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Nr. 42:

Der Französische Außenminister an den Schwedischen Gesandten in Paris, 7. September 19391
(Auszug)

"Sehr geehrter Herr Gesandter!

Sie legten mir die Frage vor, ob die Französische Regierung sich an die Deutsche Regierung gewandt habe, um von ihr Zusicherungen zu erhalten, entsprechend denjenigen, die die Französische Regierung und die Britische Regierung abgegeben haben, indem sie in der anliegenden Erklärung die Grundsätze aufstellten, die sie in der Kriegführung und namentlich im Luftkrieg zu beachten gedenken.

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß ich die erwähnte Erklärung mit einer Note vom 3. September der Deutschen Botschaft zur Kenntnis gebracht und gleichzeitig angefragt habe, ob die Reichsregierung bereit wäre, der Regierung der Französischen Republik entsprechende Zusicherungen zu geben.

Noch am gleichen Tage teilte mir die Deutsche Botschaft mit einem Schreiben, das ich abschriftlich anfüge, ihre Absicht mit, diese Anfrage der Reichsregierung zu unterbreiten und mir deren Antwort zu übermitteln, sobald sie sie auf telefonischem Wege erhalten habe. Die Botschaft unterließ übrigens nicht, mich an den Satz zu erinnern, mit dem der Reichskanzler in seiner Rede vor dem Reichstag seinem Willen Ausdruck gab, den Kampf nicht gegen die Frauen und Kinder zu führen, und ankündigte, daß er seiner Luftwaffe den Befehl gegeben habe, nur militärische Ziele anzugreifen.2

Die Antwort der Reichsregierung, die diese Mitteilung ihrer Botschaft erwarten ließ, ist hier noch nicht eingegangen.

Auf Grund Ihrer Demarche glaube ich, Ihre Dienste in Anspruch nehmen zu sollen, um erforderlichenfalls die bereits bei der Deutschen Botschaft vorgebrachte Anfrage zu erneuern, mit der beabsichtigt wurde, von der Reichsregierung Zusicherungen zu erlangen, die den von der Französischen und der Britischen Regierung in ihrer Erklärung vom 3. September enthaltenen Zusicherungen entsprechen.

Genehmigen Sie....
Léger."



[80] Anlage 1

"Die Regierungen Frankreichs und des Vereinigten Königreichs bestätigen feierlich und öffentlich ihre Absicht, die ihnen aufgezwungenen Feindseligkeiten mit dem festen Wunsch zu führen, die Zivilbevölkerungen zu schonen und die Denkmäler der menschlichen Kultur soweit wie möglich zu erhalten.

In diesem Geiste haben sie mit tiefer Befriedigung den Appell des Präsidenten Roosevelt in der Frage der Luftbombardierungen zur Kenntnis genommen. Sie sympathisieren in jeder Weise mit den humanen Gefühlen, die diesen Appell angeregt haben, und haben darauf zustimmend geantwortet.

Übrigens hatten sie bereits die Befehlsstellen ihrer Streitkräfte ausdrücklich angewiesen, aus der Luft, zur See oder durch die Bodenartillerie nur wirklich militärische Ziele im engsten Sinne des Wortes zu bombardieren.

Von den Bombardierungen durch die Bodenartillerie sind die Ziele ausgeschlossen, die keine eindeutig militärische Bedeutung haben, namentlich die Wohngebiete außerhalb des Schlachtfeldes; man wird sogar bestrebt sein, die Zerstörung von Wohnvierteln und Gebäuden von kulturellem Wert zu vermeiden.

Bezüglich des Einsatzes der Seestreitkräfte, einschließlich der Unterseeboote, werden sich die beiden Regierungen streng an die im Protokoll von 1936 über den Unterseebootkrieg formulierten und von fast allen zivilisierten Staaten angenommenen Regeln halten.

Außerdem wollen sie sogar ihre Luftstreitkräfte gegen die Handelsschiffe auf See nur unter Einhaltung der als auf ihre Kriegsschiffe anwendbar anerkannten Regeln des Seekriegs einsetzen.

Schließlich bestätigen die beiden verbündeten Regierungen erneut ihre Absicht, sich den Vorschriften des Genfer Protokolls von 1925, das im Kriegsfalle die Verwendung von Erstickungs- und Giftgasen und bakteriologischen Kampfmitteln verbietet, zu unterwerfen.

Dieser Antrag wird der Deutschen Regierung unterbreitet werden, um festzustellen, ob sie entsprechende Zusicherungen zu geben bereit ist. Sollte aber der Gegner gewisse Beschränkungen, denen sich die Regierungen Frankreichs und Großbritanniens beim Einsatz ihrer Streitkräfte unterwerfen, nicht einhalten, so behalten sich natürlich diese Regierungen das Recht vor, alle Maßnahmen zu treffen, die sie für zweckentsprechend erachten."



Anlage 2:

Der Inhalt der Anlage 2 entspricht in allen wesentlichen Punkten der Zusammenfassung in der Note des Außenministeriums.

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1Am 3. September 1939 hatte die Havas-Agentur eine gemeinsame französisch-britische Erklärung über Humanisierung der Kriegführung verbreitet (identisch mit Anlage 1 des obigen Schriftstücks) und gleichzeitig mitgeteilt, daß an die Deutsche Regierung die Anfrage gerichtet werden solle, ob sie entsprechende Versicherungen abgeben könne. Da eine derartige Anfrage in Berlin zunächst nicht eingetroffen war, wurde die Deutsche Gesandtschaft in Stockholm am 5. September 1939 telegraphisch beauftragt, die Schwedische Regierung zu ersuchen, in Paris festzustellen, ob die Havas-Meldung zutreffe. In Beantwortung eines entsprechenden Ersuchens übersandte das Schwedische Außenministerium der Deutschen Gesandtschaft in Stockholm am 7. September 1939 die oben wiedergegebene Abschrift eines Schreibens des Französischen Außenministeriums an den Schwedischen Gesandten in Paris vom 7. September, die dem Schwedischen Außenministerium von der Schwedischen Gesandtschaft in Paris telefonisch übermittelt worden war. ...zurück...

2Vgl. Nr. 34. ...zurück...

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am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt