck verloren habe und zum Agenten des deutschen Faschismus wurde. Er berichtete weiter, daß Barbusse einen Brief von Stalin erhalten habe, in dem dieser von der Notwendigkeit einer Zusammenfassung aller kommunistischen und sozialistischen Elemente spricht, um von den andern Ländern Hilfe für Sowjetrußland zu erlangen, welches das einzige Bollwerk gegen die deutsche faschistische Woge bilde. Stalin schreibt an Barbusse, daß, falls eine Koalition zustande komme, Sowjetrußland mit großer Freude an dem Kreuzzug gegen das neue faschistische Deutschland teilnehmen werde. Ferner führte Stalin aus, daß alle revolutionären pazifistischen Elemente ihren Kampf gegen die für Deutschland ungünstigen internationalen Verträge einstellen müssen, um eine gemeinsame Front gegen jegliche Konzessionen an Deutschland zu bilden. Der Bericht Lloras wurde von der Versammlung eingehend erörtert und das Ergebnis war eine Resolution, in der von allen Freimaurerelementen die unverzügliche Einstellung aller zwecklosen Zwistigkeiten gefordert wird, um als Vermittler in der Zusammenfassung aller Kräfte, auch der Kommunisten, im Kampfe gegen Deutschland aufzutreten. In der Resolution wurde ausdrücklich die Notwendigkeit einer Hilfe für die Regierung Sowjetrußlands festgelegt, weil diese den stärksten und zu allem bereiten Feind des heutigen Deutschlands darstelle. Die Resolution begrüßt [271] daher die französisch-russische Annäherung und besteht darauf, daß alle Freimaurer für eine finanzielle Hilfe Frankreichs an Moskau eintreten."

2.

Aus der Rede des Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß,
in Königsberg, den 8. Juli 1934:

Wir Frontkämpfer wollen nicht, daß wieder eine unfähige Diplomatie uns in eine Katastrophe hineinstolpern läßt, deren leidtragende wiederum Frontkämpfer sind. Wir Soldaten auf allen Seiten fühlen uns frei von der Verantwortung für den letzten Krieg. Wir wollen gemeinsam kämpfen, eine neue Katastrophe zu verhindern. Wir, die wir gemeinsam im Kriege zerstörten, wollen gemeinsam bauen am Frieden: Es ist höchste Zeit, daß endlich eine wirkliche Verständigung zwischen den Völkern erzielt wird. Eine Verständigung, die auf gegenseitiger Achtung fußt, weil sie allein von Dauer sein kann – auf einer Achtung, wie sie ehemalige Frontsoldaten untereinander auszeichnet...

Wer am Weltkrieg teilnahm, hat eine Vorstellung von dem, was ein moderner Krieg heute mit seinen vervollkommneten Waffen bedeuten würde...

Vielleicht fragt man mich: Warum erhebst du deine Stimme erst heute? Warum schwiegst du die vergangenen Jahre? Ich will die Antwort geben: weil meine Stimme sich in Deutschland vermischt hätte mit den Stimmen von Verrätern am eigenen Volke – mit den Stimmen derer, die einst den deutschen Frontkämpfern in den Rücken fielen – mit den Stimmen derer, die den Frontsoldaten besudelten und den Drückeberger lobten – mit den Stimmen derer, die die Ehre meines Volkes preisgaben – mit den Stimmen derer, die deutscherseits den Versailler Vertrag auf dem Gewissen haben. Ich wollte nicht an ihrer Gesellschaft teilhaben.

Heute darf ich reden, weil ein Mann meines Volkes die Ehre dieses Volkes vor der Welt wiederhergestellt hat. Heute darf [272] ich reden, weil dieser Mann die Verräter an diesem Volke zum Schweigen gebracht hat. Heute darf ich reden, weil die Welt weiß, daß ein nationalsozialistischer Kämpfer kein Feigling ist. Heute darf ich reden, weil der Führer meines Volkes selbst der Welt die Hand des Friedens entgegenstreckt. Heute darf ich reden, weil der Tapfersten einer, Adolf Hitler, mich davor bewahrt, mißverstanden und mit Feiglingen auf eine Stufe gestellt zu werden. Heute muß ich reden, weil ich damit den Mann stütze, der versucht, die Welt im letzten Augenblick vor der Katastrophe zu bewahren. Heute erhebe ich meine Stimme, weil ich gleichzeitig die Welt warnen will, das Deutschland von heute, das Deutschland des Friedens zu verwechseln mit dem Deutschland von einst, dem Deutschland des Pazifismus...

Die Frontkämpfer wollen den Frieden. Die Völker wollen den Frieden. Deutschlands Regierung will den Frieden. Und wenn uns Worte maßgeblicher Vertreter der französischen Regierung von Zeit zu Zeit ans Ohr klingen, die wenig dem Geist der Verständigung entsprechen, so geben wir die Hoffnung nicht auf, daß trotz alledem auch Frankreichs Regierung den Frieden will. Wenn das französische Volk zweifellos Frieden wünscht, so haben wir die Überzeugung, daß darüber hinaus selbst Frankreichs Regierungen keinen Krieg mit Deutschland wollen. Und wenn maßgebliche französische Vertreter nicht die Sprache des französischen Volkes und seiner Frontkämpfer sprechen, so dürfen deren Reden nicht einmal als Sinneskundgebung der Führung Frankreichs gewertet werden. Ein Franzose, der Volk und Politik seines Landes genau kennt, meinte zu mir: "Habt Mitleid mit uns, wir regieren noch mit dem Parlamentarismus". Er wollte damit sagen, daß Staatsmänner vielfach gezwungen sind, in ihren Reden nicht das zu sagen, was sie denken, sondern das, was Parlamentsmehrheiten zu hören wünschen. Parlamentsmehrheiten aber sind, wie wir wissen, nicht Meinungsvertreterinnen des Volkes, sondern vielmehr Interessenvertretungen wirtschaftlicher und sonstiger Kräfte...

Wahrhafter Friede und wirkliches Vertrauen zwischen den Völkern ermöglichen die Herabsetzung ihrer Rüstungen, die [273] einen großen Teil des Einkommens der Völker und somit der einzelnen Volksgenossen heute beanspruchen. Immer wieder hat es Adolf Hitler betont, daß Deutschland lediglich Gleichberechtigung auf allen Gebieten einschließlich denen der Rüstung wünscht. Nach Erzielung einer solchen Verständigung zwischen Deutschland und seinen Nachbarn kann Deutschland sich um so leichter mit dem Mindestmaß an Rüstung begnügen, welches nötig ist, um seine Sicherheit und damit den Frieden zu garantieren. Denn ein praktisch wehrloses Land stellt eine Gefahr für den Frieden dar; seine Wehrlosigkeit verleitet nur zu leicht zu risikolosen Spaziergängen fremder Heere. Waffenlosigkeit eines einzelnen Volkes inmitten schwer gerüsteter Völker kann der Anreiz sein für ehrgeizige Männer, billige Lorbeeren zu erringen, kann der Anreiz sein für Regierungen, das eigene Volk abzulenken durch das außenpolitische Abenteuer eines Krieges...

Die Frontkämpfer in der Regierung Deutschlands wollen ehrlich Frieden und Verständigung. Ich appelliere an die Frontkämpfer in anderen Staaten ebenso wie an die Gutwilligen in den Regierungen dieser Staaten, uns in diesem Ziele zu unterstützen...

Die alten Soldaten der Front und die jungen Kämpfer für ein freies, stolzes und friedfertiges Reich grüßen den Frontkämpfer und ihren Führer Adolf Hitler. Grüßen wir alle ihn zugleich als den Kämpfer für den Frieden!

(Nach: Des Führers Kampf um den Weltfrieden. Zentralverlag der NSDAP 1936, Seite 74–80.)

3.

Die deutsche Reichsregierung über den Ostpakt. 10. September 1934.

Die deutsche Reichsregierung hat nach sorgfältiger Prüfung des bekannten Planes eines sogenannten Ostpaktes die beteiligten Regierungen nunmehr über ihre Stellungnahme unterrichtet.

[274] Wie man weiß, handelt es sich bei dem vorgeschlagenen neuen Sicherheitssystem in Osteuropa vor allem um die Verpflichtung der acht Paktteilnehmer, nämlich Deutschlands, der Sowjetunion, Polens, Litauens, Lettlands, Estlands, Finnlands und der Tschechoslowakei zur automatischen gegenseitigen militärischen Unterstützung im Kriegsfalle. Außerdem soll die Sowjetunion eine Garantie für den Rheinpakt von Locarno und Frankreich eine Garantie für den Ostpakt übernehmen. Diese Garantien sollen sich eventuell auch zugunsten Deutschlands auswirken. Das ganze System setzt die Zugehörigkeit der Teilnehmerstaaten zum Völkerbund voraus und will diese Staaten auch in gewissen grundlegenden Fragen der europäischen Politik zu einer bestimmten Haltung im Völkerbund verpflichten.

In ihren Bemerkungen über diese Projekt hat sich die deutsche Regierung grundsätzlich dahin ausgesprochen, daß sie keine Möglichkeit sieht, einem derartigen internationalen Vertragssystem beizutreten, solange ihre Gleichberechtigung auf dem Gebiete der Rüstungen noch von gewissen Mächten in Zweifel gezogen wird. Der gleiche Gesichtspunkt ist auch für die Frage des zukünftigen Verhältnisses Deutschlands zum Völkerbund maßgebend.

Was die vorgesehene militärische Unterstützung der Paktteilnehmer anlangt, so hat die deutsche Regierung dargelegt, daß sich der Verwirklichung dieser an die Sanktionsbestimmungen des Völkerbundsstatuts anknüpfenden Gedanken bisher bei allen internationalen Verhandlungen unüberwindliche Schwierigkeiten entgegengestellt haben. Deutschland, dessen zentrale Lage inmitten hochgerüsteter Staaten zu besonderer Vorsicht zwingt, kann keine Verpflichtung auf sich nehmen, die es in alle im Osten mögliche Konfliktfälle hineinziehen und zum wahrscheinlichen Kriegsschauplatz machen würde. Für die in dem Paktsystem vorgesehenen Sondergarantien Frankreichs und der Sowjetunion liegt kein reales politisches Bedürfnis vor. Deutschland kann jedenfalls von solchen Garantien keinen Vorteil für sich erwarten.

Die deutsche Regierung glaubt, daß andere Methoden der Friedenssicherung mehr Erfolg versprechen. Im allgemeinen würde sie dabei zweiseitigen Verträgen den Vorzug geben. Sie [275] lehnt aber auch mehrseitige Verträge nicht ab. Nur müßte der Schwerpunkt dabei nicht auf die automatische militärische Unterstützungspflicht im Kriegsfall, sondern auf die Nichtangriffsverpflichtung und auf die Verpflichtung der an einem Konflikt interessierten Mächte zur Konsultation gelegt werden. Diese Verpflichtungen ließen sich im Sinne friedlicher Kriegsverhütungsmaßnahmen sehr wohl zu realen Friedensgarantien ausgestalten, ohne daß damit die Gefahr von ernsten Komplikationen verbunden wäre, wie sie der jetzt von den anderen Mächten vorgeschlagene Unterstützungspakt sicherlich zur Folge haben müßte.

4.

Louis Barthou.

Am 23. April 1936 wurde Claude Farrère, der phantasiereiche Schriftsteller und Schöpfer zahlreicher spannender Abenteuerromane, in die Académie Française, und damit in den Kreis der Unsterblichen aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit hielt er eine Rede über Louis Barthou, dessen Sitz er einnahm. Diese Rede zeigt uns, wie sehr Barthou geradezu zum Symbol der Geschichtsbetrachtung bestimmter Kreise des französischen Volkes geworden ist. Im folgenden gebe ich einen Auszug aus dieser Rede, soweit sie sich mit den Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich beschäftigt.

Louis Barthou war 1862 in der kleinen Pyrenäenstadt Oloron-Ste-Marie als Soldatenkind geboren, erhielt trotz der Armut seiner Eltern in Pau eine sorgfältige Erziehung. Der lebhafte und fleißige Knabe bewies schon früh eine Vorliebe für Dichtkunst und Musik, die ihn sein ganzes Leben hindurch begleitete. Er studierte in Paris, wurde Advokat und Journalist, "quels plus sûrs marchepieds pour accéder à la tribune parlementaire"? Im September 1889 wurde er Deputierter von Oloron, und fünf Jahre später berief Ministerpräsident Charles Dupuy den erst Zweiunddreißigjährigen als Minister der öffentlichen Arbeiten in seine Regierung. Mehr als zweiundvierzig [276] Jahre stand Barthou jetzt im Dienste einer Politik, die in der Vernichtung Deutschlands den eigentlichen Sinn ihres Daseins sah. Er ist im Bunde der unversöhnlichen Deutschenhasser Clemenceau und Poincaré der dritte. Ihm kam ein bedeutender Anteil des Verdienstes zu, als 1913 die Kammer die 1905 abgeschaffte dreijährige Dienstzeit wieder einführte.

Interessant sind hier Farrères Geschichtsbetrachtungen:

      "La France, en effet, passionnée de paix, de quiétude et d'insouciance, avait, dès 1905, au milieu d'une joie qui éclatait, réduit de trois à deux ans la durée de service militaire des recrues. Les défaites de 1870, l'amputation de 1871 étaient alors oubliées, chez nous, d'à peu près tout le monde. (!) Et pas un Français n'eût en tout cas imaginé de recourir à la guerre pour ressaisir ces deux provinces: l'Alsace et la Lorraine, arrachées pourtant de notre chair vive, et qui ne se résignaient pas à vivre sous le joug allemand. Mais, si la France était pacifique, et pacifique jusqu' à l'imprudence (!), d'autres nations ne l'étaient pas. La violente concurrence industrielle, commerciale et maritime que l'Allemagne faisait à l'Angleterre menaçait toute l'Europe d'un conflit qui pouvait certes ètre retardé, mais difficilement évité. L'Angleterre, inquiète et attentive, s'était rapprochée de la Russie et de la France, déjà liées l'une à l'autre par une alliance défénsive. Mais l'Allemagne, plus irritée qu' effrayée par ces diverses précautions qu'elle voyait bien que ses principales voisins prenaient contre elle, commença des 1911 à considérablement augmenter son armée, quoiqu'elle fût déja, et de loin, la plus puissante des armées de l'Europe, tant par le nombre efficace que par un matériel redoutable et par la plus parfaite organisation. Les effectifs allemands dépassèrent les nôtres d'à peu près trente-cinq pour cent au début de 1913."

Und da ist es Barthou gewesen, der als Ministerpräsident die für Frankreich drohenden Gefahren "pour le salut de la nation" erkannte und die dreijährige Dienstzeit durchsetzte, unter Hinweis auf die angeblichen Heeresvermehrungen der Nachbarstaaten. Trotz allem Rüstungseifer aber finden wir bei Barthou den spezifisch (süd-)französischen Charakterzug, den Farrère in folgende Worte faßt:

      "La superiorité du pouvoir [277] civil sur le pouvoir militaire est pour tout gent parlementaire article de foi, non pas seulement, quand il s'agit de gouverner le pays, mais même quand il est simplement question d'education et de courtoisie."

Wenn Frankreich heute noch eine faire Nation ist, glaubt Farrère behaupten zu können, so haben wir das zu einem sehr großen Teile Louis Barthou zu verdanken!

Barthou irrte sich nur in der Zeit. Jetzt folgt wieder die typische Geschichtsauffassung, welche unentwegt die französische Politik beherrscht:

      "In der Tat war es bereits zu spät und das deutsche Kaiserreich hatte einen zu großen Vorsprung, als daß irgendwelche Maßnahmen von unserer Seite imstande gewesen wären, seine längst gefaßten Pläne umzustoßen. Man erinnere sich an verschiedene Vorfälle, durch die Deutschland unsere Geduld zu erschöpfen und die alte, wohlbekannte gallische Eigenliebe (le vieil amourpropre gaulois, trop connu) zur Verzweiflung zu treiben versuchte. Am 3. April landete ein Zeppelin bei Luneville, am 19. ein preußischer Doppeldecker bei Arracourt, zwischendurch provozierten deutsche Touristen in Nancy einen Skandal, etwas später kam es in Zabern zu einem anderen, schlimmeren Skandal. La gallophobie était, outre-Rhin, à la mode. Et, avant que Louis Barthou eût arraché, combien péniblement, sa loi de trois ans aux Chambres françaises, le Reichstag, lui, avait voté en une seule séance, et sans discussion, un texte bref qui augmentait l'armée impériale de 150 000 hommes."

Und dann kommt die alte Mär: "Und Deutschland entfesselte den Krieg von 1914. Einen Vorbeugungs- oder Präventivkrieg, wie man östlich des Rheins vorgab. Quos vult perdere..." (Wen Gott vernichten will, den schlägt er mit Blindheit.)....

Jetzt kommt auch für Barthou ein schwerer Augenblick: Am 14. Dezember 1914 fällt sein einziger Sohn, als achtzehnjähriger kriegsfreiwilliger Husar, bei Thann im Elsaß. Wie Farrère berichtet, hat Barthou diesen schweren Schlag sein ganzes Leben hindurch nicht mehr verwunden; er war entschlossen, der Politik den Rücken zu kehren. Aber sein Lebenswille und Tatendrang lassen ihn bald wieder aus seiner Muse heraustreten. [278] Er wird Mitglied des Kriegsrates, 1916 ist er an der italischen Front, im verhängnisvollen Frühjahr 1917 ist er kurze Zeit Außenminister:

      "On le vit, la victoire remportée (1919), rapporteur géneral devant la Chambre du traité de Versailles. Et il ne négligea pas, alors, de signaler la terrible fragilité d'un texte élaboré par des gens, à qui la science diplomatique manquait cruellement et la science géographique aussi."

Barthou ist es, der in der Folgezeit nicht scharf genug den Versailler Vertrag durchführen kann, er führt die französische Abordnung in Genua, er tritt an die Spitze der Reparationskommission. Fünfzehn Jahre lang stand sein politisches Werk unter einem Gesichtspunkt:

      "L'histoire de l'Allemagne nous prouve ce que preuvent la patience, le travail et l'union patriotique. Elle est une leçon de courage et de confiance. Puissé-je, en rentrant en France, ne pas lui opposer une fois de plus le spectacle des divisions qui affaiblissent et qui tuent."

"Er hatte die wahre Quelle unserer dauernden Katastrophen und zahllosen Schicksalsschläge sehr wohl erkannt und jetzt war er dabei, alles wiedergutzumachen, alles wiederherzustellen, zuvor die Größe des französischen Namens", meint Farrère.

Die Bemerkungen, die Farrère über die Zeit von 1932 an macht, sind sehr beachtlich. Er bezeichnet die französischen Staatsmänner als verrückt, sie hätten keinen Teil gehabt an dem Siege von 1918 und wären drauf und dran gewesen, durch Verzicht und Preisgabe die Früchte der verzweifelten Anstrengungen der Nation zu opfern. Das Ergebnis war:

      "Notre quai d'Orsay, mal dirigé, mal inspiré, mal renseigné, manoeuvra, en effet, si fâcheusement que dès la fin de 1933 la guerre étrangère et la guerre civile ensemble étaient à nos portes. Il n'ya telles gens que les pacifistes, on le sait trop, pour jeter d'emblée le monde vers les pires massacres, au nom de la paix universelle."

Zu den inneren Schwierigkeiten kamen die äußeren:

      "Des grandes nations réellement victorieuses de cette guerre qui avait changé la face du monde, une, l'Amérique, s'était depuis longtemps détournée des affaires européennes, mal compréhensibles pour elle, et une autre l'Angleterre, avait recommencé de croire, qu'un splendide isolement est, en dépit des aviations [279] présentes et futures, le meilleur gage de sécurité qu'un peuple insulaire puisse obtenir dans notre Europe changeante et fiévreuse. Restait sans doute l'Italie. Mais cette Italie, notre vraie soeur de sang et d'esprit, notre alliée perpétuelle d'intérêt comme d'instinct, des politiciens fâcheux, aveuglés par le pire esprit déstructeur, l'esprit de parti, avaient pris à coeur de la blesser dans ses susceptibilités les plus légitimes, de la railler hors de toute justice, de la harceler hors de tout propos. Nous nous trouvions donc isolés autant que l'Angleterre, et non splendidement, mais périlleusement, et sans même avoir compris que nous l'étions."

