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Bd. 8: Die Organisationen der Kriegführung, Dritter Teil:
Die Organisationen für das geistige Leben im Heere

  Kapitel 9: Die höchsten Kommando-
und Verwaltungsbehörden
  (Forts.)

A. Die obersten Kommandobehörden des Landheeres.   (Forts.)
Von Oberstleutnant Hermann Cron

5. Organisationsänderungen auf Grund der Kriegserfahrungen.

Nachdem Generaloberst v. Moltke an seiner großen Aufgabe gescheitert war, wurde der bisherige Kriegsminister General v. Falkenhayn mit der obersten Leitung betraut. Bei ihm lag die Führung in sicheren Händen; er stellte im Westen nach dem Rückzuge an der Marne die Lage wieder her, befestigte die deutsche Front in Frankreich, zertrümmerte Serbien, erschloß den Zugang zur verbündeten Türkei und erschütterte den russischen Koloß. Den Krieg entscheidende Erfolge blieben ihm versagt. Auf dem Gebiet der Organisation hat er anregend und fördernd gewirkt, wenn auch manches von ihm Angebahnte erst unter seinem vom Vertrauen des Volkes stärker getragenen Nachfolger Hindenburg ausreifte.

Als Generalfeldmarschall v. Hindenburg zum Generalstabschef und General Ludendorff zum Ersten Generalquartiermeister ernannt wurden, entstanden vielfach Debatten, wer von den beiden großen Männern der eigentliche spiritus rector sei. Ludendorff selbst beantwortet diese Frage mit feinem Takt, indem er schreibt:6 "Der Feldherr hat die Verantwortung. Er trägt sie vor der Welt und, was noch schwerer ist, vor sich, vor der eigenen Armee und dem eigenen Vaterlande. Als Chef und als Erster Generalquartiermeister war ich voll mitverantwortlich und bin mir dessen stets bewußt gewesen."

Die Verschiedenheiten in den operativen Anschauungen der drei Chefs des Generalstabes, die Art ihrer Führung des Krieges prägten sich auch in Or- [434] ganisationsänderungen der Obersten Heeresleitung aus. Stärker aber noch wirkte die ungeheure Steigerung der technischen Kampfmittel.

Der lange sich hinziehende Krieg litt es nicht, daß Kanzler und Kriegsminister dauernd im Hauptquartier blieben; sie wurden in der Heimat gebraucht. Auch den Kaiser entfernten die anderweitigen Pflichten als Staatsoberhaupt öfters vom Sitz der Obersten Heeresleitung. Dadurch erfuhren die vom Chef des Generalstabes angestrebten Vereinbarungen mit den Reichsbehörden zuweilen Verzögerungen. In den politischen Auffassungen des Generalstabs und der maßgebenden Männer der Reichsleitung aber entwickelten sich in diesen Jahren grundsätzliche Verschiedenheiten, deren Divergenz zu verschleiern nicht einmal notdürftig gelang. Ein Vergleich mit Friedrich dem Großen liegt nahe. Er zeigt, welches Glück es für die Kriegführung bedeutet, wenn der oberste Führer Feldherr und Staatsoberhaupt in einer Person ist. Dagegen verdient es anerkannt zu werden, daß das Kriegsministerium sich fast ausnahmslos verständnisvoll den Wünschen der Obersten Heeresleitung anpaßte, und daß auch der dem Kaiser unmittelbar unterstehende Chef des Militärkabinetts im allgemeinen meist den Forderungen des Generalstabschefs Rechnung trug.

