[42]
Nr. 18:
Antwort der Reichsregierung auf das Londoner
Communiqué vom 3. Februar 1935,1 13. Februar
1935
(Auszug)
... Die Deutsche Regierung begrüßt den Vorschlag, die Sicherheit vor
plötzlichen Angriffen aus der Luft zu erhöhen durch eine
baldmöglichst abzuschließende Konvention, die den unmittelbaren
Einsatz der Luftstreitkräfte der Unterzeichner zugunsten des Opfers eines
nicht herausgeforderten Luftangriffes vorsieht. Sie ist grundsätzlich bereit,
ihre Luftstreitkräfte als Abschreckungsmittel gegen
Friedensstörungen einzusetzen. Sie ist daher geneigt, in freier Vereinbarung
mit den in Frage kommenden Regierungen alsbald Mittel und Wege zu finden,
mit denen eine solche Konvention verwirklicht werden kann, welche die
größtmögliche Sicherheit aller Unterzeichner
verbürgt.
Die Deutsche Regierung ist der Auffassung, daß Verhandlungen in
größerem Kreise, die nicht genügend vorbereitet sind,
erfahrungs- und naturgemäß Reibungen mit sich bringen, die im
Interesse des Abschlusses einer solchen, in ihren Auswirkungen völlig
neuartigen Luftkonvention vermieden werden sollten. Bevor die Deutsche
Regierung an solchen Verhandlungen teilnimmt, hält sie es für
wünschenswert, eine Reihe grundsätzlicher Vorfragen in
Einzelbesprechungen mit den beteiligten Regierungen zu klären. Sie
würde es deshalb begrüßen,
wenn - nach den vorangegangenen
französisch-britischen Beratungen - zunächst die
Königlich Britische Regierung als diejenige Teilnehmerin an den Londoner
Besprechungen, die zugleich Garant von Locarno ist, bereit wäre,
hierüber in einen unmittelbaren Meinungsaustausch auch mit der Deutschen
Regierung zu treten.
Die Deutsche Regierung ist sich eins mit der Königlich Britischen und der
Französischen Regierung in der Auffassung, daß der Abschluß
einer Luftkonvention ein bedeutsamer Schritt auf dem Wege zur Solidarität
der europäischen Staaten wäre und geeignet sein kann, auch die
anderen europäischen Probleme einer alle Staaten befriedigenden
Lösung entgegenzuführen.
|