Zu seinem eigenen Unglück sah das französische Volk selbst nicht seinen Weg in die Katastrophe, am 6. Februar 1934 floß Bürgerblut, aus den Wirren ging die Regierung Doumergue hervor, deren Außenminister Louis Barthou war. Mit Entschlossenheit und Tatkraft führte Barthou sein Amt, aber nur acht Monate. "Mais ces huit mois furent assez pour que toute la face diplomatique de l'Europe s'en tronvât singulièrement changée." Vor allem gründete Barthou seine Politik auf die Freundschaft der Nachfolgestaaten, für die der Frieden von Versailles, so mangelhaft er war, eine unumstößliche Tatsache war. Er besuchte Belgien, Polen, die Tschechoslowakei, Österreich, Rumänien, Belgrad, dessen Spannung zu Italien ihm Sorge machte. Er plante, nach Rom und London zu fahren. Für Farrère war die durch Barthou eingeleitete Aussöhnung Jugoslawiens mit Italien das großartigste Friedenswerk, das Frankreich seit 1919 geleistet hatte. Es sollte beschlossen werden durch die Reise König Alexanders nach Paris. Da geschah der Mord, am 9. Oktober 1934, möglich allein durch das Versagen der Polizei. –

Beisetzung des Außenministers Barthou.
[Bd. 9 S. 96a]      Paris: Beisetzung des Außenministers Barthou, Oktober 1934.      Photo Scherl.

Bis hierhin Claude Farrère. Sein Nekrolog für Louis Barthou in der Akademie Française ist der politische Spiegel für einen großen Teil der älteren Generation. Der Frieden und die Sicherheit Europas sind gleichbedeutend mit dem Ruhm und der Größe Frankreichs. Dieser Staat steht überhaupt in der Mitte jeglicher Politik. Hemmungen durch Rücksichten auf andere Länder kommen nicht in Frage. An der Peripherie der Politik stehen England, Amerika und Italien. Das Recht oder Unrecht ihrer Handlungen ergibt sich aus ihrer Stellung zu Frankreich. [280] Die Nachfolgestaaten sind Frankreichs Lieblingskinder. Ihrer gedenkt man mit besonderer Liebe. Zweierlei aber erscheint in dem rhetorischen Meisterwerk Farrères überhaupt nicht: das Deutschland Hitlers und Sowjetrußland. Neben den üblichen Phantasien über das kaiserliche Reich, die zum eisernen Bestand der französischen Geschichtsauffassung gehören, berührt Farrère das eigentliche Kernproblem, die Auseinandersetzung Barthous mit dem Dritten Reich, überhaupt nicht. Daß Barthou die Aufnahme Rußlands in den Völkerbund durchgeführt hat und der Vater des französisch-russischen Bündnisses geworden ist, wird ebenfalls mit keiner Silbe erwähnt. Man sieht daraus, wie der Zweck die Mittel heiligt: Barthou wird zum Heros der französischen Intellektuellen und Bourgeois gestempelt, indem man den dunklen Punkt seiner Politik, Sowjetrußland, mit Anstand verschweigt. Ich gebe gern zu, daß Barthou für sein Volk und sein Vaterland getan hat, was er vor seinem Gewissen für gut und richtig hielt. Als Deutscher aber bin ich der Ansicht, daß er dem allgemeinen Wohle Europas und der Sache des Friedens damit nicht gedient hat!

(Nach Le Temps, 24. April 1936.)


Lord Snowden charakterisierte die französische Politik vor allem Barthous in einem Aufsatz "Gerechtigkeit für Deutschland! Eine Voraussetzung für den Frieden". (Copyright by Nordeuropa-Pressedienst, Lübeck, Mitte Februar 1935):

Die Tatsache der gewaltigen Rüstungen ist weniger eine Garantie des Friedens, als eine Herausforderung zum Krieg. Es ist eine Ironie der gegenwärtigen internationalen Lage, daß gewisse Nationen die brennende Sehnsucht nach Frieden verkünden, während ihre Bestrebungen eher der Vorbereitung des Krieges dienen, als dem Bestreben, einen Ausweg zu finden und das Rad, das die Dinge zum Krieg treibt, oder den Krieg wahrscheinlich macht, zurückzudrehen. Indem diese Nationen die Politik der Kriegsvorbereitung betreiben, haben sie Militärbündnisse geschaffen, durch die die Kriegsgefahr noch mehr gesteigert wird. Der verstorbene französische Außenminister M. Barthou war bis zu seinem Tode damit beschäftigt, eine machtvolle Verbindung europäischer Mächte gegen Deutsch- [281] land zusammenzubringen. Er hatte den Erfolg, Rußland in dieses Bündnis hereinzubringen, obgleich sicher niemals eine so seltsame Allianz entstanden ist, als diese zwischen dem kapitalistischen Frankreich und dem bolschewistischen Rußland. Rußlands Ziel ist die Weltrevolution, um den Weltkommunismus durchführen zu können, und diesen Gedanken stellt es nur aus taktischen Rücksichten in den Hintergrund. Der Sinn der französisch-russischen Allianz wurde ebenso offen wie treffend von M. Archambaud, dem Referenten des Militärbudgets, gekennzeichnet, indem er sagte: "Rußland hat eine gesunde und gut ausgerüstete Armee, die die Sowjetunion Frankreich im Falle eines Konfliktes zwischen Frankreich und Deutschland zur Verfügung stellt."

Diese überraschende Indiskretion wurde offiziell natürlich widerrufen. Aber niemand, der Kenntnis von dem hat, was zwischen M. Barthou und Rußland vorgegangen ist, kann durch dieses Dementi irregeführt werden. M. Herriot, der Führer der französischen Radikalsozialisten, hat sich aktiv daran beteiligt, diese französisch-russische Verständigung herbeizuführen.

Die französische Politik strebt auch eine schwer gerüstete englisch-französische Allianz an. Tatsächlich wird in den Reden der französischen Minister bereits angenommen, daß eine solche Verständigung schon besteht und daß Frankreich im Falle eines Krieges mit Deutschland auf die britische Unterstützung rechnen kann. Wenn diese Politik weiter Erfolg hat, könnte England in einen Krieg verwickelt werden, der mit englischen Interessen gar nichts zu tun hat.

Soll aber eine solche Katastrophe vermieden werden, so ist es notwendig, daß Englands offizielle Haltung gegenüber Deutschland eine radikale Änderung erfährt. Denn seit dem Kriege wurde Deutschland von England unfreundlich behandelt und England hat gleichzeitig die engsten Beziehungen zu Frankreich gepflegt.

Nach dem Kriege bestanden viele Möglichkeiten, die englisch-deutschen Beziehungen freundschaftlicher zu gestalten. Engländer, die in den Nachkriegsjahren Deutschland besuchten, konnten bezeugen, daß im deutschen Volke freundschaftliche [282] Gefühle für England vorhanden sind. Deutschland blickte auf England, weil es glaubte, daß England bei der Beseitigung der Ungerechtigkeiten, die dem deutschen Volke in den Friedensverträgen zugefügt worden sind, eine Sendung zu erfüllen habe.

Die Jahre vergingen und diese Hoffnungen wurden enttäuscht. In das Herz des deutschen Volkes zog Bitterkeit ein.

5.

Rußlands Rüstungen.

Im Januar 1935 führte Tuchatschewsky, stellvertretender Volkskommissar für Volksverteidigung, vor dem Sowjetkongreß in Moskau folgendes aus:

      "Die Rote Armee, die in den letzten vier Jahren auf 940 000 Mann verstärkt ist, besteht zu 49,3% aus Parteigenossen, die aus den kommunistischen Jugendverbänden kamen. Von den Regimentskommandeuren sind fast 72%, von den Divisionskommandeuren bis 90%, von den Korpskommandeuren 100% Parteimitglieder. Es sind alle Grundlagen gegeben, damit unsere Armee erstklassig ist, nicht nur im Hinblick auf ihre Bewaffnung, sondern daß die Armee diese ihre Bewaffnung kulturell richtig zu benutzen verstehe. Die Lebensfrage der Rotarmisten, Kommandeure und der politischen Arbeiter hat sich von Jahr zu Jahr verbessert... Die Gefahr eines künftigen Krieges kapitalistischer Staaten gegen Sowjetrußland steht für uns fest. Das Flugwesen ist seit dem 6. Sowjetkongreß um 330% gewachsen. Die Geschwindigkeit unserer Jagdflugzeuge und Bombenflugzeuge wurde um das anderthalbfache vermehrt und ihr Aktionsradius verdoppelt. Die Ladefähigkeit der Bomber ist verdreifacht worden. Die Tankwaffe hat seit dem 6. Sowjetkongreß folgende Vergrößerung erfahren: Kleintanks um 2475%, leichte Tanks um 760% und mittlere Tanks um 792%. Die Geschwindigkeit wurde um das drei- bis sechsfache gesteigert. Statt der vorgesehenen 1665 Millionen Rubel erreichten die Ausgaben des Volkskommissariats für Verteidigung 5 Milliarden, für 1935 sind 6,5 Milliarden Rubel für das Volkskommissariat für Verteidigung vorgesehen. Ein Krieg [283] gegen uns wird mit verstärktem Tempo vorbereitet. Wir Rotarmisten wissen dies und bereiten uns zur Abwehr dieser Anschläge vor. Die Rote Armee wird jeden zerschmettern, der es wagen sollte, uns anzugreifen."
Ein Tank der Roten Armee.
[Bd. 9 S. 160b]      Die Rote Armee: ein Tank.
Photo Scherl.
Alt Text
[Bd. 9 S. 160b]      Die Rote Armee:
der Militärflugplatz von Moskau.
      Photo Scherl.

Kriegsübung der Roten Armee.
[Bd. 9 S. 192a]    Delegierte des Kominternkongresses bei einer Kriegsübung im Oktoberlager der Roten Armee.
Photo Scherl.


Bericht über eine Rede Kalinins bei der Abschlußprüfung
des neuen Jahrgangs Roter Offiziere und Militäringenieure
in Moskau Anfang Mai 1935:

Nachdem der Vorsitzende des Hauptvollzugsausschusses der Sowjetunion, Kalinin, die Absolventen der Militärakademie zu ihrem Übergang auf die praktische Arbeit in der Roten Armee beglückwünscht hatte, deutete er u. a. darauf hin, daß die Rote Armee mit jedem Jahr wachse und sich vervollkommne. Auch die Feinde der Sowjetunion hätten allmählich begriffen, was die Rote Armee für eine Macht darstelle. Daher dürfe man in dem weiteren Ausbau dieses Machtinstruments nicht müde werden. Alle verfügbaren Kräfte, alle Energie und aller Reichtum der wissenschaftlichen Erfahrung müßten für die Entfaltung der Roten Armee aufgewandt werden.


Pressemeldung von Ende Februar 1935 über Rußlands Luftrüstungen:

Die gewaltigen Luftrüstungen Sowjetrußlands

Moskau, 23. Februar. Aus Anlaß des 17jährigen Bestehens der Roten Armee und Marine veröffentlicht die Ossoaviachim, die die Aufgabe hat, die militärische Ausbildung der Zivilbevölkerung durchzuführen, zahlreiche Angaben, die an Hand von Ziffern gemacht sind, über ihre Tätigkeit. Danach zählt die Ossoaviachim 13 238 000 Personen als Mitglieder. Sie besitzt 113 Flugklubs, 2000 Segelfliegerschulen und andere Einrichtungen. Ferner besitzt sie eine motorisierte Abteilung, die 20 000 Zellen aufweist, sowie über 1500 Lehrschulen mit etwa 450 000 Personen, die das Studium der Flugkunst betreiben. In einer besonderen Organisation ist die Jugend vereinigt, wo etwa 250 000 Knaben im Alter von 10 bis 15 Jahren zu Schützen ausgebildet werden. In der Ossoaviachim bestehen [284] ferner u. a. neun besondere Frauenfliegerschulen, die für den Nachwuchs der Frauen in der fliegerischen Ausbildung Sorge tragen.


Rußlands Militärausgaben in Millionen Tscherwonetz Rubel:

1928/29: 850
1929/30: 995
1931: 1 100
1933: 2 264
1934: 2 873
1935: 6 500
1936:   14 815

(nach Völkischer Beobachter 1936, 240, Seite 11; 27. August).


Sowjetjudäa. Der amerikanische Journalist Abbe
hat den jüdischen Drahtzieher erkannt.

Der Pressephotograph der New York Times, James Abbe, besuchte vor nicht langer Zeit die Sowjetunion. Er berichtet darüber mit einer Offenheit, die erstaunlich ist. Ebenso erstaunlich ist, daß die New York Times den Mut besitzt, den Bericht der Öffentlichkeit zu übergeben. James Abbe berichtet, daß die Sowjetunion vollkommen in jüdischen Händen sei. Das "Auswärtige Amt" sei durch und durch jüdisch. Von Litwinow angefangen seien alle Angehörigen seines Stabes Juden. Überhaupt sei das "Auswärtige Amt" insoferne "auswärtig", als nur ein einziger Russe darin sitze. Das andere seien Juden. Der oberste Zensor der Nachrichten, die vom Ausland nach Rußland kämen, sei der Jude Padolski. "Diesen Juden muß man studieren", schreibt Abbe, "wenn man wissen will, wer in der Sowjetunion die Macht hat. Hier könnte man einen antisemitischen Fall aufziehen." Überhaupt sei das ganze Auswärtige Amt mit allen seinen Gesandtschaften und Botschaften nichts anderes als ein System politischer Kettenwarenhäuser. Es spanne sich um den ganzen Erdball.

Dann kommt Abbe auf die Zusammenarbeit der Juden des Westens und Amerikas mit den Sowjetjuden zu sprechen.

      "Ich beobachtete die Gäste in meinem Hotel. 60 Prozent von ihnen waren amerikanische Juden, die aus Rußland stammten. Sie weilten hier, um sich zu überzeugen, wie ihre Rasse eine sogenannte neue Zivilisation, wie sie den Bolschewismus beherrscht."

Von Litwinow, dem jüdischen Außenminister der Sowjet- [285] union, schreibt Abbe, es sei richtig, daß dieser ein Waffenschieber, ein Verschwörer und Bankräuber war. Auch der bolschewistische Umsturz wäre ein Werk der Juden gewesen. Diese seien zu 75 Prozent in führender Rolle dabeigewesen.

Am Schlusse erklärt Abbe, seiner Auffassung nach werde in der Sowjetunion noch eine große Abrechnung mit den Juden kommen.

      "Ich habe des öfteren Anzeichen festgestellt", schreibt er, "die mir beweisen, daß der Antisemitismus überall im Volke unter der Decke glimmt. Er wird eines Tages aufflammen. Es wird die Zeit kommen, da werden die Russen sich erheben und werden die Juden aus ihren Stellungen werfen."

Der Pressephotograph James E. Abbe hat mit diesem Bericht bewiesen, daß er ein mutiger und unbestechlicher Journalist ist. Er wird in dem verjudeten Amerika seine Wunder erleben und seine Kühnheit wird ihm teuer zu stehen kommen. James E. Abbe wird am eigenen Leibe erfahren, was der Jude Alberti Sittenfeld einmal als Bekenntnis niederschrieb: "Wer sich der jüdischen Klique entgegenstellt, den tritt diese nieder mit viehischer Brutalität." Der Nichtjude James E. Abbe wird, weil er die Wahrheit über Sowjetrußland schrieb, von der jüdischen Klique niedergetreten werden.

(Aus Der Stürmer 1936, 14. Jahr, Nr. 27, Juli.)

6.

Das italisch-französische Protokoll von Rom, 7. Januar 1935:

Es enthält zunächst die kolonialen Abmachungen.

Dann "Allgemeine Politik": In der Erwägung, daß ein völliger Ausgleich ihrer Interessen in Afrika, so nützlich er schon an sich ist, darüber hinaus auch ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen Politik erleichtert, haben sich die beiden Regierungen veranlaßt gesehen, im Geiste internationaler Solidarität von nun an eine Gemeinsamkeit der Ansichten zu gewährleisten, die geeignet ist, die Regelung der Probleme, deren Lösung zur Festigung des Friedens beiträgt, zu erleichtern.

[286] Folgen Vereinbarungen über Mitteleuropa: Donauraum.

Dann: "Rüstungen": Die beiden Regierungen sind ferner übereingekommen, anzuerkennen, daß kein Land seine Verpflichtungen in bezug auf die Rüstungen einseitig ändern kann, und sie haben beschlossen, sich im Fall einer Verkennung dieses Prinzips zu beraten. Sie haben ferner festgestellt, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung, so wie er durch die Erklärung vom 11. Dezember 1932 definiert wurde, seinen vollen Wert behält.

"Allgemeine Erklärung": Zum Schluß ihrer gesamten Verhandlungen haben der französische Außenminister und der italische Regierungschef eine Erklärung unterzeichnet, durch die zunächst festgestellt wird, daß die zwischen ihnen schwebenden Hauptfragen durch die geschlossenen Abkommen geregelt worden sind und daß besonders der Londoner Vertrag vom 26. April 1915 voll erfüllt wurde. Sie haben anerkannt, daß die Verfahren der Völkerbundssatzung die Lösung der in Zukunft etwa entstehenden Streitfragen sichern würden. Sie haben sich einverstanden erklärt, ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erhaltung des allgemeinen Friedens zu entwickeln und sich, so oft es die Umstände erfordern, untereinander zu beraten.

In der amtlichen Mitteilung über die Verhandlungen heißt es:

      "Die italische Regierung und die französische Regierung nehmen Bezug auf die Gleichberechtigungserklärung vom 11. Dezember 1932 und stimmen in der Anerkenntnis überein, daß kein Land durch einseitige Aktionen die Rüstungen betreffende Verpflichtungen abändern kann, und daß für den Fall, daß eine solche Möglichkeit eintreten sollte, sie sich über gemeinsames Vorgehen verständigen werden."

Über das Donauproblem wird gesagt:

      "Die beiden Regierungen erklären ihre Übereinstimmung, den meisten interessierten Staaten den Abschluß eines Nichteinmischungsvertrages in die gegenseitigen inneren Angelegenheiten und die gegenseitige Verpflichtung zu empfehlen, keine Aktion hervorzurufen noch zu begünstigen, die zum Zwecke hat, mit Gewalt die territoriale Unversehrtheit und das politische oder soziale Regime eines der Teilnehmerstaaten anzutasten."

[287] Die Kleine Entente billigte die römischen Vereinbarungen am 11. Januar 1935 (Laibach), der Balkanbund am 20. Januar 1935.

7.

Das Londoner Kommuniqué vom 3. Februar 1935:

Die Zusammenkunft, die in London zwischen den französischen und den englischen Ministern stattfand, hatte den Zweck, die Fortschritte des Weltfriedens durch eine engere europäische Zusammenarbeit zu fördern, den Geist völligen freundschaftlichen Vertrauens zu stärken und Bestrebungen entgegenzutreten, die ein Rüstungswettrennen hervorrufen und die Gefahr des Krieges erhöhen würden, wenn man ihnen nicht entgegenwirkt.

Von diesem Geist beseelt, sind die französischen und englischen Minister an die Prüfung der allgemeinen Lage herangegangen. Sie haben die besonders wichtige Rolle festgestellt, die der Völkerbund bei der kürzlichen Regelung gewisser internationaler Probleme (Marseiller Königsmord!) gespielt hat, und sie haben sich zu den glücklichen Erfolgen gratuliert, die dem versöhnlichen Geiste aller Regierungen zu verdanken sind, die an dieser Regelung beteiligt waren.

Sie erklären sich bereit, eine Politik zu verfolgen, die von den gleichen Methoden der Versöhnung und der Zusammenarbeit getragen wird, sowohl was die Probleme ihrer eigenen Länder als auch die angeht, die sich aus dem Völkerbund ergeben.