Da Deutschland und Österreich-Ungarn zu gleicher Zeit in den Feldzug eintraten, so charakterisiert sich dieser von Anfang an als Koalitionskrieg. Eine gemeinsame Kriegsleitung aber war weder im Frieden vorgesehen, noch wurde sie bei Beginn des Krieges geschaffen. Sie konnte ohne Nachteil nur so lange entbehrt werden, wie die Dinge nach Wunsch liefen. Nachdem aber der Rückschlag an der Marne und die schwere Niederlage des österreichisch-ungarischen Heeres in Galizien eingetreten war, wurde die Frage gemeinsamer Kriegsleitung brennend. Sie fand jedoch zunächst ihre Lösung nicht, da Rücksichten verschiedener Art und persönliche Gegensätze der führenden Generalstabschefs Falkenhayn und Conrad es verhinderten. Im kleineren Rahmen machte sich das Fehlen einer gemeinsamen Oberleitung auf dem östlichen Kriegstheater geltend, als Hindenburg im Oktober 1914 mit der 9. Armee im Anschlusse an den Verbündeten den Vormarsch auf Warschau unternahm. Unter diesem Mangel haben auch später, in den Jahren 1915 und 1916, die Operationen auf der Ostfront dauernd gelitten, obwohl Deutschland seit September 1914 die k. u. k. Armeen in wachsendem Maße durch deutsche Truppen unterstützte. Durch den Eintritt der Türkei, Italiens und Bulgariens in den Krieg entstanden bereits im Jahre 1915 neue ausgedehnte Kriegsschauplätze, so daß die Notwendigkeit einer gemeinsamen obersten Kriegsleitung immer dringender erschien. Sie wurde zunächst nicht erreicht. Im Gegenteil - der fast gleichzeitige große Angriff der Deutschen auf Verdun und die Offensive Österreich-Ungarns aus Tirol heraus offenbarten das Voranstellen der Sonderinteressen ebenso deutlich, wie die türkische Expedition nach Persien es dokumentierte, die völlig aus dem Rahmen der gemeinsamen Kriegsziele fiel. Das Mißlingen vor Verdun und in Tirol gab dem Ge- [435] danken der Notwendigkeit einer einheitlichen Führung neue Nahrung, indessen scheiterten die vom General v. Falkenhayn angebahnten Verhandlungen. Erst die Übernahme der deutschen Obersten Heeresleitung durch den Feldmarschall v. Hindenburg und General Ludendorff schuf die Vorbedingungen dafür: die Anwesenheit allgemein als überragend anerkannter Persönlichkeiten an der Spitze der Zentralleitung. So kam endlich am 6. September 1916 ein Abkommen mit Österreich-Ungarn zustande, dem auch Bulgarien und die Türkei beitraten. Der Oberbefehl wurde auf den Deutschen Kaiser übertragen und erstreckte sich auf die einheitliche, der Gesamtlage entsprechende Veranlagung und Durchführung der Operationen im großen, insbesondere auf die gemeinsamen Ziele, die Stärke der zu verwendenden Kräfte und die Regelung der Befehlsverhältnisse. Die einzelnen Heeresleitungen waren vor wichtigen Entscheidungen zu hören, ihr völliges Einvernehmen anzustreben. Die Anregungen konnten von jedem der Verbündeten ausgehen; die Verhandlungen führte die deutsche Oberste Heeresleitung. Man darf wohl urteilen, daß es bereits zu spät war, da Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei zu großen Leistungen nicht mehr die Kraft besaßen. Nach dem bald darauf erfolgenden Tode des Kaisers Franz Joseph hob das übertrieben gesteigerte Selbstbewußtsein Kaiser Karls die gemeinsame Oberinstanz wieder auf, noch bevor sie zur Wirksamkeit gelangte.

Die Leitung der 7 Armeen im Westen durch die Oberste Heeresleitung unmittelbar bei Beginn des Krieges versagte. Es gelang nicht, nach dem Vorbild des älteren Moltke durch Direktiven die notwendige Einheitlichkeit in den Operationen zu erzielen. Es handelte sich allerdings 1914 im Gegensatz zu 1870 statt um 3 verhältnismäßig kleine Heereskörper um 5 starke Angriffsarmeen, die zudem von Anfang an in enger Fühlung standen. Daß auch die Befehlsübermittlung auf dem entscheidenden rechten Flügel versagte, ist schon gesagt. Das Hilfsmittel, einem Oberbefehlshaber taktisch gleichzeitig eine oder mehrere andere Armeen mit zu unterstellen, erwies sich als keine glückliche Lösung, schon aus dem Grunde, weil gleichgeordnete militärische Befehlshaber sich erfahrungsgemäß nicht gern durch einen Gleichgeordneten in ihrer Selbständigkeit beschneiden lassen, weil sich die Ansichten der Armeeführer selten vollständig deckten und der zeitweise übergeordnete Befehlshaber aus menschlicher Befangenheit heraus sich von den Sonderinteressen der ihm nächsten eigenen Armee, wenn auch unbewußt, beeinflussen ließ. Die Oberste Heeresleitung kehrte daher im März 1915 dauernd zur unmittelbaren operativen Leitung der Armeen im Westen zurück und behielt dieses Verfahren bei, bis gewaltige, mehrere Armeen zur Aktion rufende Stellungsschlachten gewissermaßen von selbst eine Zusammenfassung mehrerer Armeen unter einer besonderen Zwischeninstanz, dem Heeresgruppenkommando, herbeiführten.

Im Osten, als einem der Obersten Heeresleitung trotz aller modernen Verbindungsmittel recht fernliegenden Kriegsschauplatz, war die Selbständigkeit [436] des dortigen Oberbefehlshabers von Anfang an eine größere gewesen. Sobald sich die Bildung der 9. Armee als notwendig erwies, ergab sich ohne weiteres die Unmöglichkeit, die Operationen der 8. und 9. Armee aus dem Hauptquartier im Westen in Übereinstimmung zu bringen. Generaloberst v. Hindenburg wurde daher beauftragt, neben dem Oberbefehl der 9. Armee die Leitung der gesamten Operationen im Osten zu übernehmen. Auch dieses war nur eine vorläufige Maßregel, da das in Polen vorrückende Oberkommando der 9. Armee auf die in Ostpreußen stehende 8. Armee seinen Einfluß nicht rechtzeitig geltend machen konnte. Daher ernannte die Oberste Heeresleitung am 1. November 1914 Hindenburg zum Oberbefehlshaber Ost und befreite ihn von der gleichzeitigen Führung der 9. Armee. Der Oberbefehlshaber Ost bildete daher das deutsche Hauptquartier für den Osten. Dieser Zustand blieb indessen nicht lange bestehen. Die Oberste Heeresleitung hielt es für ratsam, den Krieg im Westen zunächst defensiv weiterzuführen und im Osten gemeinsam mit Österreich-Ungarn die Russen entscheidend zu schlagen. Dazu verlegte der Chef des Generalstabes des Feldheeres am 2. Mai 1915 seinen Sitz nach Pleß, wo er auch dem Hauptquartier des k. u. k. Heeres näher war. Für die Kriegführung im Osten verfügte er an den Oberbefehlshaber Ost und an die neugebildete 11. Armee, die soeben den Durchbruch bei Gorlice-Tarnow siegreich erkämpft hatte. Am 6. Juli 1915 erhielt Generalfeldmarschall v. Mackensen den Oberbefehl über eine deutsch-österreichische Heeresgruppe unter Beibehalt des Oberbefehls über die 11. Armee, und am 5. August 1915 wurde die übrige Ostfront in die Heeresgruppen Hindenburg und Prinz Leopold v. Bayern geteilt. Der Oberbefehlshaber Ost blieb in der Person Hindenburgs zwar bestehen, doch erstreckte sich seine Machtbefugnis als solcher lediglich noch auf die Verwaltung der gesamten besetzten Gebiete. Am 8. September 1915 löste sich die bisherige 11. Armee auf, die Heeresgruppe Mackensen wurde zur Heeresgruppe Linsingen, und Generalfeldmarschall v. Mackensen übernahm eine neue Heeresgruppe gegen Serbien. Die Oberste Heeresleitung befahl somit seit Herbst 1915 im Osten an die Heeresgruppen Hindenburg, Prinz Leopold, Linsingen und Mackensen.

Die großen Erfolge der Russen gegen die österreichisch-ungarische Front im Sommer 1916 und die dadurch notwendige Stützung des Bundesgenossen an vielen Stellen der Front durch deutsche Truppen erzwangen endlich ein engeres Zusammenwirken der Verbündeten an der russischen Kampflinie. Dazu schuf man eine den Heeresgruppenkommandos übergeordnete Stelle, die Heeresfront, sowohl für die deutsche als auch für die österreichisch-ungarische Führung. Es entstanden die Heeresfronten Hindenburg und Erzherzog Karl, erstere mit den Heeresgruppen Eichhorn (bisher Hindenburg), Prinz Leopold, Linsingen und der k. u. k. 2. Armee (später k. u. k. Heeresgruppe Böhm-Ermolli), also unter bedeutender Ausdehnung des deutschen Befehlsbereichs nach Süden.

[437] Der Eintritt Rumäniens in den Krieg führte zur Bildung der Heeresgruppe Mackensen in Rumänien, während dessen bisherige Heeresgruppe in Mazedonien vom General v. Below (Otto) übernommen wurde. Um die Wende der Jahre 1916 und 1917 ergingen also alle Weisungen der Obersten Heeresleitung für die Kriegführung gegen Rußland lediglich an den Oberbefehlshaber Ost für die gesamte östliche Heeresfront, die Anordnungen für die beiden auch untereinander getrennten Kriegsschauplätze im Südosten aber an die Heeresgruppen Mackensen und Below.

Im Westen waren während dieser Zeit die unmittelbaren Beziehungen der Armee-Oberkommandos zur Obersten Heeresleitung, obwohl diese ihren Sitz meistens in Pleß hatte, im wesentlichen unverändert geblieben. Nur die Armeen um Reims und Verdun wurden am 26. September 1915 zu einer Heeresgruppe zusammengeschlossen, deren Oberbefehlshaber der deutsche Kronprinz war, der aber gleichzeitig das Kommando über die 5. Armee beibehielt. Während der ersten Zeitspanne der Sommeschlacht bestand vom 19. Juli 1916 ab die Heeresgruppe Gallwitz; ihr Oberbefehlshaber kommandierte ebenfalls daneben eine (die 2.) Armee. Aus dieser Heeresgruppe ging am 28. August 1916 das von gleichzeitiger Armeeführung befreite Heeresgruppenkommando Kronprinz Rupprecht von Bayern hervor. Die neue Oberste Heeresleitung Hindenburg-Ludendorff führte dann die begonnene Dezentralisation folgerichtig durch. Am 1. Dezember 1916 löste sie das bisher nur außeretatmäßig bestehende Heeresgruppenkommando Deutscher Kronprinz von der 5. Armee los, und am 2. März 1917 bildete sie die Heeresgruppe Herzog Albrecht von Württemberg. Damit war die Westfront in drei große Gruppen aufgeteilt. Die Verstärkung des Westheeres im Anfange des Jahres 1918 um 3 Armeen führte zu einer Neueinteilung dieser Front, indem eine 4. Heeresgruppe unter General v. Gallwitz am 1. Februar 1918 in dem Raume um Verdun eingeschoben wurde. Eine 5., die Heeresgruppe v. Böhn, bestand nur während der Rückzugsschwierigkeiten in der Zeit vom 12. August bis 15. Oktober 1918.

Mehrfach entstanden auch Oberkommandos von Armeegruppen und Armeeabteilungen. Bei letzteren handelt es sich durchweg um etatisierte Oberkommandos kleinerer selbständiger Armeen, die zunächst an solchen Frontstellen entstanden, an denen ein Abflauen der Gefechtstätigkeit das Haushalten mit wenig Kräften möglich machte. So trat im September 1914 die Armeeabteilung A (Falkenhausen) an die Stelle der aus der Front gezogenen 6. und 7. Armee und es übernahm die Armeeabteilung B (Gaede) den als solchen bereits damals klar erkannten Nebenkriegsschauplatz im Oberelsaß. Dagegen stellten die Armeegruppen meist nur eine zu bestimmten Zwecken auf Zeit befohlene Zusammenfassung von Teilen einer Armee unter einem gemeinsamen Befehlshaber dar, der jedoch zuweilen auch der Obersten Heeresleitung unmittelbar unterstand, wie das Oberkommando der Armeegruppe [438] Beseler vor Antwerpen. Auch Übergänge von der einen zur anderen Art traten ein, sie waren jedoch stets durch die Kriegslage begründet. So wurde im Februar 1915 die Armeegruppe Gallwitz zunächst als Verbindungsglied zwischen der 8. und 9. Armee gebildet, ihr Führer im folgenden Monate mit dem Range des Oberbefehlshabers einer Armee beliehen, im August 1915 die Armeegruppe zur 12. Armee umgewandelt, im Oktober 1916 die 12. Armee zur Armeeabteilung Scheffer und diese schließlich im September 1917 auf den Abschnitt Lida (Südabschnitt der 10. Armee) reduziert.

In dauernd unmittelbaren Beziehungen zur Obersten Heeresleitung blieb das am 15. April 1916 etatisierte Oberkommando der Küstenverteidigung in Hamburg, dessen Aufgabe nicht nur im Küstenschutze selbst lag, sondern sich auch darauf erstreckte, Maßregeln für den Fall des Eingreifens Dänemarks und Hollands in den Krieg vorzubereiten.

Im Range der Oberbefehlshaber standen auch die Generalgouverneure von Belgien und Warschau. Indessen hatte der Chef des Generalstabes des Feldheeres auf sie keinen Einfluß, da sie unmittelbar vom Kaiser abhingen und ihre Weisungen für die Landesverwaltung vom Reichskanzler empfingen. Sie bildeten sonach Behörden, in denen das politische Element das militärische überwog.

Nach dem Eintritt Bulgariens in den Bund der Mittelmächte schuf die Oberste Heeresleitung die Stelle eines Militärbevollmächtigten in Sofia, dessen Aufgaben die gleichen waren, wie die des bevollmächtigten Generals beim k. u. k. Oberkommando; die bulgarische Heeresleitung sandte einen Bevollmächtigten ins deutsche Große Hauptquartier.

Eine Verstärkung des deutschen Einflusses auf die verbündete Kriegführung bedeutete auch die Beigabe eines deutschen Generalstabschefs an die k. u. k. Heeresgruppe Erzherzog Karl, die mit zahlreichen deutschen Truppen durchsetzt war. Die meisten türkischen Armeen erhielten deutsche Generalstabschefs. Der Wunsch, Bagdad den Engländern wieder zu entreißen, führte am 9. Juli 1917 zur Bildung des deutschen Heeresgruppenkommandos F, das schließlich aber in Palästina eingesetzt werden mußte.

Obgleich der Krieg von Anfang an in die feindlichen Länder hineingetragen worden war und dauernd in diesen seinen Schauplatz behielt, stellte sich die Gesamtlage Deutschlands schon bald als die einer belagerten Festung dar. Der Krieg wurde zum Ringen um ungeheuere befestigte Fronten. Dabei war die deutsche Oberste Heeresleitung im großen auf die Verteidigung angewiesen; daß sie diese aktiv führte, entsprach der Tradition und Erziehung des Heeres. Um aber irgendwo mit Erfolg angreifen oder einen großen feindlichen Angriff abwehren zu können, wurden Verstärkungen erforderlich, die besonders im letzteren Falle schnell herangeschafft werden mußten. Es trat somit an die Oberste Heeresleitung bereits im Jahre 1914 die Aufgabe heran, sich starke Reserven zu schaffen. Diese "Reserven der Obersten Heeresleitung" bestanden zu- [439] nächst aus geschlossenen Korps oder Divisionen und entsprechend der wachsenden Bedeutung der technischen Waffen in immer zunehmendem Maße aus technischen Truppen: Feldartillerie, Fußartillerie, Maschinengewehrformationen, Pionieren, Minenwerfern, Gastruppen, Fliegern und Nachrichtenverbänden. Die Reserven wurden je nach der Lage hinter der Front verteilt und verwaltungsmäßig den Armeen oder Heeresgruppen unterstellt, in deren Bereich sie untergebracht waren. Hand in Hand damit ging die Ausscheidung besonderer Heeresgruppen- und Armeereserven durch diese Kommandostellen. Das Reserveverhältnis diente der Truppe gleichzeitig zur Ruhe, Auffrischung und Ausbildung, eine Maßregel, die durch die ununterbrochene Fortdauer der Gefechtstätigkeit an der Front schon ohnehin notwendig wurde.

Es fällt auf, daß man seit der zweiten Hälfte des Jahres 1916 statt geschlossener Korpsverbände Divisionen als Reserven der Obersten Heeresleitung bestimmte. Das hatte seinen natürlichen Grund im Zwang der Verhältnisse; die Tätigkeit an den Stellungsfronten machte nur hier und da eine Division entbehrlich. Mußten doch zuweilen mangels verfügbarer Divisionen solche aus zusammengerafften Truppen verschiedener Verbände zum Einsatz im Brennpunkt des Kampfes gebildet werden, wie die Divisionen Winkler und Fuchs in der Schlacht an der Yser. Trotzdem bemühte sich die Oberste Heeresleitung dauernd, die Divisionen unter ihren ursprünglichen Generalkommandos wieder zu vereinigen, was besonders bei der Aufstellung neuer Armeen anfänglich auch gelang. Indessen nahm die Kriegführung im Westen an Heftigkeit stetig zu, so daß die Ablösung stark mitgenommener Divisionen oft schon vor der ursprünglich beabsichtigten Zeit notwendig wurde.

Im Osten aber drückte die Wucht der russischen Massen derartig auf die verhältnismäßig dünnen deutschen Linien, daß ein dauerndes Verschieben von Truppen aus einer ruhigen Front an die bedrohten Punkte nicht nur der eigenen, sondern fast noch öfter der österreichisch-ungarischen Stellungen die Folge war. Daraus ergab sich denn schließlich die Unmöglichkeit, die alten Korpsverbände auch nur vorübergehend aufrechtzuerhalten. Die Heeresleitung Hindenburg-Ludendorff machte sich daher zwar ungern, doch entschlossen von der bisherigen Organisation frei und wies den Generalkommandos die Rolle von Kampfgruppenkommandos an, denen sie Divisionen in wechselnder Zahl je nach Bedarf unterstellte. Das Generalkommando verfügte danach an Stelle seiner beiden angestammten Divisionen fortan über eine wechselnde Anzahl von Schlachteinheiten, wobei die Unterschiede zwischen Infanterie-, Reserve-, Landwehr- und Ersatzdivisionen trotz des Beibehalts dieser Bezeichnungen in Fortfall kamen, ein Prozeß, dessen Anfänge schon in die ersten Kriegsmonate zurückreichen. Im Jahre 1918 waren 5 Divisionen in ein und derselben Kampfgruppe keine Seltenheit. Damit erhielten auch die Gruppenkommandos die Möglichkeit, geschlossene Divisionen für sich selbst als Reserve zu halten.

[440] Dort, wo die taktischen Umstände zur Bildung eines neuen Gruppenkommandos aufforderten, wurden folgerichtig auch keine Armee- oder Reservekorps mehr errichtet, sondern "Generalkommandos zur besonderen Verwendung" etatisiert, wobei auch die im Stellungskrieg entbehrlich gewordenen Höheren Kavalleriekommandeure Verwendung fanden.

Die Divisionen selbst, unter die verschiedensten Gruppenkommandos tretend, bedurften infolge dieser Anordnungen eines organisatorischen Ausbaus zu selbständigen und einheitlich zusammengesetzten Schlachtkörpern. Dabei mußten auch die letzten Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten der Divisionen, wie bereits erwähnt, verschwinden. Dagegen zwang Menschenmangel die Oberste Heeresleitung, die Erlahmung des russischen Widerstandes seit der Wende der Jahre 1916 und 1917 auszunutzen, um die kampfkräftigsten Jahrgänge aus den Ostdivisionen in die des Westens zu verschieben und den Nachersatz entsprechend zu regeln. Unterschiede qualitativer Art traten also doch wieder zutage, man konnte von West- und Ostdivisionen sprechen. Natürlich ergaben sich in der Praxis auch im Westen Unterschiede zwischen den Divisionen - Ludendorff7 teilte sie in gute und schlechte ein -, doch lag das nicht im System, sondern in der menschlichen Schwäche begründet. Wie die Divisionen sich ausbauten, wird sich bei Besprechung der Organisationsveränderungen in den hohen Kommandobehörden infolge des Einflusses des Krieges auf die einzelnen Waffenarten zeigen. Hier sei allgemein vorausgeschickt, daß die ehemaligen Korpstruppen in den Etat der Divisionen traten, soweit sie nicht Armeetruppe wurden.

Die Länge des Krieges, die Herausbildung neuer taktischer Formen, sowie die Einführung neuer Kampfmittel einerseits und der Mangel an kriegserfahrenem Ausbildungspersonal in der Heimat andererseits machten es notwendig, die Schulung des Nachersatzes in besonderen Rekrutendepots hinter der Front zu vollenden. Zuerst bei der Infanterie schon im Jahre 1914 begonnen, fand diese Maßnahme auch Anwendung auf die Kavallerie, Artillerie, Pioniere, Kraftfahrtruppen und den Train; ein Infanteriefeldrekrutendepot wurde in den Etat jeder Division eingestellt.

Die Bedeutung eines gleichmäßig ausgebildeten und völlig durchgearbeiteten Ersatzes wurde vor allem für die als entscheidend gedachte große Offensive von 1918 wichtig. Die Oberste Heeresleitung entschloß sich daher, einen unmittelbaren Einfluß auf die Ausbildung in den Depots selbst auszuüben, und schuf dafür am 10. Januar 1918 die ihr angegliederte Stelle eines "Beauftragten Generals zur Überwachung der Ausbildung hinter der Westfront". Dieser General inspizierte die Depots und sorgte für die Gründlichkeit einer feldmäßigen Ausbildung sowie dafür, daß der Ersatz erst nach erlangter [441] Frontreife zur Einstellung in die Truppe gelangte. Zur Unterstützung des Beauftragten Generals trat gegen Ende März 1918 bei jeder Armee des Westens ein Inspizient der Feldrekrutendepots in Wirksamkeit. Trotzdem gelang es nicht mehr, die Lücken mit vollwertigem Ersatz auszufüllen, da der Bedarf die Volkskraft weit überstieg.

Etwas gemildert wurde der Menschenmangel bei der Infanterie durch die außerordentliche Vermehrung der Maschinengewehrwaffe. Ihre vernichtende Wirkung hatte sich von Anfang an derartig herausgestellt, daß man geradezu gezwungen war, so viele Maschinengewehre als nur möglich anzufertigen und an die Front zu bringen. Hatten zu Beginn des Krieges die aktiven und eine Unzahl der Reserveregimenter je eine Maschinengewehrkompagnie besessen, so traten im Lauf des Krieges je eine derartige Kompagnie in den Etat jedes Infanteriebataillons und ein Maschinengewehrtrupp mit bis zu 8 leichten Maschinengewehren zu jeder Infanteriekompagnie. Diese allmähliche starke Vermehrung der Maschinengewehre gestattete die Herabsetzung der Divisionsstärken, indem zunächst an die Stelle der 2 Infanteriebrigaden von 2 Regimentern 1 Brigade zu 3 Regimentern rückte und später die Bataillonsstärken vermindert werden konnten. Auf der anderen Seite aber erforderte das Vorhandensein einer geradezu kampfentscheidenden technischen Waffe bei der Infanterie auch eine entsprechende Einflußnahme der höheren Kommandobehörden. Es wurden daher waffentechnische Stellen eingerichtet, ein Maschinengewehroffizier beim Generalkommando und ein Stabsoffizier der Maschinengewehrtruppen beim Armee-Oberkommando. Der letztere, abgekürzt als "Stomag" bezeichnet, überwachte die Ausbildung der Maschinengewehrtruppen der Armeereserve, die zur Weiterbildung des Führermaterials bestimmte Maschinengewehrschule und die Arbeiten der Maschinengewehrinstandsetzungswerkstätte seiner Armee. Für den Gerätenachschub und den Mannschaftsersatz sämtlicher Maschinengewehrformationen der Armee war er ebenso verantwortlich wie für die vorgeschobenen Depots. In entsprechend kleinerem Rahmen bewegten sich die Aufgaben des Maschinengewehroffiziers bei einem Generalkommando.

