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Nr. 20:
Führerrede vom 21. Mai 1935
(Reichstagssitzung)
(Auszug)
......
7. Die Deutsche Reichsregierung ist bereit, zur Ergänzung des
Locarnopakts einem Luftabkommen zuzustimmen und in seine Erörterung
einzutreten.
......
9. Die Deutsche Reichsregierung ist bereit, sich an allen Bestrebungen aktiv zu
beteiligen, die zu praktischen Begrenzungen uferloser Rüstungen
führen können. Sie sieht den einzig möglichen Weg hierzu in
einer Rückkehr zu den Gedankengängen der einstigen Genfer
Konvention des Roten Kreuzes. Sie glaubt zunächst nur an die
Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung und Verfemung von
Kampfmitteln und Kampfmethoden, die ihrem innersten Wesen nach im
Widerspruch stehen zur bereits geltenden Genfer Konvention des Roten
Kreuzes.
Sie glaubt dabei, daß, ebenso wie die Anwendung von
Dum-Dum-Geschossen einst verboten und im großen und ganzen damit
auch praktisch verhindert wurde, auch die Anwendung anderer bestimmter
Waffen zu verbieten und damit auch praktisch zu verhindern ist. Sie versteht
darunter alle jene Kampfwaffen, die in erster Linie weniger den
kämpfenden Soldaten als vielmehr den am Kampfe selbst unbeteiligten
Frauen und Kindern Tod und Vernichtung bringen.
Die Deutsche Reichsregierung hält den Gedanken, Flugzeuge abzuschaffen,
aber das Bombardement offen zu lassen, für irrig und unwirksam. Sie
hält es aber für möglich, die Anwendung bestimmter Waffen
international als völkerrechtswidrig zu verbannen und die Nationen, die
sich solcher Waffen dennoch bedienen wollen, als außerhalb der
Menschheit und ihrer Rechte und Gesetze stehend zu verfemen.
Sie glaubt auch hier, daß ein schrittweises Vorgehen am ehesten zum Erfolg
führen kann. Also: Verbot des Abwerfens von
Gas-, Brand- und Sprengbomben außerhalb einer wirklichen Kampfzone.
Diese Beschränkung kann bis zur vollständigen internationalen
Verfemung des Bombenabwurfs überhaupt fortgesetzt werden. Solange
aber der Bombenabwurf als solcher freisteht, ist jede Begrenzung der Zahl der
Bombenflugzeuge angesichts der Möglichkeit des schnellen Ersatzes
fragwürdig.
Wird der Bombenabwurf aber als solcher als völkerrechtswidrige Barbarei
gebrandmarkt, so wird der Bau von Bombenflugzeugen damit bald als
überflüssig und zwecklos von selbst sein Ende finden. Wenn es einst
gelang, durch die Genfer Rote-Kreuz-Konvention die an sich mögliche
Tötung des wehrlos gewordenen Verwundeten oder Gefangenen
allmählich zu verhindern, dann muß es genau so möglich sein,
durch eine analoge Konvention den Bombenkrieg gegen die ebenfalls wehrlose
Zivilbevölkerung zu verbieten und endlich überhaupt zur Einstellung
zu bringen.
Deutschland sieht in einer solchen grundsätzlichen Anfassung dieses
Problems eine größere Beruhigung und Sicherheit der Völker
als in allen Beistandspakten und Militärkonventionen...
Wir glauben, daß, wenn die Völker der Welt sich einigen
könnten, ihre gesamten Brand-, Gas- und Sprengbomben gemeinsam zu
vernichten, dies eine billigere Angelegenheit sein würde, als sich mit ihnen
gegenseitig zu zerfleischen.
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