Was die kürzlich in Rom abgeschlossenen französisch-italischen Verträge betrifft, so haben die britischen Minister im Namen der Regierung Seiner Majestät die Erklärung herzlich willkommen geheißen, in der die französische und italische Regierung ihre Absicht aussprachen, die traditionelle Freundschaft zu pflegen, die die beiden Nationen verbindet. Die Minister haben die Zustimmung der englischen Regierung zu der [288] Absicht der französischen und der italischen Regierung erklärt, an der Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens im Geiste gegenseitigen Vertrauens mitzuarbeiten.

Die englischen Minister haben im Namen der Regierung Seiner Majestät die Glückwünsche zum Abkommen von Rom über Mitteleuropa überbracht. Sie haben hervorgehoben, daß die englische Regierung zufolge der Erklärungen, die die Regierung Seiner Majestät zusammen mit der französischen und der italischen Regierung am 17. 2. und am 27. 9. abgegeben hat, unter die Mächte zählt, die – dem Wortlaut der Verträge von Rom entsprechend – miteinander beraten würden, wenn die Unabhängigkeit und Integrität Österreichs bedroht werden sollte.

Die französischen und englischen Minister hoffen, daß die so erreichten befriedigenden Fortschritte mit der direkten und wirksamen Hilfe Deutschlands noch weiter ausgebaut werden können. Sie sind darin einig, daran zu erinnern, daß Deutschland so wenig wie irgend eine andere Macht, deren Rüstungen durch den Friedensvertrag festgesetzt worden sind, das Recht hat, seine Verpflichtungen durch einen einseitigen Akt zu ändern. Trotzdem sind sie der Meinung, daß nichts mehr zu der Wiederaufrichtung des Vertrauens und zur Befestigung der Aussichten des Friedens beitragen würde als eine allgemeine Regelung, die durch eine freie Vereinbarung zwischen Deutschland und den anderen Mächten zustande käme.

Diese allgemeine Regelung würde die Organisation der Sicherheit in Europa durch den Abschluß eines Paktes schaffen, an dem alle interessierten Parteien kraft freier Vereinbarung teilnehmen würden, der die gegenseitige Hilfeleistung in Osteuropa sichert und für Mitteleuropa das System verwirklicht, das im Protokoll von Rom vorgesehen ist. Gleichzeitig und in Übereinstimmung mit dem Inhalt der Erklärung vom 11. Dezember 1932, die die Gleichheit der Rechte in einem System der Sicherheit vorsieht, würde die Regelung Abmachungen hinsichtlich der Rüstungen im allgemeinen bringen, Abmachungen, die im Falle Deutschlands an die Stelle des Teiles V des Versailler Vertrages treten würden, der im Augenblick die Rüstungen und die Effektivbestände Deutschlands beschränkt.

[289=Karte] [290] Schließlich würde ein Element der allgemeinen Regelung in der Tatsache bestehen, daß Deutschland seinen Platz im Völkerbund unter aktiver Mitarbeit wieder einnehmen würde.

Die französische und die englische Regierung hoffen, daß die anderen beteiligten Regierungen diese Ansicht teilen können.

Im Laufe ihrer Unterredungen haben sich die französischen und die britischen Minister über die besonderen Gefahren besorgt gezeigt, die die jüngsten Entwicklungen in der Luftfahrt für den Frieden darstellen, deren Mißbrauch zu einem plötzlichen Angriff in der Luft führen kann. Sie haben die Möglichkeit, Garantien gegen diese Gefahren durch einen Regionalvertrag zu schaffen, geprüft, der zwischen gewissen Mächten auf der Basis der Gegenseitigkeit geschlossen werden sollte. Die Signatarmächte würden sich verpflichten, die Unterstützung ihrer Luftflotte demjenigen Staat unter ihnen unverzüglich zuteil werden zu lassen, der zum Gegenstand eines nicht provozierten Angriffes in der Luft seitens einer der vertragschließenden Parteien werden würde. Die französischen und englischen Minister haben im Namen ihrer Regierungen anerkannt, daß ein gegenseitiger Vertrag dieser Art, was Westeuropa betrifft, dazu geeignet sein würde, einen Angriff zu verhindern, und in einem hohen Maße dazu beitragen würde, die Teilnehmer an dem Vertrage vor plötzlichen Angriffen aus der Luft zu schützen. Sie haben sich entschlossen, Italien, Deutschland und Belgien einzuladen, mit Frankreich und Großbritannien die Möglichkeit zu prüfen, rasch eine Konvention dieser Art abzuschließen.

Sie hegen den lebhaften Wunsch, zu sehen, daß alle interessierten Staaten den Zweck dieses Vorschlages würdigen, der darauf zielt, den Frieden zu verstärken, den Frieden, der das einzige Ziel ist, das die beiden Regierungen verfolgen.

Die englische und französische Regierung erklären sich bereit, sich unter sich ohne Verzug zu beraten, sobald sie die Antworten der anderen interessierten Mächte empfangen haben.

(Text nach: Michael Freund, Weltgeschichte der Gegenwart in Dokumenten 1934/35, Teil I, 1936, Seite 103–105, Nr. 29.)


[291] 8.

Amtliche Äußerung Italiens vom 9. Februar zum Londoner Kommuniqué:

"Die zuständigen italischen Kreise haben mit großer Aufmerksamkeit die englisch-französischen Unterhaltungen in London verfolgt, über deren Verlauf die Regierung eingehend auf Laufendem gehalten worden war. Die hiesigen amtlichen Stellen sehen mit Sympathie auf die Schlußerklärungen, und sind der Überzeugung, daß sie die Möglichkeit für eine Verständigung mit Deutschland und damit für den Beginn einer Periode der Zusammenarbeit der interessierten Mächte liefern werden. Was den Pakt für die gegenseitige Unterstützung in der Luft im besonderen betrifft, so wird die Stellung Italiens demnächst im Sinne einer grundsätzlichen Zustimmung festgelegt werden unter Berücksichtigung der besonderen Lage Italiens gegenüber England und umgekehrt. Die zuständigen italischen Kreise haben mit Genugtuung von der Stellungnahme Englands zur Unabhängigkeit Österreichs und zu den französisch-italisdien Abmachungen vom 7. Januar Kenntnis genommen."

8a.

Amtliche Äußerung Belgiens vom 12. Februar zum Luftpakt:

"Die belgische Regierung, die über die Schlußfolgerungen, zu denen die kürzlichen Besprechungen englischer und französischer Minister über das Problem der europäischen Sicherheit gelangt sind, amtlich unterrichtet worden ist, hat ihre Botschafter in London und Paris beauftragt, den beiden Regierungen die Genugtuung zu übermitteln, mit der Belgien das Einvernehmen, das hinsichtlich der Festigung des Friedens zwischen England und Frankreich hergestellt worden ist, aufgenommen hat. Baron Cartier de Marchienne (Botschafter in London) und Baron Gaiffier (Botschafter in Paris) haben [292] gleichzeitig mitgeteilt, daß die belgische Regierung bereit ist, an der Verhandlung über ein Abkommen teilzunehmen, das in Westeuropa eine unverzügliche Beistandsleistung im Falle eines Luftangriffes sichern soll.

9.

Antwort der Reichsregierung vom 13. Februar 1935
auf das Londoner Kommuniqué vom 3. Februar 1935:

Die deutsche Regierung weiß sich mit der Königlich britischen Regierung und der französischen Regierung einig in dem aufrichtigen Wunsch, die Sicherung des Friedens zu fördern, dessen Erhaltung ebenso im Interesse der Sicherheit der anderen europäischen Staaten liegt. Die deutsche Regierung begrüßt den Geist vertrauensvoller Aussprache zwischen einzelnen Regierungen, der in den Mitteilungen der Königlich britischen und der französischen Regierung zum Ausdruck kommt. Sie wird den ihr vorgelegten gesamten Komplex der in dem ersten Teil des Kommuniqués von London aufgeworfenen europäischen Fragen einer eingehenden Prüfung unterziehen. Diese wird ebenso vom Geist überzeugten Friedenswillens wie von der Sorge um die Sicherheit des deutschen Reiches in seiner geographisch besonders exponierten Lage im Herzen Europas getragen sein.

Die deutsche Regierung wird insbesondere prüfen, mit welchen Mitteln künftig die Gefahr des Wettrüstens vermieden werden kann, die durch den Verzicht hochgerüsteter Staaten auf die vertraglich vorgesehene Abrüstung entstanden ist. Sie ist überzeugt, daß nur der in dem britisch-französischen Kommuniqué zum Ausdruck kommende Geist freier Vereinbarung zwischen souveränen Staaten zu dauerhaften internationalen Regelungen auf dem Gebiete der Rüstungen führen kann.

Die deutsche Regierung begrüßt den Vorschlag, die Sicherheit vor plötzlichen Angriffen aus der Luft zu erhöhen durch eine baldmöglichst abzuschließende Konvention, die den unmittelbaren Einsatz der Luftstreitkräfte der Unterzeichner zu- [293] gunsten des Opfers eines nicht herausgeforderten Luftangriffs vorsieht. Sie ist grundsätzlich bereit, ihre Luftstreitkräfte als Abschreckungsmittel gegen Friedensstörungen einzusetzen. Sie ist daher geneigt, in freier Vereinbarung mit den in Frage kommenden Regierungen alsbald Mittel und Wege zu finden, mit denen eine solche Konvention verwirklicht werden kann, welche die größtmöglichste Sicherheit aller Unterzeichner verbürgt.

Die deutsche Regierung ist der Auffassung, daß Verhandlungen in größerem Kreise, die nicht genügend vorbereitet sind, erfahrungs- und naturgemäß Reibungen mit sich bringen, die im Interesse des Abschlusses einer solchen, in ihren Auswirkungen völlig neuartigen Luftkonvention vermieden werden sollten. Bevor die deutsche Regierung an solchen Verhandlungen teilnimmt, hält sie es für wünschenswert, eine Reihe grundsätzlicher Vorfragen in Einzelbesprechungen mit den beteiligten Regierungen zu klären. Sie würde es deshalb begrüßen, wenn nach den vorangegangenen französisch-britischen Beratungen zunächst die Königlich britische Regierung als diejenige Teilnehmerin an den Londoner Besprechungen, die zugleich Garant von Locarno ist, bereit wäre, hierüber in einen unmittelbaren Meinungsaustausch auch mit der deutschen Regierung zu treten.

Die deutsche Regierung ist sich eins mit der Königlich britischen und der französischen Regierung in der Auffassung, daß der Abschluß einer Luftkonvention ein bedeutsamer Schritt auf dem Wege zur Solidarität der europäischen Staaten wäre und geeignet sein kann, auch die anderen europäischen Probleme einer alle Staaten befriedigenden Lösung entgegenzuführen.

10.

Das englische Weißbuch vom 4. März 1935 beginnt folgendermaßen:

"Die Schaffung des Friedens auf einer ständigen Grundlage ist das Hauptziel der englischen Außenpolitik. Die erste und [294] stärkste Verteidigung des britischen Reiches wird durch die Aufrechterhaltung des Friedens geboten."

Das Weißbuch fährt fort, bisher habe die öffentliche Meinung in England zu der Annahme geneigt, daß nichts für die Aufrechterhaltung des Friedens erforderlich sei, außer der bestehenden internationalen politischen Maschinerie und daß die älteren Verteidigungsmethoden, wie Flotten, Heere und Luftstreitkräfte, letzten Endes nicht länger benötigt seien. Die Ereignisse in der Welt hätten jedoch gezeigt, daß diese Annahme verfrüht ist.

Das Weißbuch betont im zweiten Kapitel, bis zu welchem Maße die britische Regierung im Interesse der Abrüstung "Risiken für den Frieden" übernommen habe.

Das dritte Kapitel behandelt zunächst die Lage in der Mitte des letzten Sommers, die wie folgt geschildert wird:

1. Die Abrüstungskonferenz war zu einem tatsächlichen Stillstand gekommen. Es war klar geworden, daß weitere Verhandlungen durch die Tatsache behindert würden, daß Deutschland nicht nur offen in einem größeren Umfang wieder aufrüstete trotz der Bestimmungen des Teiles V des Versailler Vertrages, sondern auch seinen Austritt aus dem Völkerbund und aus der Abrüstungskonferenz angekündigt hatte. Japan hatte ebenfalls seinen Austritt aus dem Völkerbund angekündigt und alle größeren Mächte außer England erhöhten ihre bewaffneten Streitkräfte.

2. Eine ins einzelne gehende Prüfung der ersichtlichen Mängel in den Verteidigungskräften und Verteidigungswerken Großbritanniens ergab, daß, wenn nicht ein Programm in Angriff genommen wurde, um die Verteidigungsmittel auf die Höhe zu bringen, England und das britische Reich nicht länger einen angemessenen Verteidigungsstandard besitzen würden.

Die britische Regierung empfand, daß sie ihrer Verantwortung nicht nachkommen würde, wenn sie bei voller Fortsetzung ihrer Bemühungen für den Frieden durch Beschränkung von Rüstungen die Einleitung von Schritten verzögerte, um ihre eigene Rüstung auf einen Stand zu bringen, der sie gegen mögliche Gefahren sichert. Es wurde ein Programm entworfen, um die britischen Verteidigungskräfte und Verteidigungsmittel auf [295] die Höhe zu bringen. Für die Flotte, deren Stärke durch Verträge beschränkt ist, und für das Heer bedeutet dieses Programm zum größten Teil eine Versorgung mit technischen Bedürfnissen, Beschaffung moderner Ausrüstungen und genügenden Personals sowie von Kriegmaterialreserven. Für die Luftstreitkräfte allein wurde eine merkliche Verstärkung von Einheiten sofort für notwendig erachtet. Erhöhungen werden auch in der vom Heer gestellten Flugzeugabwehr notwendig sein.

In dem Weißbuch heißt es dann weiter:

      "Am 28. November 1934 hat die britische Regierung die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Wiederaufrüsten gerichtet, in dem Deutschland begriffen war, und hat eine Beschleunigung der bereits beschlossenen Erhöhung in den Luftstreitkräften verkündet. Die Aktion der britischen Regierung bedeutet natürlich nicht ein Sichabfinden mit einem Bruch des Vertrages von Versailles. Sie nahm damit nur von einem bereits bekannten Vorgang Kenntnis und gab ihn offiziell bekannt. Dieses Wiederaufrüsten wird, wenn es in seinem gegenwärtigen Ausmaß unvermindert und unkontrolliert fortgesetzt wird, die Besorgnis der Nachbarn Deutschlands verstärken, und es kann infolgedessen eine Lage erzeugen, in der der Friede gefährdet wird.
      Die britische Regierung hat die Erklärungen der Führer Deutschlands, daß sie den Frieden wünschen, zur Kenntnis genommen und begrüßt. Sie muß aber bemerken, daß nicht nur die Kräfte, sondern auch der Geist, in dem die Bevölkerung und insbesondere die Jugend des Landes organisiert werden, das allgemeine Gefühl der Unsicherheit, das bereits unzweifelhaft erzeugt worden ist, begründen und fördern. Außerdem beschränkt sich die Erhöhung der Rüstungen nicht auf Deutschland.
In der ganzen Welt, in Rußland, in Japan, in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderswo werden die Rüstungen vergrößert. Wir konnten es uns nicht leisten, alle diese Erhöhungen zu übersehen, und mußten daher beginnen, unsere Mängel zu beheben. Aber wir sind bestrebt gewesen, nicht die Vorkehrungen für die notwendige Verteidigung in ein Rennen der Rüstungsstärken auslaufen zu lassen."

(Ganz veröffentlicht bei Michael Freund, Weltgeschichte der Gegenwart in Dokumenten, Bd. I, 1936, S. 369 ff., Nr. 168.)

[296] 11.

Das deutsche Nachrichtenbüro zur Havas-Meldung vom 14. März 1935:

"Die Meldung der Havas-Agentur ist ein deutliches Zeichen für die französischen Versuche, bereits jetzt die im englisch-französischen Abkommen vom 3. Februar vorgesehenen freien Verhandlungen zu präjudizieren oder ihnen zum mindesten eine bestimmte Richtung aufzuzwingen. Daß Deutschland ebenso den Frieden für den Osten wie für den Westen wünscht und diesen für notwendig hält, bedarf nicht erst einer Sondierung der englischen Staatsmänner in Berlin. Inwieweit hierzu aber gerade die Beistandspakte notwendig sind, wie man sie sich in Frankreich und auch anderswo denkt, das werden eben jene kommenden Berliner Unterhaltungen zu erweisen haben. Wenn Havas die Notwendigkeit einer gewissen Relation zwischen den Streitkräften Rußlands und denen Deutschlands anerkennt, so bedeutet dies gewiß einen Fortschritt. Es wäre im Sinne einer allgemeinen Rüstungsbeschränkung nur zu wünschen, daß auch Rußland gewisse Anregungen gegeben würden, die dortigen, bisher uferlosen Rüstungsvorbereitungen und ‑bestrebungen zu mäßigen, um notwendige Reaktionen anderer, in Reichweite dieser Rüstungen liegender Länder zu vermeiden. Daß gerade der von Havas bemängelte deutsche Entschluß hinsichtlich des militärischen Flugwesens durch solche – aber auch durch andere – Zusammenhänge zu einer unabwendbaren Notwendigkeit werden mußte, ist im Grunde von der Weltöffentlichkeit, soweit nicht andersgerichtete taktische Gründe maßgebend bleiben, längst anerkannt worden."


Das deutsche Nachrichtenbüro zur Flandin-Rede vom 15. März 1935:

"Die Vorkehrungen, die Deutschland trotz der Bestimmungen des Teiles V des Vertrages von Versailles getroffen hat, werden erwähnt, ebenso, daß dies durch einseitigen Beschluß Deutschlands geschah. Nicht aber werden erwähnt die [297] wahren Gründe, die zu der Abkehr Deutschlands vom Zustand einseitiger Entwaffnung führen mußten, und die eben darin bestanden, daß die Rüstungsmächte, statt ihren Abrüstungsverpflichtungen nachzukommen, namentlich auf technischem Gebiet die Kampfkraft ihres Heeres ins Uferlose steigerten. Als ebenso unvollständig müssen die Ausführungen des französischen Ministerpräsidenten hinsichtlich der Frankreich außer dem eigentlichen Heimatheer zur Verfügung stehenden Truppenkörper bezeichnet werden. Wie für Deutschland im Konfliktsfalle mit Frankreich das militärische Zahlenverhältnis sein würde, darüber vermeidet Herr Flandin wohlweislich seinen parlamentarischen Zuhörern nähere Angaben zu machen."

12.

Aus der Proklamation der Reichsregierung "An das deutsche Volk!" vom 16. März 1935:

Die Proklamation geht aus von der Tatsache, daß das deutsche Volk am 9. November 1918, auf Wilsons 14 Punkte vertrauend, nach vierjährigem ruhmvollem Widerstande in einem Kriege, "dessen Ausbruch es nie gewollt hatte", die Waffen streckte und in der Folge gewissenhaft die ihm auferlegten Abrüstungsverpflichtungen erfüllte.

Dann habe das deutsche Volk auf die Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen auch von der anderen Seite gewartet, weil die Abrüstung Deutschlands die Voraussetzung der Abrüstung der anderen sein sollte.

Die Empfindung über die moralische Berechtigung und Notwendigkeit einer internationalen Abrüstung sei aber nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb vieler anderer Völker lebendig gewesen. Aus dem Drängen dieser Kräfte seien die Versuche entstanden, auf dem Wege der Konferenzen eine Rüstungsverminderung und damit eine internationale allgemeine Angleichung auf niederem Niveau in die Wege leiten zu wollen.

Die Proklamation schildert die vergeblichen Abrüstungsversuche, die zum Ausscheiden Deutschlands aus dem Völker- [298] bunde führten, Oktober 1933. Alle Vorschläge Deutschlands wurden auch nachher abgelehnt, woraus zu schließen gewesen sei, daß die Geneigtheit zu einer nachträglichen sinngemäßen Erfüllung der Versailler Abrüstungsbestimmungen auf der anderen Seite der Vertragspartner nicht mehr bestanden habe.

"Unter diesen Umständen sah sich die deutsche Regierung veranlaßt, von sich aus jene notwendigen Maßnahmen zu treffen, die eine Beendigung des ebenso unwürdigen wie letzten Endes bedrohlichen Zustandes der ohnmächtigen Wehrlosigkeit eines großen Volkes und Reiches gewährleisten konnten.

Sie ging dabei von denselben Erwägungen aus, denen Minister Baldwin in seiner letzten Rede so wahren Ausdruck verlieh: 'Ein Land, das nicht gewillt ist, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu seiner eigenen Verteidigung zu ergreifen, wird niemals Macht in dieser Welt haben, weder moralische noch materielle Macht.'

Die Regierung des heutigen Deutschen Reiches aber wünscht nur eine einzige moralische und materielle Macht, es ist die Macht, für das Reich und damit wohl auch für ganz Europa den Frieden wahren zu können.

Sie hat daher auch weiterhin getan, was in ihren Kräften stand und zur Förderung des Friedens dienen konnte.

1. Sie hat all ihren Nachbarstaaten schon vor langer Zeit den Abschluß von Nichtangriffspakten angetragen.

2. Sie hat mit ihrem östlichen Nachbarstaat eine vertragliche Regelung gesucht und gefunden, die dank des großen entgegenkommenden Verständnisses, wie sie hofft, für immer die bedrohliche Atmosphäre, die sie bei ihrer Machtübernahme vorfand, entgiftet hat und zu einer dauernden Verständigung und Freundschaft der beiden Völker führen wird.

3. Sie hat endlich Frankreich die feierliche Versicherung gegeben, daß Deutschland nach erfolgter Regelung der Saarfrage nunmehr keine territorialen Forderungen mehr an Frankreich stellen oder erheben wird. Sie glaubt damit in einer geschichtlich seltenen Form die Voraussetzung für die Beendigung eines jahrhundertelangen Streites zwischen zwei großen Nationen durch ein schweres politisches und sachliches Opfer geschaffen zu haben.

Die deutsche Regierung muß aber zu ihrem Bedauern er- [299] sehen, daß seit Monaten eine sich fortgesetzt steigernde Aufrüstung der übrigen Welt stattfindet. Sie sieht in der Schaffung einer sowjetrussischen Armee von 101 Divisionen, d. h. 960 000 Mann zugegebener Friedenspräsenzstärke, ein Element, das bei der Abfassung des Vertailler Vertrages nicht geahnt werden konnte.

Sie sieht in der Forcierung ähnlicher Maßnahmen in den anderen Staaten weitere Beweise der Ablehnung der seinerzeit proklamierten Abrüstungsidee. Es liegt der deutschen Regierung fern, gegen irgendeinen Staat einen Vorwurf erheben zu wollen. Aber sie muß heute feststellen, daß durch die nunmehr beschlossene Einführung der zweijährigen Dienstzeit in Frankreich die gedanklichen Grundlagen der Schaffung kurzdienender Armeen zugunsten einer langdienenden Organisation aufgegeben worden sind.

Dies aber war mit ein Argument für die seinerzeit von Deutschland geforderte Preisgabe der Reichswehr.

Die deutsche Regierung empfindet es unter diesen Umständen als eine Unmöglichkeit, die für die Sicherheit des Reiches notwendigen Maßnahmen noch länger auszusetzen oder gar vor der Kenntnis der Mitwelt zu verbergen.

Wenn sie daher dem in der Rede des englischen Ministers Baldwin am 28. November 1934 ausgesprochenen Wunsch nach einer Aufhellung der deutschen Absichten nunmehr entspricht, dann geschieht es:

1. um dem deutschen Volke die Überzeugung und den anderen Staaten die Kenntnis zu geben, daß die Wahrung der Ehre und Sicherheit des deutschen Reiches von jetzt ab wieder der eigenen Kraft der deutschen Nation anvertraut wird;

2. um durch die Fixierung des Umfanges der deutschen Maßnahmen jene Behauptungen zu entkräften, die dem deutschen Volke das Streben nach einer militärischen Hegemoniestellung in Europa unterschieben wollen.

Was die deutsche Regierung als Wahrerin der Ehre und der Interessen der deutschen Nation wünscht, ist, das Ausmaß jener Machtmittel sicherzustellen, die nicht nur für die Erhaltung der Integrität des deutschen Reiches, sondern auch für die internationale Respektierung und Bewertung Deutschlands als eines Mitgaranten des allgemeinen Friedens erforderlich sind.

[300] Denn in dieser Stunde erneuert die deutsche Regierung vor dem deutschen Volke und vor der ganzen Welt die Versicherung ihrer Entschlossenheit, über die Wahrung der deutschen Ehre und der Freiheit des Reiches nie hinauszugehen und insbesondere in der nationalen deutschen Aufrüstung kein Instrument kriegerischen Angriffes, vielmehr ausschließlich der Verteidigung und damit der Erhaltung des Friedens bilden zu wollen.

Die deutsche Reichsregierung drückt dabei die zuversichtliche Hoffnung aus, daß es dem damit wieder zu seiner Ehre zurückfindenden deutschen Volke in unabhängiger gleicher Berechtigung vergönnt sein möge, seinen Beitrag zu leisten zur Befriedung der Welt in einer freien und offenen Zusammenarbeit mit den anderen Nationen und ihren Regierungen."

13.

Unterredung des Reichsaußenministers Freiherrn von Neurath
mit dem Reuter-Korrespondenten in Berlin, 19. März 1935:

Die erste Frage des Reuter-Korrespondenten lautete: "Der deutsche Beschluß, die allgemeine Wehrpflicht wieder einzuführen, kam als eine völlige Überraschung für England. Könnten Sie, Herr Minister, in einfacher Weise einen Überblick darüber geben, wie dieser Beschluß erreicht wurde?"

Freiherr v. Neurath erwiderte u. a.: "Deutschlands Stellung war stets eine offene und ehrliche. Wie Sie wissen, unterzeichneten wir den Versailler Vertrag einschließlich des Teils V über die Rüstungen. Deutschland hat diese Klauseln genau beachtet. Aber die anderen Mächte haben ihre Verpflichtungen nicht in gleicher Weise beachtet. Dann nahm Deutschland an der Abrüstungskonferenz in Genf teil in der Hoffnung, daß sie die allgemeine Abrüstung einleiten werde. Statt dessen fand Deutschland, daß in Genf eine ständige Diskriminierung gegen Deutschland vorhanden war. Später [301] kam der Herriot-Plan, der MacDonald-Plan für die Begrenzung der Rüstungen. Beide scheiterten. Dann, als Eden nach Berlin kam, war Deutschland zur Annahme der britischen und italischen Vorschläge, die er mit sich brachte, bereit – zum mindesten als einer Erörterungsgrundlage. Die Vorschläge wurden von Barthou abgelehnt."

"Wir verließen die Abrüstungskonferenz, da wir dachten, daß keine Erfolge zustandekommen werden, und als wir feststellten, daß alle unsere Bemühungen für eine allgemeine Herabsetzung der europäischen Rüstungen fehlgeschlagen waren, beschlossen wir, die Waffen zu schaffen, die wir für unsere Verteidigung erforderlich halten. Wir nehmen unser Recht zur Wiederaufrüstung, weil die anderen ihre Abrüstungsverpflichtungen nicht erfüllt haben. Es ist absolut notwendig, eine klare Lage zu haben. In einer kürzlichen Rede nahm Baldwin auf die 'deutschen Geheimrüstungen' Bezug. Jetzt zum mindesten ist unsere Lage ganz klar!"

Frage: "Aber warum allgemeine Wehrpflicht, Herr Minister?"

Neurath: "Noch im Jahre 1931 forderte Herriot, daß Deutschland eine kurz dienende Armee an Stelle einer lang dienenden haben solle, und zwar aus dem Grunde, daß eine kurz dienende Armee weniger geeignet für einen Angriffskrieg ist. Die Franzosen forderten, daß wir unser Militärsystem ändern sollten. Jetzt haben wir beschlossen, es zu tun. Außerdem hat auch der MacDonald-Plan eine kurz dienende Armee vorgesehen!"

Frage: "Es ist die Zahl von 36 Divisionen, die einige Überraschung hervorgerufen hat."

Neurath: "Alles, was wir festgesetzt haben, ist die Verpflichtung eines gesunden deutschen Mannes, seine Pflicht für sein Vaterland zu tun, wenn er aufgerufen wird. Die Zahl von 36 Divisionen ist der gesetzlich festgelegte Rahmen, in dem die zukünftige deutsche Armee organisiert werden wird."

Frage: "Alles in allem, Herr Minister, vermute ich, es kann jetzt angenommen werden, daß Deutschland endlich jene ihm so lange verweigerte Gleichberechtigung in den Rüstungen hat."

Neurath: "Jawohl."

[302] Frage: "Sind Sie der Ansicht, daß die britische Regierungsnote von gestern die Umstände des Besuches Sir John Simons in irgendeiner Weise ändert?"

Neurath: "Ich bin nicht der Ansicht."

Frage: "Betrachten Sie die Aussichten des Besuches als hoffnungsvoll?"

Neurath: "Er beginnt in einer guten Atmosphäre. Die Besprechungen dürften nicht ganz leicht sein; aber sie waren auch vorher nicht leicht, und jetzt ist zum mindesten die Grundlage viel klarer. Wir werden über Realitäten anstatt über Phrasen reden."

Frage: "Der Kanzler hat wiederholt die deutsche Bereitschaft, für die Befriedung Europas zu arbeiten, bezeugt. Auf welchen Linien kann Ihrer Ansicht nach eine Verringerung der gegenwärtigen Spannung ermöglicht werden?"

Neurath: "Das psychologische Moment ist meiner Ansicht nach sehr wichtig. Nachdem jetzt Deutschland genommen hat, was es für die Gleichheit notwendig erachtet, und nachdem der Kanzler in dem Aufruf verkündet hat, daß diese Streitmacht niemals für Zwecke des Angriffs benutzt werden wird, sollte ein allgemeines Gefühl der Sicherheit leichter herbeigeführt werden können. Es sollte möglich sein, daß die Staaten zu einer gemeinsamen Verständigungsgrundlage kommen. Ich bin sicher, daß jedermann der Überzeugung ist, daß ein neuer Krieg das Ende Europas bedeuten würde."

14.

Englands Protest vom 18. März 1935 wegen des deutschen Gesetzes über den Wiederaufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935:

1. Ich beehre mich, Ihnen im Auftrag des Königlichen Staatssekretärs für Auswärtige Angelegenheiten mitzuteilen, daß sich die Königliche Regierung in dem Vereinigten Königreich genötigt sieht, der deutschen Regierung ihren Protest gegen die von ihr am 16. März verkündete Entscheidung zu übermitteln, [303] die allgemeine Wehrpflicht einzuführen und den Friedensrahmen des deutschen Heeres auf 36 Divisionen zu erhöhen. Nach der Bekanntgabe einer deutschen Luftmacht ist eine solche Erklärung ein weiteres Beispiel für eine einseitige Aktion, die, ganz abgesehen von der grundsätzlichen Seite der Frage, geeignet ist, die Unruhe in Europa in ernster Weise zu erhöhen. Der Vorschlag einer englisch-deutschen Zusammenkunft, die in einer Woche stattfinden sollte, ergab sich aus dem Inhalt des englisch-französischen Kommuniqués vom 3. Februar und der deutschen Antwort vom 14. Februar, die durch weitere Besprechungen zwischen der Königlichen Regierung und der deutschen Regierung ergänzt worden sind. Die Königliche Regierung hält es für notwendig, auf den Inhalt dieser Dokumente besonders hinzuweisen.

2. Das Londoner Kommuniqué vom 3. Februar stellte einerseits fest, daß vertraglich begrenzte Rüstungen nicht durch einseitige Aktion abgeändert werden können, erklärte aber andererseits, daß die britische und die französische Regierung zu einer allgemeinen Regelung geneigt seien, über die zwischen Deutschland und den anderen Mächten frei verhandelt werden solle.

3. Die Antwort der deutschen Regierung zehn Tage später begrüßte den Geist freundschaftlichen Vertrauens, den das englisch-französische Kommuniqué zum Ausdruck brachte und stellte in Aussicht, daß die deutsche Regierung die in dem ersten Teil des Londoner Kommuniqués enthaltenen Fragen einer eingehenden Prüfung unterziehen werde. Die deutsche Antwort endete mit der Erklärung, daß die deutsche Regierung es vor Eingehen auf die vorgeschlagenen Verhandlungen für erwünscht halte, in besonderen Besprechungen mit den in Frage kommenden Regierungen eine Anzahl von grundsätzlichen Vorfragen zu klären. Zu diesem Zweck lud sie die Königliche Regierung ein, mit der deutschen Regierung in unmittelbaren Gedankenaustausch einzutreten.

4. Da die Königliche Regierung sich vergewissern wollte, daß hinsichtlich des Umfangs und des Zwecks der vorgeschlagenen englisch-deutschen Unterhaltung kein Mißverständnis bestehe, richtete sie am 21. Februar an die deutsche Regierung [304] eine weitere Anfrage, auf die diese am folgenden Tage antwortete. Das Ergebnis war eine endgültige Übereinstimmung zwischen den beiden Regierungen, daß der Zweck der beabsichtigten Zusammenkunft sein sollte, die Unterhaltung über alle in dem englisch-französischen Kommuniqué behandelten Fragen ein Stück weiterzuführen. Auf dieser Basis hat sich die Königliche Regierung darauf vorbereitet, den von der deutschen Regierung vorgeschlagenen Besuch in Berlin auszuführen.

5. Was ins Auge gefaßt war, war also "eine allgemeine frei zwischen Deutschland und den anderen Mächten auszuhandelnde Regelung" und "Vereinbarungen über Rüstungen, die für Deutschland die Bestimmungen von Teil V des Versailler Vertrages ersetzen sollten". Aber das Zustandekommen einer umfassenden Einigung, die auf Grund allgemeiner Übereinstimmung an die Stelle der Vertragsbestimmungen treten soll, kann nicht erleichtert werden, wenn man jetzt als eine bereits getroffene Entscheidung Heerespersonalstärken bekannt gibt, die alle seither in Vorschlag gebrachten erheblich überschreiten.

6. Die Königliche Regierung wünscht keineswegs, die durch den vorbereiteten Besuch etwa geschaffene Gelegenheit, ein allgemeines Einvernehmen zu fördern, ungenutzt vorübergehen zu lassen; aber unter den neugeschaffenen Umständen hält sie es vor der Ausführung dieses Besuches für nötig, die deutsche Regierung auf die obigen Gesichtspunkte aufmerksam zu machen; sie wünscht darüber Gewißheit zu haben, daß der deutschen Regierung das Zustandekommen des Besuches mit dem Umfang und Ziel der Unterhaltung, wie früher verabredet, so wie es oben in Absatz 4 ausgeführt ist, noch erwünscht ist.

15.

Frankreichs Protest vom 21. März 1935 wegen des deutschen Gesetzes über den Wiederaufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935:

"Der Herr Reichskanzler empfing am 16. März den französischen Botschafter und gab ihm Kenntnis von dem Wort- [305] laut eines an demselben Tage verkündeten Gesetzes, durch das die deutsche Regierung in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und den Personalbestand des deutschen Heeres auf 36 Divisionen erhöht hat. Eine Woche vorher hatten die deutschen Behörden die Begründung einer deutschen Militärluftmacht amtlich bekanntgegeben. Diese Entscheidungen stehen in direktem Widerspruch zu den vertraglichen Verpflichtungen, die in den von Deutschland unterzeichneten Verträgen niedergelegt sind. Sie stehen ferner im Widerspruch zu der Erklärung vom 11. Dezember 1932, durch die die Reichsregierung aus freien Stücken anerkannt hat, daß eine allgemeine Rüstungsregelung, die für Deutschland Gleichberechtigung mit allen Nationen bringen würde, nicht ohne die Schaffung eines Regimes der Sicherheit für alle durchgeführt werden soll.

Nachdem mehrere Vorschläge zur Verwirklichung dieses Grundsatzes gemacht worden waren, hatte die französische Regierung im Einvernehmen mit der britischen Regierung geglaubt, der Reichsregierung ihr Vertrauen beweisen zu können, indem sie freie, mit der Achtung vor dem Recht der Verträge durchaus vereinbare Verhandlungen als Verfahren vorschlug, um auf vertraglichem Wege ein neues Rüstungsstatut für Deutschland innerhalb einer allgemeinen Regelung des Problems der Sicherheit und Rüstungen zu schaffen. Die Reichsregierung schien dieses Vertrauen zu rechtfertigen, indem sie grundsätzlich ein solches Verfahren annahm. Die Veröffentlichung des deutschen Gesetzes vom 16. März, die in brüsker Weise kurz vor dem festgesetzten Datum eines ersten Meinungsaustausches zwischen der Reichsregierung und einer der beiden an dem Londoner Kommuniqué vom 3. Februar beteiligten Regierungen erfolgte, stellt eine neue Bekundung der Absichten und Methoden dar, die die Reichsregierung den ihr gemachten Verständiglingsangeboten entgegenzusetzen gewillt ist.

Die Regierung der Republik sieht sich infolgedessen zu einer zweifachen Feststellung genötigt: Einmal mißachtet die Reichsregierung allgemein und bewußt den dem Völkerrecht wesent- [306] lichen Grundsatz, daß keine Macht von der Verpflichtung aus einem Vertrage sich befreien oder dessen Bestimmungen abändern kann, es sei denn mit Zustimmung der vertragschließenden Parteien und auf Grund einer gütlichen Verständigung. Ferner hat die Reichsregierung, namentlich nachdem sie selber den Wunsch geäußert hatte, zwischen den beteiligten Staaten die Vorfragen für Verhandlungen zu klären, zu denen sie eingeladen war, bewußt diejenigen Maßnahmen ergriffen, die am geeignetsten waren, diese Verhandlungen zur Aussichtslosigkeit zu verurteilen, indem sie ihnen im voraus einseitig durch eine vollendete Tatsache einen ihrer wesentlichsten Gegenstände entzog.

Die Regierung der Republik hält sich verpflichtet, schärfsten Protest gegen diese Maßnahmen zu erheben, hinsichtlich deren sie unverzüglich alle Vorbehalte macht. Im Bewußtsein der Bemühungen um eine Verständigung, denen sie sich unablässig in aller Loyalität und mit der ständigen Rücksichtnahme auf die deutsche Ehre gewidmet hat, um das Reich vollständig in die Organisation der europäischen Sicherheit einzugliedern, überläßt sie der deutschen Regierung die Last der Verantwortung für den in der Welt so geschaffenen Zustand der Unruhe und der hieraus resultierenden Folgen, nämlich der aus diesem Sachverhalt möglicherweise für die Regierungen der verschiedenen beteiligten Länder entspringenden Pflichten.

Entschlossen, ihrerseits alle Mittel internationaler Zusammenarbeit zu versuchen, die geeignet erscheinen, diese Unruhen zu beseitigen und den Frieden Europas zu erhalten, legt sie Wert darauf, zugleich mit der Achtung vor der bindenden Kraft der Verträge ihre Entschlossenheit zu bekräftigen, sich unter keinen Umständen in irgendwelchen Verhandlungen damit abzufinden, daß einseitig in Verletzung internationaler Verpflichtungen ergriffene Maßnahmen als zu Recht bestehend anerkannt werden."

[307] 16.

Italiens Protest vom 21. März 1935 wegen des deutschen Gesetzes über den Wiederaufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935:

"Der Reichskanzler hat am 16. März dem italischen Botschafter einen am gleichen Tage veröffentlichten Gesetzestext mitgeteilt, auf Grund dessen die deutsche Regierung in Deutschland den obligatorischen Heeresdienst wieder eingeführt und die Iststärke des deutschen Heeres auf 36 Divisionen gebracht hat. Eine Woche vorher hatten die deutschen Behörden amtlich die Schaffung einer deutschen Militärluftfahrt mitgeteilt.

Die italische Regierung hat von den in der Angelegenheit von seiten der britischen und französischen Regierung an die deutsche Regierung gerichteten Noten Kenntnis genommen. Die italische Regierung kann nicht umhin, festzustellen, daß sowohl in den zu Rom am 7. Januar 1935 zwischen der italischen und der französischen Regierung abgeschlossenen Vereinbarungen, als auch in der am 3. Februar veröffentlichten abschließenden Mitteilung über die in London zwischen der britischen und der französischen Regierung gepflogenen Unterredungen der wesentliche Grundsatz erneut anerkannt worden war, daß das im V. Teil des Vertrages von Versailles festgesetzte Militärstatut nicht durch einen einseitigen Akt abgeändert werden durfte.

Die italische Regierung, die ihrerseits immer die Meinung vertreten hat, daß es vorteilhaft wäre, wenn der V. Teil des Vertrages von Versailles im Wege von Verhandlungen zwischen interessierten Regierungen auf Grund der vollständigen Gleichberechtigung revidiert würde, hatte dem Grundsatz zugestimmt, daß die Frage der deutschen Rüstungen den Gegenstand von Verhandlungen in einer allgemeinen Beratung entsprechend derjenigen hätte bilden müssen, wie sie in der Erklärung vom 11. Dezember 1932, an der Deutschland teilgenommen hat, geplant worden war. Dieses Verfahren war im Grunde von der deutschen Regierung selbst in ihrer Mitteilung vom 14. Februar angenommen worden. Die italische Regierung fühlt sich daher verpflichtet, die weitestgehenden Vor- [308] behalte hinsichtlich der Entscheidung der Reichsregierung und ihrer wahrscheinlichen Auswirkungen einzulegen.

Die italische Regierung hat immer versucht, das Reich voll und ganz für ein System der Zusammenarbeit zwischen den interessierten Hauptmächten zu gewinnen, das dem Reich vollkommen die Rechte und die Verantwortung eines souveränen Staates zuerkannt haben würde. Gerade von diesen Voraussetzungen her erhält die Entscheidung des Reiches eine besondere Tragweite, zumal mit Rücksicht auf den Zustand der Unsicherheit, den sie in allen Ländern hervorruft.

Die italische Regierung hat auch neuerdings noch viele Beweise ihres Willens zur internationalen Zusammenarbeit geliefert und beabsichtigt, weiterhin einer solchen Einstellung treu zu bleiben, die dem Bedürfnis der Völker und den Erfordernissen des europäischen Zusammenlebens entspricht; trotzdem fühlt sie sich zu der Erklärung verpflichtet, daß sie in etwaigen künftigen Beratungen derartige Sachlagen nicht einfach wird als gegeben hinnehmen können, die aus einseitigen Entscheidungen hervorgehen, durch die Verpflichtungen internationalen Charakters aufgehoben werden.

17.

Amtliche Mitteilung über die Dreierbesprechung in Paris
am 23. März 1935:

Außenminister Laval, Lordsiegelbewahrer Eden und Unterstaatssekretär Suvich sind am Sonnabend (23. 3.) am Quai d'Orsay zusammengekommen und haben ihre Meinungen über die allgemeine Lage ausgetauscht. Im Laufe der Aussprache ist daran erinnert worden, daß der Besuch der englischen Minister in Berlin einen Informationscharakter hat und daß der Rahmen und der Gegenstand ihrer Besprechungen dem entspricht, was in dem Londoner Kommuniqué vom 3. Februar festgelegt ist, auf dem sich die Einheit der Ansichten der Regierungen in London, Paris und Rom begründet. Es ist beschlossen worden, daß die Außenminister Englands, Frankreichs und Italiens nach [309] dem Berliner Besuch und den anderen englischen Besuchen in Moskau, Warschau und Prag, bei denen die französische und italische Regierung die Engländer mit ihren Wünschen begleiten, am 11. April in Stresa zusammentreffen werden. Außenminister Laval, Lordsiegelbewahrer Eden und Unterstaatssekretär Suvich haben mit Befriedigung die volle Solidarität ihrer Regierungen festgestellt.

18.

Amtliche Berliner Mitteilung über die deutsch-englischen Besprechungen des 25. und 26. März 1935:

Die deutsch-englischen Besprechungen zwischen dem englischen Außenminister Sir John Simon, dem Lordsiegelbewahrer Mr. Anthony Eden, dem Führer und Reichskanzler und dem Reichsaußenminister Freiherrn von Neurath, die in Gegenwart des britischen Botschafters Sir Eric Phipps und des Beauftragten für Abrüstungsfragen, Herrn von Ribbentrop, während der letzten zwei Tage stattfanden, wurden gestern abend abgeschlossen. Die behandelten Fragen waren diejenigen, welche im Londoner Kommuniqué vom 3. Februar aufgeführt worden sind. Die Unterhaltungen fanden in offenster und freundschaftlichster Form statt und haben zu einer vollständigen Klarstellung der beiderseitigen Auffassungen geführt. Es wurde festgestellt, daß beide Regierungen mit ihrer Politik das Ziel verfolgen, den Frieden Europas durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit zu sichern und zu festigen. Die englischen und deutschen Minister sind von der Nützlichkeit der direkten Aussprache, die soeben stattgefunden hat, durchdrungen.

Sir John Simon wird heute auf dem Luftwege von Berlin nach London zurückkehren. Mr. Eden wird planmäßig nach Moskau, Warschau und Prag weiterreisen.

[310] 19.

Amtlicher Bericht über den Besuch Edens in Moskau
vom 21. März 1935:

Im Laufe der letzten Tage fanden zwischen Eden und Litwinow Unterredungen über die hauptsächlichsten Momente der heutigen internationalen Lage statt, darunter über den vorgesehenen Ostpakt, über die im englisch-französischen Kommuniqué vom 3. Februar dargelegten Fragen sowie über die weitere Entwicklung und Verbesserung der englisch-sowjet-russischen Beziehungen. Während seines Aufenthaltes wurde Eden von Stalin und Molotow empfangen. Während der Unterredungen, die in einer Atmosphäre voller Freundschaftlichkeit und Offenheit stattfanden, unterrichtete Eden Litwinow über die kürzlichen Unterredungen zwischen den britischen Ministern und dem deutschen Regierungsoberhaupt. Es wurde festgestellt, daß diese Unterredungen zur Klärung der europäischen Lage beitrugen. Sowohl Eden als auch Stalin, Molotow und Litwinow waren der Meinung, daß es angesichts der heutigen internationalen Lage mehr denn je notwendig sei, die Anstrengungen zur Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa fortzusetzen, wie dies im englisch-französischen Kommuniqué vom 3. Februar vorgesehen sei und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerbundes stehe. In der Unterredung mit Eden betonten Stalin, Molotow und Litwinow, daß die Organisierung der Sicherheit in Osteuropa und der vorgesehene Pakt zur gegenseitigen Unterstützung nicht die Isolierung oder Einkreisung irgendeines Staates bezwecke, sondern die Schaffung der Garantie gleicher Sicherheit für alle Paktteilnehmer, und daß die Teilnahme Deutschlands und Polens an dem Pakt als beste Lösung der Frage begrüßt würde.

Als Ergebnis des Meinungsaustausches der Vertreter beider Regierungen wurde festgestellt, daß gegenwärtig keinerlei Widersprüche bezüglich der Interessen beider Regierungen in keiner einzigen Hauptfrage der internationalen Politik bestehen, und daß diese Tatsache ein festes Fundament für die [311] Entwicklung fruchtbringender Zusammenarbeit zwischen ihnen für die Sache des Friedens schafft.

Sie sind überzeugt, daß beide Länder sich bei ihren gegenseitigen Beziehungen nach jenem Geist der Zusammenarbeit und der loyalen Erfüllung übernommener Verpflichtungen richten werden, die aus ihrer gemeinsamen Teilnahme an der Völkerbundsarbeit folgt. Im Lichte dieser Erwägungen festigte sich bei Eden sowie auch bei Stalin, Molotow und Litwinow die Meinung, daß die freundschaftliche Zusammenarbeit beider Länder zur kollektiven Organisierung des Friedens und der Sicherheit und für die weitere Aktivierung der internationalen Bemühungen in dieser Richtung von erstrangiger Wichtigkeit ist.

20.

Amtlicher Bericht über Edens Besuch in Warschau vom 3. April 1935:

Während seines Aufenthalts in Warschau wurde Lordsiegelbewahrer Eden vom Staatspräsidenten und von Marschall Pilsudski empfangen. Außerdem hatte Eden mehrere Besprechungen mit Außenminister Beck. Eden unterrichtete Beck über den Verlauf der Besprechungen, die die englischen Minister kürzlich in Berlin und Moskau auf der Grundlage der durch das Londoner Kommuniqué vom 3. Februar festgelegten Richtlinien geführt haben. Im Laufe der Unterredungen mit Eden, die in einer offenen und freundschaftlichen Atmosphäre geführt wurden, hat Beck Eden über die Ansichten der polnischen Regierung über die in dem Kommuniqué berührten Fragen und über die allgemeine internationale Lage unterrichtet. Die beiden Minister waren sich einig in der Erkenntnis, daß ihr Meinungsaustausch, der einen informativen Charakter hatte, seinen Zweck erfüllt hat. Sie unterstrichen die Zweckmäßigkeit der Aufrechterhaltung eines engen Kontakts in bezug auf die weitere Entwicklung der politischen Lage in Europa.

[312] 21.

Amtlicher Bericht über den Besuch Edens in Prag vom 4. April:

Herr Anthony Eden ist heute früh in Prag eingetroffen. Bei der Zusammenkunft tauschten Minister Eden und Minister Dr. Benesch in herzlicher und freundschaftlicher Weise ihre Ansichten über alle im Londoner Kommuniqué vom 3. Februar 1935 enthaltenen Fragen aus. Minister Benesch dankte dem Minister herzlich für seinen Besuch in Prag und für die Mitteilungen, welche ihm Exzellenz Eden über die Ergebnisse seiner Reisen in die übrigen Hauptstädte gab. Seinerseits gab Minister Dr. Benesch ihm eine ausführliche Darlegung der Friedenspolitik der Tschechoslowakei. Beide Minister konstatierten die vollkommene Übereinstimmung in den Zielen der Politik ihrer Länder betreffend die Erhaltung des allgemeinen Friedens und stellten ihre aufrichtige und unabänderliche Ergebenheit der Politik des Völkerbundes gegenüber fest.

22.

Deutschlands Auffassung über den Ostpakt,
nach Mitteilung der Reichsregierung von Mitte April 1935:

Irreführende Auslegungen in verschiedenen Pressekommentaren haben die Reichsregierung veranlaßt, ihren Standpunkt in der Frage des Ostpaktes wie folgt zu präzisieren:

1. In den Berliner Besprechungen hat der Führer und Reichskanzler der britischen Delegation mitgeteilt, daß die deutsche Regierung zu ihrem Bedauern nicht in der Lage sei, zum Ostpakt in der vorgeschlagenen Form ihren Beitritt zu erklären. Die deutsche Reichsregierung sei demgegenüber aber bereit, einem solchen kollektiven Sicherheitspakte ihre Zustimmung zu geben dann, wenn er erstens sich aufbaue auf gegenseitigen und allgemeinen Nichtangriffsverpflichtungen und Schiedsgerichtsverfahren; zweitens im Falle einer Friedensstörung ein konsultatives Verfahren vorsehe; drittens sei die [313] deutsche Reichsregierung bereit – unter Betonung der Schwierigkeiten der einwandfreien Feststellung eines Angreifers –, sich allgemeinen Maßnahmen der Nichtunterstützung eines solchen anzuschließen. Zu diesem Angebot steht die deutsche Reichsregierung auch heute.

2. Der Führer und Reichskanzler hat in dieser Besprechung mitgeteilt, daß die deutsche Regierung nicht in der Lage sei, einem Paktvorschlag zuzustimmen, der, sei es für alle oder für einzelne, mehr oder weniger automatische militärische Beistandsverpflichtungen enthalte. Diese sähe darin nicht ein Element der Friedenserhaltung, sondern eher noch ein Element der Friedensbedrohung. Die deutsche Reichsregierung bekennt sich auch heute zu dieser Auffassung und zu der sich daraus ergebenden Haltung.

3. Die Reichsregierung hat sofort nach Übernahme der Macht ihren Wunsch ausgedrückt, mit den umliegenden Staaten Nichtangriffspakte abzuschließen. Sie machte diesen Vorschlag, ohne eine eingehende Kenntnis bestehender zwei- oder mehrseitiger militärischer Abmachungen einzelner Staaten zu besitzen, und ohne jede Bezugnahme auf sie. Da sie selbst keine aggressiven Absichten hegt, fühlt sie sich von wirklichen Defensivabkommen auch nicht betroffen. Auch zu dieser Auffassung bekennt sich die deutsche Regierung heute noch. So wenig sie daher in der Lage ist, einem Pakt beizutreten, der solche militärischen Verpflichtungen als ein wesentliches Element seines Inhaltes und damit seiner Existenz enthält, so wenig können solche außerhalb dieses Paktes liegenden Vereinbarungen die deutsche Reichsregierung behindern, ihrerseits Nichtangriffspakte auf der oben fixierten Basis abzuschließen. Dies ist der Sinn der Antwort der deutschen Reichsregierung auf die Frage des Königlich britischen Botschafters, ob Deutschland bereit sei, einen Ostpakt auf der von ihm selbst angedeuteten Grundlage abzuschließen, auch für den Fall, daß andere Staaten unter sich noch besondere Abmachungen getroffen hätten, oder treffen würden.

Die deutsche Reichsregierung will aber an dieser Stelle die folgenden Bemerkungen nicht unterdrücken: Die von verschiedenen Regierungen als nötig erachtete Ergänzung von Nicht- [314] angriffs- und Gewaltausschließungspakten durch militärische Beistandsverpflichtungen beruht auf einem Widerspruch in sich. Entweder man glaubt an freiwillig übernommene Verpflichtungen oder man glaubt an sie nicht. Glaubt man an sie, dann ist die Notwendigkeit solcher militärischer Abmachungen nicht einzusehen. Zweifelt man aber an der aufrichtigen Einhaltung einer übernommenen Nichtangriffsverpflichtung, dann ist dieser Zweifel genau so berechtigt gegenüber der sinngemäßen Einhaltung der ergänzenden militärischen Verpflichtungen solcher Friedenspakte. Wenn es möglich ist, daß aus Nichtangriffspakten Kriege entstehen, so ist es ebenso möglich, daß aus defensiven Beistandspakten offensive Angriffsverhandlungen kommen. Nur scheint der deutschen Reichsregierung der Weg vom Gewaltablehnungs- und ‑ausschließungspakt zum gewalttätigen Friedensbruch ein weiterer zu sein als der Weg von militärischen Verpflichtungen defensiver Natur zu einer militärischen Haltung offensiver Art. Die deutsche Reichsregierung sieht aber nach wie vor in dieser Entwicklung militärischer Bündnisse in Europa kein Element einer kollektiven friedlichen Entwicklung oder einer Garantie des Friedens. Sie ist daher auch nicht in der Lage, Pakte zu unterzeichnen, in denen solche Verpflichtungen ein integrierender Bestandteil sind, gleichgültig, ob für alle oder für einzelne Teilnehmer.

Der vorstehende Standpunkt ist dem britischen Staatssekretär des Äußeren durch Vermittlung der Berliner Botschaft amtlich mitgeteilt worden.

23.

Simons Bericht über die englische Europareise
im Unterhaus am 10. April:

Der sogenannte Ostpakt war zuerst von dem verstorbenen Barthou im vergangenen Sommer vorgeschlagen worden. Er war Gegenstand einer Unterhausaussprache am 13. Juli. Reichskanzler Hitler hat klar zum Ausdruck gebracht, daß Deutschland nicht gewillt sei, einen Ostpakt zu unterzeichnen, der [315] Deutschland zu gegenseitiger Unterstützung verpflichten würde. Insbesondere ist Deutschland nicht bereit, einen Pakt gegenseitiger Unterstützung mit Rußland einzugehen.

Andererseits wurde erklärt, daß Deutschland einen Nichtangriffspakt zwischen den an osteuropäischen Fragen interessierten Mächten begünstige, der eine Konsultation für den Fall eines drohenden Angriffs vorsehen würde. Der Kanzler Hitler ist ferner unter den gegenwärtigen Voraussetzungen nicht dazu bereit, die Einbeziehung Litauens in irgendeinen Nichtangriffspakt in Aussicht zu nehmen. Die Deutschen schlugen weiter vor, daß, falls trotz dieses Nichtangriffspaktes und trotz der Konsultation Feindseligkeiten zwischen zwei vertragschließenden Parteien ausbrechen sollten, die anderen Unterzeichner den Angreifer in keiner Weise unterstützen sollten. In einem anderen Zusammenhang verweilte Hitler jedoch bei der Schwierigkeit der Bestimmung des Angreifers. Über seine Ansicht für den Fall befragt, daß die eine oder andere Gruppe von Vertragschließenden unter sich ein Abkommen gegenseitiger Unterstützung abschließen, erklärte der Reichskanzler, daß dieser Gedanke nach seiner Meinung gefährlich und anfechtbar sei, da er darauf hinauslaufen würde, Sonderinteressen einer Gruppe im Rahmen des weiteren Systems zu schaffen.

In Moskau betonte die Sowjetregierung, daß der vorgeschlagene Ostpakt nach ihrer Ansicht nicht auf die Isolierung oder Einkreisung irgendeines Staates abziele, sondern auf die Schaffung gleicher Sicherheit für alle Teilnehmer, und daß sie daher der Meinung sei, daß die Teilnahme sowohl Deutschlands als auch Polens am Pakt die beste Lösung des Problems darstellen würde. In Warschau lernte der Lordsiegelbewahrer die Ansicht der polnischen Regierung zu dieser Frage kennen. Der polnische Außenminister Beck erklärte, daß Polen durch die bereits bestehenden Abkommen mit der Sowjetregierung auf der einen Seite und mit Deutschland auf der anderen Seite ruhige Verhältnisse an seinen beiden Grenzen geschaffen habe. Die Ostpaktfrage wurde auch in der kurzen Unterredung überprüft, die der Lordsiegelbewahrer mit Benesch in Prag hatte.

Was den Gedanken des mitteleuropäischen Paktes angeht, [316] der auf der französisch-italischen Zusammenkunft in Rom näher besprochen worden ist, so hörten wir in Berlin, daß die deutsche Regierung den Gedanken eines solchen Abkommens nicht grundsätzlich zurückweise, daß sie aber seine Notwendigkeit nicht einsehe und daß sie eine große Schwierigkeit in der Bestimmung des Begriffes "Nichteinmischung" in Bezug auf Österreich erblicke. Reichskanzler Hitler gab jedoch zu verstehen, daß, falls andere Regierungen einen mitteleuropäischen Pakt abzuschließen wünschten und sich auf einen Wortlaut einigen würden, die deutsche Regierung hierüber Erwägungen anstellen wolle. In Warschau teilte Herr Beck dem Lordsiegelbewahrer mit, daß Polen gewillt sei, gegenüber einem mitteleuropäischen Pakt eine freundschaftliche Haltung einzunehmen. In Prag gab Herr Benesch der Hoffnung Ausdruck, daß in Stresa weitere Fortschritte in dieser Frage gemacht werden könnten.

Hinsichtlich der Wehrverhältnisse zu Lande erklärte Reichskanzler Hitler, daß Deutschland 36 Divisionen benötige, die ein Maximum von 550 000 Soldaten aller Waffengattungen einschließlich einer Division SS. und militarisierter Polizeitruppen darstellten. Er versicherte, daß es in Deutschland keine halbmilitärischen Verbände gebe. Deutschland, so erklärte er, beanspruche alle Waffentypen zu besitzen, die andere Länder besitzen. Er sei nicht bereit, auf den Bau gewisser Typen zu verzichten, solange andere Länder sie ebenfalls besitzen. Falls andere Länder gewisse Typen aufgeben, würde Deutschland das gleiche tun. Hinsichtlich der Wehrverhältnisse zur See beanspruchte Deutschland unter gewissen Vorbehalten einen Gesamttonnenbestand von 35 v. H. der britischen Tonnage. In der Luft Gleichheit zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutschland, vorausgesetzt, daß die Entwicklung der sowjetrussischen Luftstreitkräfte nicht derart sei, daß eine Überprüfung dieser Ziffern notwendig werde.

Wenn irgendein allgemeines Abkommen über die Beschränkung der Rüstungen erreicht werden konnte, würde Deutschland gewillt sein, ein System dauernder und automatischer Überwachung unter der Voraussetzung anzunehmen, daß eine [317] solche Überwachung in gleicher Weise für alle Mächte Anwendung findet. Dem in dem Londoner Protokoll enthaltenen Vorschlag eines Luftpaktes zwischen den Locarno-Mächten stehe Deutschland günstig gegenüber. In der Frage des Völkerbundes wies der Reichskanzler auf seine im Mai 1933 abgegebene Versicherung hin, daß Deutschland nicht weiter im Völkerbund mitarbeiten würde, falls es das bleiben sollte, was Hitler als ein Land mittleren Rechtes bezeichnete. Und er machte an Hand eines Beispiels geltend, daß Deutschland in einer untergeordneten Stellung sei, falls es keine Kolonien besitze.

Simon betonte zum Schluß seiner Rede, daß er sich auf das beschränkt habe, was von anderen gesagt worden sei. Man sollte aber nicht etwa annehmen, daß die englischen Minister nicht ihre stark abweichende Meinung über gewisse Punkte zum Ausdruck gebracht hätten. Simon versicherte, daß er die wichtigsten Fragen herausgegriffen und offen und ehrlich behandelt habe. Die englische Regierung gehe nach Stresa, ohne sich vorher irgendwie festgelegt zu haben. Das Ausland solle amtliche Erklärungen abwarten, bevor es aus irgendwelchen nicht amtlichen Kommentaren unrichtige Schlüsse ziehe.

24.

Zeugnisse zur deutschen Politik.

Reichspropagandaminister Dr. Göbbels in Karlsruhe am 31. März 1935:

Deutschland fühlt sich heute wieder als souveräner Staat. Die Welt müsse eigentlich zufrieden sein über unsere neue Wehrmacht. Deutschland denkt nicht an Krieg. Wir halten vielmehr das ewige Geschwätz von Krieg für ein Verbrechen.

Es ist nicht wahr, daß Deutschland den Korridor, Teile der Tschechoslowakei, Österreich und Elsaß-Lothringen oder sonstige Gebietsteile gefordert hat. Wenn aber ausländische Zeitungen solche Lügen verbreiteten, so sind sie es, die Europa [318] beunruhigen. Wir drohen niemandem, aber wir lassen uns auch nicht bedrohen. Der Führer hat der Welt oft genug die Versöhnungshand hingestreckt. Diese Versöhnungshand bleibt weiter offen. In dieser Stunde möchte ich einen Appell an die Welt und an die Staatsmänner der Welt richten, daß sie der Welt den Frieden geben, der auf der Achtung aller gegen alle beruht. Deutschland wird dann auch die besten Soldaten dieses Friedens, der jedem seine Ehre läßt, stellen. Diesem Frieden hat sich das deutsche Volk mit seinem Führer verschworen.


Ministerpräsident Göring in Danzig am 4. April 1935:

Die Leistungen der nationalsozialistischen Bewegung in der hinter uns liegenden Zeit des Aufbaues sind bereits historisch. Wir haben ein einiges und machtvolles Reich geschaffen. Zugleich hat der Führer der ganzen Welt bewiesen, daß dieses starke Reich den Frieden will. Er hat die Verständigung mit Polen durchführen und damit den Weg einer praktischen Friedenspolitik beweisen können. Beide Völker sind darauf angewiesen, den Frieden zu halten, und Deutschland wird zeigen, daß es ein aufrechter wahrer Vertragspartner ist. Wir werden uns durch nichts provozieren lassen und erwarten von der Gegenseite das gleiche. Auch Frankreich braucht nicht bis Moskau zu gehen, wenn es Frieden und Sicherheit haben will. Für Europa ist ein starkes Deutschland notwendig.


Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, in Danzig am 5. April 1935:

Es ist schon viel zu viel an internationalem Vertrauen dadurch vertan worden, daß gewichtige Teile schwerwiegender Verträge, wie die im Versailler Vertrag verankerte Zusage der Abrüstung der Welt nach Deutschlands Abrüstung, nicht erfüllt werden. Kann es die Welt Deutschland verübeln, wenn es mit [319] größter Zurückhaltung allen Plänen gegenübersteht, in denen Deutschland internationale Verpflichtungen auf sich nehmen soll, ohne eine Gewähr zu haben, daß die Vertragspartner ihren eigenen Verpflichtungen und Versprechungen besser nachkommen als von 1918 bis heute? Kann es insbesondere die Welt Deutschland verübeln, wenn es allen Abmachungen, an denen Sowjetrußland beteiligt ist, mit abwartender Vorsicht gegenübersteht?

Das Programm, das die politischen Machthaber der Sowjetunion weltanschaulich verfechten, geht über den Rahmen Sowjetrußlands hinaus. Es ist die Weltrevolution, während das Programm des Nationalsozialismus ein Glaubensbekenntnis der Deutschen ist, das allein für Deutschland seine Gültigkeit hat, von dem aber kein führender Nationalsozialist etwa glaubt, er müsse es zum Programm für andere Völker machen. [Scriptorium merkt an: und dies ist ein Kernpunkt, der auch heute noch – evtl. mit Absicht – vollkommen übersehen wird. Daß nämlich die Weltherrschaftsbestrebungen nicht bei Deutschland, dafür aber sehr wohl bei Rußland lagen, geht schon aus den Namen der beiden Systeme hervor: nationaler Sozialismus vs. internationaler Sozialismus!]

Wenn Deutschland sich schwer dazu entschließen kann, zu glauben, daß Verträge mit einem Staat, der die Weltrevolution mit allen Mitteln vorantreiben will, wirklich den Frieden Europas garantieren können, so nehmen wir bewußt für uns in Anspruch, daß unsere Skepsis auf der Sorge um diesen Frieden, auf der Sorge um die europäische Kultur beruht. Wenn das nationalsozialistische Deutschland Verträge abschließt, will es den Glauben haben, daß die Vertragspartner sich genau so innerlich an die Verträge gebunden fühlen wie Deutschland. Denn Deutschland wägt kritisch jede mögliche Auswirkung eines Vertrages ab, bevor es ihn eingeht. Ist es aber einen Vertrag eingegangen, so kann die Welt sich darauf verlassen, daß es ihn unbedingt einhält. Das Deutschland, das heute Verträge abschließt, ist ein Deutschland, das seine Ehre über alles stellt.

Der Vertrag, der zwischen Deutschland und Polen besteht, gilt der Befriedung der beiden Völker, aber auch dem Frieden der Welt, und ich glaube, daß es nützlicher ist für die Sache des Friedens, ihn zu studieren und von ihm zu sprechen, als täglich in der Weltpresse die Gefahren eines drohenden Krieges aufzuzeigen.

[320] 25.

Der französisch-russische Beistandspakt vom 2. Mai 1935:

Artikel 1. Für den Fall, daß Frankreich oder die Sowjetunion Gegenstand einer Drohung oder einer Angriffsgefahr von seiten eines europäischen Staates sein soll, verpflichten sich die Sowjetunion bzw. Frankreich gegenseitig, eine sofortige Konsultierung vorzunehmen über die zur Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 10 der Völkerbundssatzungen zu ergreifenden Maßnahmen.

Artikel 2. Im Fall, daß – unter den im Artikel 15 Abs. 7 der Völkerbundssatzung vorgesehenen Bedingungen – Frankreich oder Sowjetrußland trotz ihrer aufrichtig friedlichen Absichten Gegenstand eines nicht herausgeforderten Angriffes von seiten eines europäischen Staates sein sollten, werden die Sowjetunion bzw. Frankreich sich sofort Hilfe und Beistand gewähren.

Artikel 3. Unter Berücksichtigung, daß laut Artikel 16 der Völkerbundssatzungen jedes Mitglied des Völkerbundes, das im Gegensatz zu den laut Artikel 12, 13 oder 15 der Völkerbundssatzungen übernommenen Verpflichtungen zum Kriege schreitet, ipso facto als eine Macht gilt, die eine Kriegshandlung gegen alle anderen Völkerbundsmitglieder vorgenommen hat, verpflichten sich Frankreich bzw. die Sowjetunion, für den Fall, daß eines von ihnen unter diesen Bedingungen und trotz der aufrichtig friedfertigen Absichten beider Länder Gegenstand eines nicht herausgeforderten Angriffes von seiten eines europäischen Staates wäre, sich sofort Hilfe und Beistand durch Anwendung des Artikels 16 der Völkerbundssatzungen zu gewähren. Dieselbe Verpflichtung ist für den Fall übernommen, daß Frankreich oder die Sowjetunion Gegenstand eines Angriffs von seiten eines europäischen Staates unter den im Artikel 16 Abs. 1 und 3 der Völkerbundssatzungen vorgesehenen Bedingungen wäre.

Artikel 4. Da die oben festgesetzten Verpflichtungen mit den Pflichten der hohen vertragschließenden Parteien als Mitglieder des Völkerbundes übereinstimmen, wird nichts in dem [321] vorliegenden Vertrag als Einschränkung der Mission des Völkerbundes zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zwecks wirksamer Sicherung des Weltfriedens oder als Beeinträchtigung der aus den Völkerbundssatzungen für die hohen vertragschließenden Parteien sich ergebenden Verpflichtungen ausgelegt werden.

Artikel 5. Der vorliegende Vertrag wird beim Völkerbundssekretariat eingetragen werden. Er wird in Kraft treten, sobald die Ratifikationsurkunden ausgetauscht sind, und fünf Jahre in Kraft bleiben. Wenn er nicht von einer der hohen vertragschließenden Parteien mit einer Vorankündigung von mindestens einem Jahr vor Ablauf dieses Abschnittes gekündigt ist, wird er ohne zeitliche Beschränkung in Kraft bleiben, wobei jede der hohen vertragschließenden Parteien ihn dann durch eine entsprechende Erklärung mit einjähriger Frist aufkündigen kann.

Auslegungsbestimmungen

Gleichzeitig mit der Unterzeichnung des gegenseitigen französisch-russischen Beistandspaktes haben die Bevollmächtigten ein Protokoll unterzeichnet, das in dem Austausch der Ratifizierungsurkunden des Vertrages mit einbegriffen wird und in dem es heißt: Es gilt als verabredet, daß Artikel 3 jede der vertragschließenden Parteien verpflichtet, der anderen sofort Beistand zu gewähren, indem sie sich sofort nach den Empfehlungen des Völkerbundsrates richtet, sobald diese auf Grund des Artikels 16 der Völkerbundssatzungen erlassen worden sind. Es gilt gleichfalls als verabredet, daß die beiden vertragschließenden Parteien gemeinsam handeln werden, um zu erreichen, daß der Völkerbundsrat seine Empfehlungen mit der ganzen Schnelligkeit erläßt, die die Umstände erfordern werden, und daß, wenn der Völkerbundsrat nichtsdestoweniger aus irgendeinem Grunde keinerlei Empfehlungen erläßt oder kein einstimmiger Beschluß zustande kommt, die Beistandspflicht deshalb nicht weniger zur Anwendung kommt. Es gilt als verabredet, daß die in dem vorliegenden Vertrag vorgesehenen Beistandsverpflichtungen sich nur auf den Fall beziehen, daß ein Angriff gegen das eigene Gebiet der einen oder der anderen vertragschließenden Partei erfolgt.

[322]

Ein Hinweis auf Deutschland

Beide Regierungen stellen fest, daß die Verhandlungen, die zur Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages geführt haben, anfänglich aufgenommen wurden, um ein Sicherheitsabkommen zu vervollständigen, das die Staaten von Nordosteuropa, nämlich die Sowjetunion, Deutschland, die Tschechoslowakei, Polen und die der Sowjetunion benachbarten baltischen Staaten umfaßt, und daß neben diesem Abkommen ein Beistandsvertrag zwischen der Sowjetunion, Frankreich und Deutschland abgeschlossen werden sollte, durch den sich jeder dieser drei Staaten verpflichten sollte, demjenigen unter ihnen Beistand zu gewähren, der Gegenstand eines Angriffes von seiten eines dieser drei Staaten wäre. Obgleich die Umstände bisher den Abschluß dieser Abkommen, die beide Parteien weiterhin als wünschenswert erachten, noch nicht gestattet haben, sind die in dem französisch-sowjetrussischen Beistandsabkommen enthaltenen Verpflichtungen nichtsdestoweniger so zu verstehen, daß sie nur in den in dem früher geplanten Dreierabkommen vorgesehenen Grenzen angewandt werden sollen.


Sir John Simon im englischen Unterhaus am 3. Mai
über das Verhältnis von Russenpakt und Locarnopakt:

Sollten die Sowjetunion und Deutschland in einen Konflikt geraten und Frankreich in Deutschland einmarschieren, um den Sowjets Hilfe zu leisten, so würde dies England nicht automatisch in den Streit verwickeln. Greife Deutschland die Sowjetunion an und Frankreich eile in Erfüllung des Vertrages den Russen zu Hilfe, indem es Deutschland angreift, dann lege der Locarnovertrag England unter diesen Umständen keine Verpflichtung auf, Deutschland Hilfe zu leisten. Dies sei die allgemeine Auffassung.

Um der Auffassung, daß Deutschland in einem solchen Fall England nicht unter Berufung auf den Locarno-Vertrag anrufen kann, Gültigkeit zu verleihen, müsse natürlich die Hilfeleistung Frankreichs für die Sowjetunion gewissen Bestimmungen des Völkerbundspaktes entsprechen, auf die im [323] Locarno-Vertrag selbst Bezug genommen sei. Die Bestimmungen des Paktes seien, wie versichert werde, der Art, daß sie sämtlich den Funktionen des Locarno-Vertrages untergeordnet seien. Daraus folge, daß die britischen Verpflichtungen heute unter dem Locarno-Vertrag ebensowenig vermehrt worden seien, wie damals, als Frankreich gleichzeitig mit Polen und der Tschechoslowakei Verträge auf der Grundlage gegenseitiger Unterstützung abgeschlossen habe.

26.

"Gemeinsame Entschließung der Konferenz von Stresa"
vom 14. April 1935:

Die Vertreter der Regierungen Italiens, Frankreichs und Englands haben in Stresa die allgemeine europäische Lage geprüft im Lichte der Ergebnisse des Meinungsaustausches, der in den letzten Wochen stattgefunden hat, sowie der Entscheidung, die am 16. März von der deutschen Regierung gefällt wurde, und schließlich auf Grund der Auskünfte, die von den britischen Ministern während ihrer kürzlich stattgefundenen Besuche in verschiedenen Hauptstädten Europas erlangt wurden. Nachdem der Einfluß dieser Lage auf die Politik in Betracht gezogen war, wie sie in den Abkommen von Rom und London bestimmt worden ist, fanden sie sich in voller Übereinstimmung über die verschiedenen Fragen, die besprochen wurden.

1. Sie einigten sich auf eine gemeinsame Linie, die verfolgt werden soll, wenn der französische Antrag an den Völkerbundsrat zur Sprache kommt.

2. Die Auskünfte, die sie erhalten haben, haben sie in der Ansicht bestärkt, daß die Verhandlungen fortgesetzt werden sollen hinsichtlich der Entwicklung, welche in bezug auf die Sicherheit in Osteuropa erstrebt wird.

3. Die Vertreter der drei Regierungen prüften von neuem die österreichische Lage. Sie bestätigten die englisch-französisch-italischen Erklärungen vom 17. Februar und 27. Sep- [324] tember 1934, durch die die drei Regierungen anerkannten, daß die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit und Unversehrtheit Österreichs aufrecht zu erhalten, auch in Zukunft ihre gemeinsame Politik leiten werde. Hinsichtlich des französisch-italischen Protokolls vom 7. Januar 1935 und der englisch-französischen Erklärungen vom 3. Februar 1935, in welchen der Beschluß bekräftigt wurde, sich gemeinsam zu beraten im Hinblick auf Maßnahmen, die im Falle der Bedrohung der Unversehrtheit und Unabhängigkeit Österreichs ergriffen werden müssen, kamen sie überein, vorzuschlagen, daß Vertreter aller der Regierungen, die im Protokoll von Rom aufgezählt sind, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zusammentreten sollen mit dem Ziel, die zentraleuropäischen Vereinbarungen abzuschließen.

4. Was den ins Auge gefaßten Luftpakt für Westeuropa betrifft, so bekräftigen die Vertreter der drei Staaten die Grundsätze des Verfahrens, das eingeschlagen werden soll, wie es im Londoner Kommuniqué vom 3. Februar vorgesehen ist, und beschlossen, das Studium dieser Frage aktiv fortzusetzen in der Absicht, einen Pakt zwischen den fünf Mächten abzuschließen, die im Londoner Kommuniqué erwähnt werden, sowie von allen zweiseitigen Vereinbarungen, welche ihn begleiten können.

5. Als sie zur Rüstungsfrage gelangten, haben die Vertreter der drei Mächte daran erinnert, daß das Londoner Kommuniqué ein Abkommen vorsah, das frei mit Deutschland ausgehandelt werden sollte, um an die Stelle der entsprechenden Klauseln des Teils V des Vertrages von Versailles zu treten. Sie unterzogen weiter die Handlungen der deutschen Regierung und den Bericht Sir John Simons über seine Unterhaltungen mit dem deutschen Reichskanzler über diesen Gegenstand einer sorgfältigen und besorgten Besprechung. Mit Bedauern stellten sie fest, daß die Methode der einseitigen Aufkündigung, die von der deutschen Regierung in einem Augenblick angewandt wurde, als gerade Schritte ergriffen waren, ein in freier Weise ausgehandeltes Abkommen über die Rüstungsfrage zu erreichen, das öffentliche Vertrauen in die Sicherheit einer friedlichen Ordnung unterminiert hat. Da- [325] rüber hinaus hat das große Ausmaß des veröffentlichten Programms der deutschen Aufrüstung, das schon mitten in der Ausführung begriffen ist, die zahlenmäßigen Schätzungen entwertet, auf die die Anstrengungen für eine Abrüstung bisher gegründet waren, und die Hoffnungen erschüttert, durch die jene Anstrengungen inspiriert waren. Die Vertreter der drei Mächte bekräftigen nichtsdestoweniger ihren ernsten Wunsch, den Frieden zu erhalten durch Herstellung eines Gefühls der Sicherheit und erklären für sich selbst, daß sie ernstlich bestrebt bleiben, sich an jeder praktischen Anstrengung zu beteiligen, durch die die internationale Verständigung infolge Rüstungsbegrenzung gefördert werden kann.

6. Die Vertreter der drei Mächte berücksichtigten weiter den Wunsch der Staaten, deren Rüstungsstand durch die Friedensverträge von St. Germain, Trianon und Neuilly festgesetzt worden ist, die Revision dieses Standes zu erreichen. Sie beschlossen, daß die anderen hiervon berührten Staaten auf diplomatischem Wege unterrichtet werden sollen. Sie kamen überein, diesen anderen in Betracht kommenden Staaten die Prüfung dieser Frage zu empfehlen mit dem Ziel, sie durch gegenseitige Verständigung innerhalb des Rahmenwerkes allgemeiner und regionaler Sicherheitsgarantien zu regeln.

Anschließende englisch-italische Erklärung:

Folgende gemeinsame Erklärung ist von den Vertretern Italiens und Englands in bezug auf den Vertrag von Locarno abgegeben worden: Die Vertreter Italiens und Englands als Mächte, die am Vertrag von Locarno nur als Garantiemächte beteiligt sind, bekräftigen in aller Form alle ihre aus diesem Vertrage hervorgehenden Verpflichtungen und erklären ihre Absicht, diese, falls nötig, getreu zu erfüllen. Soweit beide Mächte diese Verpflichtungen auf sich genommen haben in bezug auf alle anderen Teilnehmer des Locarno-Vertrages, wird diese gemeinsame Erklärung der Stresa-Konferenz, an der Frankreich teilnahm, auch den Regierungen Deutschlands und Belgiens förmlich übermittelt werden.

Schlußerklärung:

Die drei Mächte, deren politisches Ziel die gemeinsame Aufrechterhaltung des Friedens innerhalb des Rahmens des Völ- [326] kerbundes ist, stimmen vollkommen überein, wenn sie sich mit allen praktischen Mitteln jeder einseitigen Aufkündigung von Verträgen widersetzen, durch die der Friede Europas in Gefahr kommen kann, und sie werden daher zu diesem Zwecke in enger und freundschaftlicher Zusammenarbeit handeln.

27.

Anfang und Ende der französischen Denkschrift an den Völkerbund
vom 9. April 1935:

1. Am 16. März hat der deutsche Reichskanzler die Berliner Botschafter der europäischen Mächte zu sich gerufen, um ihnen vom Wortlaut eines Gesetzes Kenntnis zu geben, das in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht wiederherstellt und das eine neue Einteilung der Armee in zwölf Armeekorps und in 36 Divisionen vorsieht. An demselben Tage trat das Gesetz in Kraft. Dieser Maßnahme war schon am 9. März die offizielle Ankündigung der Wiedererrichtung einer deutschen Militärluftfahrt vorausgegangen. In zwei ihrer wichtigsten Bestimmungen sind somit die Klauseln des Friedensvertrages formell zurückgestoßen (répudié) worden. Es ist die Krönung (consécration) langer und methodisch im geheimen verfolgter Anstrengungen. Es ist dies der Beweis der Bedeutung der in Deutschland bereits vollbrachten Aufrüstung, ganz abgesehen von dem Plan, dessen Vollbringung weiter verfolgt wird. Es ist dies nicht nur die Verkündigung einer Politik. Diese ist schon zur Tatsache geworden.

[...]

In einem Europa, in dem sich die Methode der einseitigen Kündigung internationaler Verpflichtungen verallgemeinern würde, würde es bald nur noch Platz für eine Machtpolitik geben. Keine Verhandlung ist möglich, wenn im Laufe dieser Verhandlungen einer der Teilnehmer das willkürlich an sich reißt, was Gegenstand der Verhandlungen ist. Keine Verhandlung ist außerdem nützlich, wenn die Ergebnisse, ganz gleich welcher Art, durch den Willen einer der beteiligten Parteien zer- [327=Karte] [328] stört werden können. Man sollte dann bei den internationalen Beziehungen von vornherein den Begriff eines Vertrages oder einer Verpflichtung ausschalten. Die Anstrengungen der friedlichen Nationen gehen darauf hinaus, durch die Angriffs-, gegenseitigen Erleichterungs- und Beistandsverpflichtungen zwischen den Staaten ein weites System der kollektiven Sicherheit zu schaffen. Ist es der Mühe wert, diese Anstrengungen fortzusetzen, wenn zugegeben wird, daß der Verstoß gegen eine übernommene Verpflichtung, so feierlich sie auch sei, keine anderen Folgen nach sich zieht als eine moralische Ablehnung, und wenn man keinerlei Risiko eingeht, indem man sich von seinen Verpflichtungen befreit und der verletzende Staat in der Unbestraftheit eine Ermutigung zu neuen Verletzungen findet? Der Völkerbundsrat kann einer solchen Bedrohung gegen die internationale Ordnung nicht gleichgültig gegenüberstehen, ohne seiner Aufgabe nicht gerecht zu werden. Er hat die Pflicht, ihr entgegenzutreten, indem er die geeigneten Maßnahmen ergreift, um der heute geschaffenen Lage abzuhelfen und eine Wiederholung zu verhindern.

28.

Entschließung Völkerbundsrates vom 17. April 1935:

Der Völkerbundsrat ist der Ansicht, 1. daß die gewissenhafte Einhaltung aller Verpflichtungen aus den Verträgen eine Grundregel des internationalen Lebens und eine Voraussetzung der Aufrechterhaltung des Friedens ist; 2. daß es ein Hauptgrundsatz der Menschenrechte ist, daß keine Macht sich von den Verpflichtungen eines Vertrages loslösen kann, noch daß sie seine Bestimmungen ohne Übereinstimmung mit den anderen vertragschließenden Parteien abändert; 3. daß die deutsche Einführung des Wehrgesetzes vom 16. März 1935 in Widerspruch mit diesen Grundsätzen steht; 4. daß durch diese einseitige Maßnahme kein Recht entstehen konnte; 5. daß diese einseitige Maßnahme, indem sie ein neues Störungselement in [329] die internationale Lage brachte, notwendigerweise als eine Drohung gegen die europäische Sicherheit erscheinen mußte.

In der Erwägung, daß andererseits 6. die britische Regierung und die Regierung Frankreichs, mit Zustimmung der italischen Regierung, die deutsche Regierung seit dem 3. Februar 1935 mit dem Programm einer allgemeinen Regelung befaßt hatten mit dem Ziele, durch freie Verhandlungen den Frieden in Europa zu organisieren und zu einer allgemeinen Rüstungsbeschränkung im Rahmen der Gleichberechtigung zu gelangen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der aktiven Mitarbeit Deutschlands am Völkerbund; 7. daß die einseitige Maßnahme Deutschlands nicht nur unvereinbar mit diesem Plan ist, sondern daß sie auch gerade zu der Zeit kam, als die Verhandlungen tatsächlich im Gange waren, erklärt der Rat:

1. Daß Deutschland gegen die Pflichten, die allen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft auferlegt sind, verstoßen hat, nämlich die eingegangenen Verpflichtungen innezuhalten. Der Rat verurteilt jede einseitige Aufkündigung der internationalen Verpflichtungen.

2. Der Rat richtet an die Regierungen, die das Programm vom 3. Februar 1935 ins Leben gerufen haben, oder die sich ihm angeschlossen haben, die Aufforderung, die Verhandlung, die sie begonnen haben, fortzusetzen und vor allem im Rahmen des Völkerbundsabkommens die Verträge abzuschließen, die im Einklang mit den Verpflichtungen des Völkerbundspaktes notwendig erscheinen sollten, um das Ziel zu erreichen, das in diesem Programm zur Sicherung der Aufrechterhaltung des Friedens vorgesehen ist.

3. In Erwägung, daß die einseitige Aufkündigung internationaler Verpflichtungen sogar die Existenz des Völkerbundes in Gefahr bringen kann, also einer Einrichtung, die die Pflicht hat, die Aufrechterhaltung des Friedens zu sichern, und die allgemeine Sicherheit zu organisieren, beschließt der Völkerbundsrat: daß eine derartige Vertragsaufkündigung, ohne damit die Anwendung der Bestimmungen zu beeinträchtigen, die schon in anderen internationalen Verträgen vorgesehen sind, von seiten der Mitglieder des Völkerbundes und im [330] Rahmen des Völkerbundspaktes alle geeigneten Maßnahmen hervorrufen müßte, sobald es sich um Verpflichtungen handelt, die die Sicherheit der Völker und die Aufrechterhaltung des Friedens in Europa berühren.

Der Rat beauftragt einen Ausschuß, der in folgender Weise zusammengesetzt sein soll (hier ist eine Lücke im Text), zu diesem Zwecke Maßnahmen vorzuschlagen, welche den Völkerbundspakt wirksamer machen sollen hinsichtlich der Organisation der allgemeinen Sicherheit, und der im besonderen wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen genau festlegen soll, die angewandt werden könnten in dem Falle, daß in Zukunft ein Staat, ob er nun Mitglied des Völkerbundes ist oder nicht, den Frieden in Gefahr bringen sollte, indem er einseitig seine internationalen Verpflichtungen aufkündigt.

29.

Sonderbare Zusammenhänge. Hinter den Kulissen des Sowjetpaktes und der Sowjetanleihe Frankreichs.

Das letzte Kabinett in Frankreich war das Kabinett Sarraut. Albert Sarraut war französischer Ministerpräsident und zugleich Innenminister. Sein Kabinett war es, das den sogenannten Sowjetpakt ratifizierte. Das heißt, das Kabinett Sarraut schloß mit den Sowjetjuden in Moskau ein Militärbündnis ab. Die beiden Länder Frankreich und die Sowjetunion haben sich also vertraglich verpflichtet, einander militärische Hilfe zu leisten. Zugleich mit dem Abschluß des Bündnisses wurde durch die französische Regierung der Sowjetunion ein Kredit von 800 Millionen (!!) Francs gewährt. Die Sowjetunion verwendet diesen Kredit zur Aufrüstung ihrer Roten Armee.

Die Zeitung Action Française berichtet unterm 26. Februar 1936 über diese Dinge. Sie teilt auch bemerkenswerte Zusammenhänge über die Hinausgabe der 800-Millionen-Anleihe mit. Diese Anleihe wurde von einem gewissen Cagan "realisiert". Das heißt, sie wurde von ihm zur Durchführung [331] gebracht. Cagan ist Jude. Er hat Verbindungen nach drei Seiten. Er ist mit den Sowjetjuden in Moskau verbunden. Allem Anschein nach ist er Beauftragter der Sowjetregierung. Er verteilt die Gelder der Sowjetjuden an die Kommunisten in Frankreich. Weiter hat Cagan Verbindungen mit dem jüdischen Bankhaus Seligmann in Paris. Dieses Bankhaus hat ebenfalls Verbindungen mit der Sowjetregierung. Das heißt, die Juden des Bankhauses Seligmann arbeiten mit den Juden in Moskau zusammen. Das Bankhaus Seligmann besitzt in französischen Regierungskrisen großen Einfluß. Nach einer Mitteilung der Pariser Zeitung Le Quotidien zahlt außerdem dieses Haus an gewisse Wahlfonds der französischen Parteien erhebliche Summen. Als der Millionenkredit für die Sowjetunion beschlossen wurde, stellte das Bankhaus Seligmann die Forderung, daß vor Hinausgabe des Kredites der Sowjetpakt ratifiziert werden müsse. Diese Forderung wurde erfüllt. Auch diese Meldung stimmt aus der Zeitung Le Quotidien. Die dritte Verbindung, die der Jude Cagan hat, ist eine verwandtschaftliche und geht direkt in die französische Regierung hinein. Cagan heiratete die Tochter des Maurice Sarraut. Dieser ist ein Bruder des Albert Sarraut, des gewesenen französischen Ministerpräsidenten.

Klarer kann die Verjudung in Frankreich kaum mehr gezeigt werden. Juden und Judengenossen sitzen auf den Ministersesseln. Juden betätigen sich als Verbindungsmänner und as Vertrauensleute. Und Juden bestimmen die Politik als Finanzdiktatoren. Und damit ist das Bild fertig: Juden regieren in Frankreich. Juden regieren im ehemaligen Rußland. Diese Juden haben einander die Hände zum Bündnis gereicht. Zum Bündnis gegen das antisemitische Deutschland. Die nichtjüdischen Völker aber, das französische und das russische Volk sind dazu ausersehen, einmal gegen Deutschland marschieren zu müssen. Sie dürfen ihr Blut verspritzen zur Ehre und zur Allmacht einer verbrecherischen Judenklique.

(Aus: Der Stürmer, Nürnberg, im Juni 1936. 14. Jahr, Nr. 24.)


[332] 30.

Marschall Pilsudski

Polens Nationalheros Marschall Pilsudski wurde am 5. Dezember 1867 in Zulow in der Nähe von Wilna aus kleinem litauischen Adel geboren. Er studierte in Charkow Medizin, wurde aber von der Universität wegen seiner politischen Tätigkeit relegiert. Er trat mit sozialistischen Kreisen in Verbindung und wurde im Jahre 1887 auf fünf Jahre nach Sibirien verbannt. Nach seiner Rückkehr organisierte er die polnische Sozialistische Partei und gab die Zeitung Robotnik heraus. Im Jahre 1900 wurde er erneut verhaftet, konnte aber aus Petersburg nach Kiew fliehen und später nach Galizien, wo er lange Zeit in Krakau weilte. In diese Zeit fiel auch die Reise nach London. In Krakau bereitete er einen nationalen Aufstand grundlegend vor. Er fuhr dann nach Japan, um mit der japanischen Regierung über die Bewaffnung Polens zum Kampf gegen den Zarismus zu verhandeln, ein Plan, der jedoch mißlang. Er begründete die Kampforganisation der polnischen Sozialistischen Partei und die galizischen Schutzverbände. Beim Ausbruch des Weltkrieges ernannte ihn die insgeheim in Krakau gebildete "Nationale Regierung" zum Oberbefehlshaber aller polnischen Streitkräfte. Von Krakau aus führte er dann die berühmte Legionärbrigade nach Kielce, dessen Einnahme ihm gelang. Die Schützenverbände traten nunmehr unter seiner Führung als polnische Legion auf. 1916 jedoch legte er die Führung nieder. Am 15. Juli 1917 wurde er in Magdeburg interniert.

Die Mittelmächte errichteten in diesem Zeitabschnitt den selbständigen polnischen Staat. Als Pilsudski am 10. November 1918 nach Warschau zurückkehrte, übertrug ihm der jetzt gebildete Regentschaftsrat die Militärgewalt. 5 Tage später übernahm er die oberste Gewalt und nach Auflösung des Regentschaftsrates die gesamte Staatsgewalt. Er berief den verfassungsgebenden Sejm ein, der ihm im Februar 1919 bis zur Übernahme der ordentlichen Staatsverfassung die weitere Geschäftsführung übertrug. Im Dezember 1922 zog sich Pilsudski von den Regierungsgeschäften zurück, kehrte aber im [333] Mai 1926 wieder, nachdem er nach gewaltigen Kundgebungen des Militärs durch einen Putsch die Macht an sich reißen konnte. Am 21. Mai 1926 wird er zum Staatspräsidenten gewählt, nimmt aber die Wahl nicht an. In der neuen Regierung übernahm er das Kriegsministerium und im Oktober 1926 das Amt des Ministerpräsidenten, das er bis zum 27. Juli 1928 und später noch einmal vom August bis Dezember 1930 innehatte. Sonst behielt er sich in allen Regierungen nur das Amt des Kriegsministers vor und übte gleichzeitig die Befugnisse des Armee-Generalinspekteurs aus. Unter seiner Führung entwickelte sich der Aufbau Polens zu einem starken Staatswesen im Innern und auch nach außen.

Ihm ist auch das Gelingen der guten Beziehungen zwischen Deutschland und Polen zu danken, das im deutsch-polnischen Freundschaftsabkommen seinen Ausdruck fand. Dieser Vertrag, der im deutsch-polnischen Verhältnis für 10 Jahre eine enge freundschaftliche Bindung sichert, ist auch ein wertvoller Beitrag für den europäischen Frieden und somit ein bedeutendes Verdienst Marschall Pilsudskis.


Nach einer Mitteilung des Kurjer Poranny existiert ein letzter Wille des Marschalls bereits seit einigen Jahren. Danach habe Pilsudski als Ausdruck seiner Hochachtung vor der Wissenschaft sein Gehirn wissenschaftlichen Zwecken bestimmt. Sein Herz solle nach Wilna gebracht werden, der Stadt, in der er am meisten weilte. Der Marschall solle gewünscht haben, daß die sterblichen Überreste seiner Mutter nach Wilna gebracht würden und sein Herz zu ihren Füßen niedergelegt werde. Die Beisetzung seines Leichnams habe er im Wawel-Schloß in Krakau gewünscht, das die Gräber der polnischen Könige enthält.

Der polnische Staatspräsident sagt in einem Aufruf an die Bevölkerung, daß der Marschall dem polnischen Staat durch den Genius seiner Gedanken und seinen eisernen Willen zum Leben erweckt habe. Dieser größte Mann der polnischen Geschichte habe die Kraft seines Geistes aus der Tiefe der nationalen Vergangenheit geschöpft und die Zukunft in übermensch- [334] licher Gedankenanspannung vorausgeahnt. Er hinterlasse dem Volke das Erbe seiner auf die Ehre und die Macht des Staates gerichteten Gedanken. "Dieses Testament" – so schließt der Aufruf – "uns Lebenden überliefert, haben wir zu übernehmen und fortzuführen". Nach einer Kabinettssitzung unmittelbar nach Bekanntwerden des Hinscheidens des Marschalls ernannte der polnische Staatspräsident General Rydz-Smigly zum Generalinspekteur der Armee und General Kasprzycki zum Leiter des Kriegsministeriums.

31.

Auszug aus dem amtlichen Bericht der Tass
über Lavals Besuch in Moskau, 15. Mai 1936:

Während der Unterredungen hätten Stalin, Molotow und Litwinow sowie Laval ihrer Genugtuung über den am 2. Mai 1935 in Paris unterzeichneten Vertrag Ausdruck gegeben, der die Verpflichtung der gegenseitigen Hilfe zwischen der Sowjetunion und Frankreich festgelegt hat. Beide Seiten konnten feststellen, daß ihre Bemühungen um die Sicherung des Friedens in einer Reihe von Staaten, die der Sache des Friedens zugetan seien, Unterstützung gefunden hätten. Gerade im Interesse der Friedenswahrung seien diese Staaten verpflichtet, die Mittel der Landesverteidigung nicht herabzumindern. Stalin habe sein volles Verständnis für die Bestrebungen Frankreichs ausgesprochen, einen Rüstungsstand zu erreichen, der den Notwendigkeiten seiner Sicherheit entspricht. Es wurde besonders anerkannt, daß der Abschluß des gegenseitigen Beistandspaktes zwischen Sowjetrußland und Frankreich in keiner Weise die Bedeutung schmälert, die die unaufschiebbare Verwirklichung eines Regionalpaktes in Osteuropa bietet, der die ursprünglich hierfür vorgesehenen Staaten auf der Grundlage von Verpflichtungen vereinigen würde, die auf den Nichtangriff, die Beratung und die Nichtunterstützung des Angreifers abzielten. Beide Regierungen werden sich mit vereinten Kräften zu diesem Zweck für die Ausgestaltung des diplomatischen Verfahrens weiterhin einsetzen.

[335] Die amtliche Mitteilung über den Inhalt der sowjetrussisch-französischen Besprechungen enthält zweifellos nur einen Teil der hierbei berührten Fragen. Über die Unterredung Larals mit Stalin ist beispielsweise nur wenig enthalten. Der Kernpunkt des Abschlußkommunitqués ist die Billigung von Frankreichs Politik der nationalen Verteidigung. Dies hat im Hinblick auf die antimilitaristische Propaganda in Frankreich hervorragende Bedeutung und stellt den größten diplomatischen Gewinn dar, den Laval heimbringen konnte. Laval hat bei den Besprechungen über die Sicherheitspolitik Wert darauf gelegt, auf gewisse polnische Wünsche und Vorbehalte Rücksicht zu nehmen und darüber hinaus den Weg zur Verständigung in weitem Rahmen offen zu halten.

32.

Léon Blum über Hitler und Mussolini

am 17. April 1936 im Populaire, wiedergegeben nach Le Temps, 18. April 1936 (Artikel "La Grande Équivoque"):

Les socialistes dénoncent au peuple français deux peuples voisins comme des ennemis qu'il faut combattre. "Hitler et Mussolini, écrivait hier M. Leon Blum dans le Populaire, sont portés par le même destin vers le même but... L'un et l'autre poursuivent la destruction de la Société des nations non seulement dans sa structure, mais sourtout dans ses principes. L'un et l'autre sont les ennemis jurés des "vieilles idoles", de la liberté, de la loi, de la foi jurée, puisqu'ils ne peuvent justifier leur existence que par le droit de la force. Le devoir est de lutter simultanément contre tous deux, de lutter pour les mêmes raisons, de lutter avec les mêmes moyens. Le devoir est d'opposer simultanément à tous deux la loi internationale qu'ils ont volontairement enfreinte... La tâche excède, me dira-t-on, les forces de la communauté européenne. Non. Si l'Angleterre, la Russie soviétique et la France agissent de concert contre les deux dangers, la communauté européenne [336] retrouvera anssitôt son efficacité, pour demain comme pour aujourd'hui, la paix sera sauvée." Voilà la grande équivoque. Il est clair en effet que ce que l'on propose ainsi à la France, ce n'est pas autre chose qu'un système d'alliances offensives et défensives, exactement semblable à ceux, que les socialistes combattaient autrefois. Il s'agit, en réalité, d'une sainte alliance des peuples contre les dictatures – avec l'appui d'ailleurs de la dictature la plus impitoyable que le monde ait jamais connue. Il s'agit d'une politique extérieure directement opposée à celle, que la France a suivie depuis la grande guerre (hier scheint der Temps zu irren!), contraire à l'idéal de la Société des nations que l'on invoque abusivement, que l'on proclame à faux...


Gemeinsamer Aufruf der Front commun und der Radikalsozialisten am 30. Juni. Schaffung der Volksfront. (DNB)

In den Sonntagsblättern der Linkspresse findet sich der Wortlaut eines Aufrufes an das französische Volk, den 14. Juli 1935, der bekanntlich französischer Nationalfeiertag ist, durch die Zusammenziehung aller Kräfte, die entschlossen sind, die Freiheit zu verteidigen, zu begehen.

Den Aufruf haben 48 verschiedene Verbände unterzeichnet, darunter die Radikalsozialistische Partei, die französische Liga für Menschenrechte, eine Anzahl marxistischer und kommunistischer Parteien und Gewerkschaften, sozialistische Splittergruppen, linkstehende Frontkämpferverbände, antifaschistische Gruppen usw. In dem Aufruf heißt es: "Am 14. Juli 1789 stürmte das französische Volk die Bastille und enthüllte der Welt die Freiheit. 150 Jahre lebhafter Anstrengungen und vier Revolutionen ermöglichten es ihm, seine Errungenschaften zu wahren und zu festigen. Jetzt schickt sich eine bewaffnete faschistische Partei zu einem Sturm gegen die Demokratie und gegen die Freiheit an. Eine große Verschwörung gegen die Souveränität des Volkes und zur Niederwerfung der Demokratie ist in Vorbereitung, eine Verschwörung, die das Gesetz der Mehr- [337] heit durch die Diktatur 200 bevorrechtigter Familien ersetzen soll. Gegen diese letzte Anstrengung der Feinde des Volkes, gegen die unmittelbar bevorstehende Gefahr rufen wir alle die zusammen, die das Volk von der Umklammerung der Finanzmächte der neuen Feudalherrschaft befreien wollen. Benachbarte Demokratien sind niedergeworfen worden, weil die Verteidiger der Freiheiten nicht geschlossen und geeint dem gemeinsamen Feinde entgegenzutreten wußten. Wir in Frankreich müssen, um zu widerstehen und zu siegen, gegen den gemeisamen Feind Front machen. Wir schwören, geeint zu bleiben, um die Demokratie zu verteidigen, die parteiischen Bünde zu entwaffnen und aufzulösen, unsere Freiheit gegen den Faschismus zu schützen. Wir schwören, den Arbeitern Brot, der Jugend Arbeit und der Welt den großen Menschheitsfrieden zu geben."


Die französische Volksfront als Garant des Russenpakten
für die Sowjetregierung.

Unter der Überschrift "Sich für die Sowjets töten lassen? – Nein, danke schön!" zitiert die radikale République den kommunistischen Bürgermeister des Pariser roten Vororts St. Denis, Doriot, der vor einigen Jahren aus der kommunistischen Partei ausgeschlossen wurde. Doriot schreibt:

"Die Außenpolitik Sowjetrußlands spielt eine große Rolle in der Bewegung der gemeinsamen Linksfront. Für die Kommunisten ist die Volksfront nicht nur eine einfache antifaschitische Bewegung, sondern auch ein Mittel, die Massen dazu zu bewegen, die sowjetrussische Außenpolitik zu unterstützen. Sie ist ein Mittel, in systematischer Weise Sowjetrußland gegen Deutschland zu unterstützen und eine friedliche Annäherung zwischen Frankreich und Deutschland abzubremsen, die die französischen Massen erhofften. Die Volksfront ist ein Mittel, den Russenpakt von den Volksmassen bewilligen zu lassen, ein Mittel, um diese Massen auf die eventuelle Anwendung der Klauseln dieses Paktes vorzubereiten. Die Volksfront ist nicht nur ein Mittel, den Faschismus im Innern zu beseitigen, sondern die Arbeiterklasse und das ganze Land auf einen eventuellen Krieg vor- [338] zubereiten. Darum ist die Volksfront, die von den Kommunisten geführt wird, besonders gefährlich."

Das Blatt erklärt sich mit diesen Ausführungen des kommunistischen Bürgermeisters von St. Denis durchaus einverstanden. Diese Gedanken müsse man denjenigen vor Augen halten, die ehemals Mussolini als ein Monstrum bezeichneten und die dadurch jede Annäherung zwischen Italien und Frankreich verhinderten, und die heute ganz gerne um "der schönen Augen Stalins wegen" sich in ein großes Abenteuer hineinstürzen würden.

(Wiedergegeben nach dem Völkischen Beobachter vom 12. Juli 1935.)

33.

Der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß am 5. April 1936 in Danzig über das Bluturteil in Kowno:

Sie wissen, daß selbst heute noch da und dort in der Welt Deutsche mehr oder weniger vogelfrei behandelt werden können. Sie wissen, daß es heute noch vorkommt, daß Menschen deutschen Blutes in Gerichtsverfahren, die nach dem Urteil englischer Rechtsanwälte keine einwandfreien Gerichtsverfahren sind, fußend auf unwahren, durch Folterungen erpreßten Aussagen zum Tode verurteilt oder zu jahrzehntelangen Zuchthausstrafen verurteilt werden können. Daß kleine Staaten dies noch wagen, ist die Folge des durch das frühere System vertanen Ansehens Deutschlands in der Welt. Nichts spricht aber so sehr für die Friedensliebe des heutigen Deutschlands, als die Tatsache, daß es seine Mittel nicht so zum Schutze seiner Söhne einsetzt, wie es England, Frankreich, Italien im gleichen Falle getan haben würden. Deutschland legt sich diese unerhörte Zurückhaltung auf, um den Frieden Europas nicht zu gefährden. Allerdings auch in der Erwartung, daß die Mächte, die die Garanten des Rechts in dem betreffenden Gebiete sind, endlich ihrer Verpflichtung nachkommen.

[339] 34.

Mussolini wirbt Soldaten in Österreich:

"Freiheitsbund. Nummer 8 C. A. 147 vom 25. Febr. 1935.

Bei den Kanzleien der Wehrverbände haben sich Kameraden für Italien bei guter Bezahlung zu melden, die Waffenausbildung haben und sechs Monate im Schutzkorps gedient haben und noch nicht 28 Jahre alt sind. Es wird ersucht, die Kameraden namentlich dem Landesgendarmeriekommando Klagenfurt bis 2. März dieses Jahres zu melden. Der Landesführer: Staud e. h."

35.

Deutschlands 13 Punkte aus der Führerrede vom 21. Mai 1935:

1. Die deutsche Reichsregierung lehnt die am 17. März erfolgte Genfer Entschließung ab. Nicht Deutschland hat den Vertrag von Versailles einseitig gebrochen, sondern das Diktat von Versailles wurde in den bekannten Punkten einseitig verletzt durch jene Mächte, die sich nicht entschließen konnten, der von Deutschland verlangten Abrüstung die vertraglich vorgesehene eigene folgen zu lassen. Die durch diesen Beschluß in Genf Deutschland zugefügte neue Diskriminierung machte es der deutschen Reichsregierung unmöglich, in diese Institution zurückzukehren, ehe nicht die Voraussetzungen für eine wirkliche gleiche Rechtslage aller Teilnehmer geschaffen ist. Zu dem Zweck erachtet es die deutsche Reichsregierung als notwendig, zwischen dem Vertrag von Versailles, der aufgebaut ist auf der Unterscheidung der Nationen in Sieger und Besiegte und dem Völkerbund, der aufgebaut sein muß auf der Gleichbewertung und Gleichberechtigung all seiner Mitglieder, eine klare Trennung herbeizuführen. Diese Gleichberechtigung muß sich auf alle Besitzrechte im internationalen Leben erstrecken.

2. Die deutsche Reichsregierung hat infolge der Nichterfüllung der Abrüstungsverpflichtungen durch die anderen [340] Staaten sich ihrerseits losgesagt von den Artikeln, die infolge der nunmehr einseitigen vertragswidrigen Belastung Deutschlands eine Diskriminierung der deutschen Nation für unbegrenzte Zeit darstellen. Sie erklärt aber hiermit feierlichst, daß sich diese ihre Maßnahme ausschließlich auf die moralisch und sachlich das deutsche Volk diskriminierenden und bekanntgegebenen Punkte bezieht.

Die deutsche Reichsregierung wird daher die sonstigen, das Zusammenleben der Nationen betreffenden Artikel einschließlich der territorialen Bestimmungen unbedingt respektieren und die im Wandel der Zeiten unvermeidlichen Revisionen nur auf dem Wege einer friedlichen Verständigung durchführen.

3. Die deutsche Reichsregierung hat die Absicht, keinen Vertrag zu unterzeichnen, der ihr unerfüllbar erscheint. Sie wird aber jeden freiwillig unterzeichneten Vertrag, auch wenn seine Abfassung vor ihrem Regierungs- und Machtantritt stattfand, peinlich einhalten. Sie wird insbesondere daher alle aus dem Locarno-Pakt sich ergebenden Verpflichtungen so lange halten und erfüllen, als die anderen Vertragspartner auch ihrerseits bereit sind, zu diesem Pakt zu stehen. Die deutsche Reichsregierung sieht in der Respektierung der entmilitarisierten Zone einen für einen souveränen Staat unerhört schweren Beitrag zur Beruhigung Europas. Sie glaubt aber darauf hinweisen zu müssen, daß die fortgesetzten Truppenvermehrungen auf der anderen Seite keineswegs als eine Ergänzung dieser Bestrebungen anzusehen sind.

4. Die deutsche Reichsregierung ist jederzeit bereit, sich an einem System kollektiver Zusammenarbeit zur Sicherung des europäischen Friedens zu beteiligen, hält es aber dann für notwendig, dem Gesetz der ewigen Weiterentwicklung durch die Offenhaltung vertraglicher Revisionen entgegenzukommen. Sie sieht in der Ermöglichung einer geregelten Vertragsentwicklung ein Element der Friedenssicherung, in dem Abdrosseln jeder notwendigen Wandlung eine Aufstauung für spätere Explosionen.

5. Die deutsche Reichsregierung ist der Auffassung, daß der Neuaufbau einer europäischen Zusammenarbeit sich nicht in den Formen einseitig aufoktroyierter Bedingungen vollziehen [341] kann. Sie glaubt, daß es richtig ist, sich angesichts der nicht immer gleichgelagerten Interessen stets mit einem Minimum zu begnügen, statt diese Zusammenarbeit infolge eines unerfüllbaren Maximums an Forderungen scheitern zu lassen. Sie ist weiter der Überzeugung, daß sich diese Verständigung mit einem großen Ziel im Auge nur schrittweise vollziehen kann.

6. Die deutsche Reichsregierung ist grundsätzlich bereit, Nichtangriffspakte mit ihren einzelnen Nachbarstaaten abzuschließen und diese durch alle Bestimmungen zu ergänzen, die auf eine Isolierung der Kriegführenden und eine Lokalisierung des Kriegsherdes abzielen. Sie ist insbesondere bereit zur Übernahme aller Verpflichtungen, die sich daraus für die Lieferung von Materialien und Waffen im Frieden oder Krieg ergeben mögen und von allen Partnern übernommen und respektiert werden.

7. Die deutsche Regierung ist bereit, zur Ergänzung des Locarno-Paktes einem Luftabkommen zuzustimmen und in seine Erörterungen einzutreten.

8. Die deutsche Reichsregierung hat das Ausmaß des Aufbaues der neuen deutschen Wehrmacht bekanntgegeben. Sie wird davon unter keinen Umständen abgehen. Sie sieht weder zu Lande, noch zur Luft, noch zur See in der Erfüllung ihres Programms irgendeine Bedrohung einer anderen Nation. Sie ist aber jederzeit bereit, in ihrer Waffenrüstung jene Begrenzungen vorzunehmen, die von den anderen Staaten ebenfalls übernommen werden. Die deutsche Reichsregierung hat von sich aus bereits bestimmte Begrenzungen ihrer Absichten mitgeteilt. Sie hat damit am besten ihren guten Willen gekennzeichnet, ein unbegrenztes Wettrüsten zu vermeiden. Ihre Begrenzung der deutschen Luftrüstung auf den Stand einer Parität mit den einzelnen anderen westlichen großen Nationen ermöglicht jederzeit die Fixierung einer oberen Zahl, die dann miteinzuhalten sich Deutschland bindend verpflichten wird.

Die Begrenzung der deutschen Marine liegt mit 35 Prozent der englischen mit noch 15 Prozent unter dem Gesamttonnagement der französischen Flotte. Da in den verschiedenen Pressekommentaren die Meinung besprochen wurde, daß diese Forderung nur ein Beginn sei und sich insbesondere mit dem Besitz [342] von Kolonien erhöhen würde, erklärte die deutsche Reichsregierung bindend: Diese Forderung ist für Deutschland eine endgültige und bleibende. Deutschland hat weder die Absieht noch die Notwendigkeit oder das Vermögen, in irgendeine neue Flottenrivalität einzutreten. Die deutsche Reichsregierung erkennt von sich aus die überragende Lebenswichtigkeit und damit die Berechtigung eines dominierenden Schutzes des britischen Weltreiches zur See an, genau so wie wir umgekehrt entschlossen sind, alles Notwendige zum Schutze unserer eigenen kontinentalen Existenz und Freiheit zu tun.

Die deutsche Regierung hat die aufrichtige Absicht, alles zu tun, um zum britischen Volk und Staat ein Verhältnis zu finden und zu erhalten, das eine Wiederholung des bisher einzigen Kampfes zwischen beiden Nationen für immer verhindern wird.

9. Die deutsche Reichsregierung ist bereit, sich an allen Bestrebungen aktiv zu beteiligen, die zu praktischen Begrenzungen uferloser Rüstungen führen können. Sie sieht den einzig möglichen Weg hierzu in einer Rückkehr zu den Gedankengängen der einstigen Genfer Konvention des Roten Kreuzes. Sie glaubt zunächst nur an die Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung und Verfemung von Kampfmitteln und Kampfmethoden, die ihrem innersten Wesen nach im Widerspruch stehen zur bereits geltenden Genfer Konvention des Roten Kreuzes.

Sie glaubt dabei, daß ebenso wie die Anwendung von Dum-Dum-Geschossen einst verboten und im großen damit auch praktisch verhindert wurde, auch die Anwendung anderer bestimmter Waffen zu verbieten und damit auch praktisch zu verhindern ist. Sie versteht darunter alle jene Kampfwaffen, die in erster Linie weniger den kämpfenden Soldaten als vielmehr den am Kampf selbst unbeteiligten Frauen und Kindern Tod und Vernichtung bringen.

Die deutsche Reichsregierung hält den Gedanken, Flugzeuge abzuschaffen, aber das Bombardement offen zu lassen, für irrig und unwirksam. Sie hält es aber für möglich, die Anwendung bestimmter Waffen international als völkerrechtswidrig zu [343] verbannen und die Nationen, die sich solcher Waffen dennoch bedienen, als außerhalb der Menschheit und ihrere Rechte und Gesetze stehend zu verfemen.

Sie glaubt auch hier, daß ein schrittweises Vorgehen am ehesten zum Erfolg führen kann. Also: Verbot des Abwerfens von Gas-, Brand- und Sprengbomben außerhalb einer wirklichen Kampfzone.

Diese Beschränkung kann bis zur vollständigen internationalen Verfemung des Bombenabwurfes überhaupt fortgesetzt werden. Solange aber der Bombenabwurf als solcher freisteht, ist jede Begrenzung der Zahl der Bombenflugzeuge angesichts der Möglichkeit des schnellen Ersatzes fragwürdig. Wird der Bombenabwurf aber als solcher als völkerrechtswidrige Barbarei gebrandmarkt, so wird der Bau von Bombenflugzeugen damit bald als überflüssig und zwecklos von selbst sein Ende finden. Wenn es einst gelang, durch die Genfer Rote-Kreuz-Konvention die an sich mögliche Tötung des wehrlos gewordenen Verwundeten oder Gefangenen allmählich zu verhindern, dann muß es genau so möglich sein, durch eine analoge Konvention den Bombenkrieg gegen die ebenfalls wehrlose Zivilbevölkerung zu verbieten und endlich überhaupt zur Einstellung zu bringen. Deutschland sieht in einer solchen grundsätzlichen Anfassung dieses Problems eine größere Beruhigung und Sicherheit der Völker als in allen Beistandspakten und Militärkonventionen.

Befestigung der französischen und belgischen Ostgrenze.
[Bd. 9 S. 289]      Befestigung der
französischen und belgischen Ostgrenze.
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[Aus der Zeitschrift "Völkerbund – Die Abrüstungskonferenz."]
10. Die deutsche Reichsregierung ist bereit, jeder Beschränkung zuzustimmen, die zu einer Beseitigung der gerade für den Angriff besonders geeigneten schwersten Waffen führt. Diese Waffen umfassen erstens schwerste Artillerie und zweitens schwerste Tanks. Angesichts der ungeheuren Befestigungen der französischen Grenze würde eine solche internationale Beseitigung der schwersten Angriffswaffen Frankreich automatisch in den Besitz einer geradezu hundertprozentigen Sicherheit bringen.

11. Deutschland erklärt sich bereit, jeder Begrenzung der Kaliberstärken der Artillerie, der Schlachtschiffe, Kreuzer und Torpedoboote zuzustimmen. Desgleichen ist die deutsche Reichsregierung bereit, jede internationale Begrenzung der [344] Schiffsgrößen zu akzeptieren. Und endlich ist die deutsche Reichsregierung bereit, der Begrenzung des Tonnengehaltes der U-Boote oder auch ihrer vollkommenen Beseitigung für den Fall einer internationalen gleichen Regelung zuzustimmen.

Darüber hinaus aber gibt sie abermals die Versicherung ab, daß sie sich überhaupt jeder internationalen und im gleichen Zeitraum wirksam werdenden Waffenbegrenzung oder Waffenbeseitigung anschließt.

12. Die deutsche Reichsregierung ist der Auffassung, daß alle Versuche, durch internationale oder mehrstaatliche Vereinbarungen eine wirksamere Milderung gewisser Spannungen zwischen einzelnen Staaten zu erreichen, vergeblich sein müssen, solange nicht durch geeignete Maßnahmen einer Vergiftung der öffentlichen Meinung der Völker durch unverantwortliche Elemente in Wort und Schrift, Film und Theater erfolgreich vorgebeugt wird.

13. Die deutsche Reichsregierung ist jederzeit bereit, einer internationalen Vereinbarung zuzustimmen, die in einer wirksamen Weise alle Versuche einer Einmischung von außen in andere Staaten unterbindet und unmöglich macht. Sie muß jedoch verlangen, daß eine solche Regelung international wirksam wird und allen Staaten zugute kommt. Da die Gefahr besteht, daß in Ländern mit Regierungen, die nicht vom allgemeinen Vertrauen ihres Volkes getragen sind, innere Erhebungen von interessierter Seite nur zu leicht auf äußere Einmischung zurückgeführt werden können, erscheint es notwendig, den Begriff "Einmischung" einer genauen internationalen Definition zu unterziehen.

36.

Englands Unklarheit über gewisse deutsche Auffassungen, 23. Mai 1935.

Diese einzelnen Fragen sind laut Daily Telegraph:

1. Was versteht die deutsche Reichsregierung unter der Gleichbewertung und Gleichberechtigung aller Mitglieder als Grundlage des Völkerbundes?

[345] 2. Welches sind die moralischen und sachlichen, das deutsche Volk noch diskriminierenden Punkte und die noch auf dem Wege einer friedlichen Verständigung vorzunehmende Vertragsrevision?

3. Welches sind die Elemente der Friedenssicherung, deren Abdrosselung nach deutscher Auffassung Explosionen herbeiführen müßte?

4. Auf welcher Grundlage soll die Lieferung von Waffen und Munition im Frieden und im Kriege für die Teilnehmer an regionalen Nichtangriffspakten geregelt werden?

5. Ist Deutschland im Prinzip damit einverstanden, daß der Luftpakt mit einer strengen internationalen Kontrolle der Luftrüstungen sowie einer Kontrolle der zivilen Luftfahrt verbunden ist?

6. An was für einen Plan hat Hitler gedacht, als er von der Verhinderung der "Vergiftung der öffentlichen Meinung durch Wort, Schrift, Theater und Kino" sprach? Ob vorgeschlagen würde, daß andere Regierungen in ihren Ländern eine strenge Zensur oder ein Kontrollsystem nach deutschem Vorbild einrichten sollen?

7. Was die deutsche Definition der "Unabhängigkeit" im Falle Österreich sei?



Geschichte unserer Zeit
Dr. Karl Siegmar Baron von Galéra