Besonders einschneidende Veränderungen hatte der Stellungskrieg für die Kavallerie zur Folge. Er ließ den Kavalleriekorps unter ihren Höheren Kavalleriekommandeuren keinen Raum mehr. Daher wurden schon im Dezember 1914 zwei dieser Kommandeure anderweitig verwendet, die beiden anderen im Osten, wo noch offene Landstrecken vorhanden waren, eingesetzt. Für den Bewegungskrieg 1915 erwies sich sogar die Schaffung von zwei weiteren Stellen als notwendig. Nachdem dann aber auch die Erstarrung der Ostfront endgültig geworden war, verwandelte die Oberste Heeresleitung die Höheren Kavalleriekommandeure am 20. November 1916 in Generalkommandos zur besonderen Verwendung. Von den bei der Mobilmachung aufgestellten 11 Ka- [442] valleriedivisionen wurden vier wegen Pferdemangels aufgelöst, drei seit Herbst 1916 aus dem gleichen Grunde unberitten als Kavallerieschützendivisionen, d. h. als Infanterie, verwendet. Ihre Stäbe erhielten die Einrichtungen des Stabes einer Infanteriedivision.

Da der Pferdemangel noch weit drückender war als derjenige an Menschen, so mußte der Erhaltung des Pferdematerials und der sachgemäßen Verteilung des Pferdeersatzes erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die hohen Kommandobehörden bis zum Generalkommando abwärts besaßen in ihrem zum Stabe gehörigen Veterinäroffizier bereits ein Organ, mit dessen Hilfe sie die Erhaltung eines gesunden und leistungsfähigen Pferdematerials überwachen konnten. Nun erhielt auch der Divisionsstab einen Divisionsveterinäroffizier, dessen Wirksamkeit durch gleichzeitige Etatisierung eines Pferdelazaretts bei jeder Division noch fruchtbarer gemacht wurde. Die Seuchenverhütung und die zweckentsprechende Zusammensetzung des Futters, das infolge der Blockade ebenso gestreckt werden mußte wie die Nahrung des Menschen, waren für ihn wichtige Arbeitszweige.

Für die Bearbeitung der Pferdeersatzangelegenheiten trat ein Pferdeinspizient - Kavallerieregimentskommandeur - zu den Armee-Oberkommandos. Die trotzdem stetig zunehmende Schwierigkeit des Pferdeersatzes führte schließlich dahin, daß die Oberste Heeresleitung auch diese Sorge in ihr unmittelbares Aufsichtsgebiet einbezog. Dazu errichtete sie am 21. Februar 1918 die Stelle des Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten, der die gesamte Beschaffung der Pferde und ihre zweckmäßige Verteilung regelte. Der Chefveterinär West wurde ihm unterstellt, während der am 1. April 1915 ins Leben gerufene Chefveterinär Ost beim Oberbefehlshaber Ost verblieb.

Die Artillerie war zu Beginn des Krieges nicht einheitlich organisiert, sondern in ihren beiden Hauptzweigen, Feld- und Fußartillerie, getrennt aufgebaut. Die Feldartilleriebrigade der Infanteriedivision sollte in erster Linie den Artilleriekampf führen, das Fußartilleriebataillon des Korps an der entscheidenden Stelle den durchschlagenden Erfolg erzwingen. Dabei mußte das schwere Bataillon von Fall zu Fall einer Feldartilleriebrigade unterstellt werden. Für Belagerungen und besondere Fälle war die Zusammenfassung schwerer Artillerie unter höheren Offizieren der eigenen Zunft vorgesehen, die sich bei dem Armee-Oberkommando befanden. Der Krieg erwies bald die hohe Bedeutung der schweren Artillerie im Bewegungs- wie im Stellungskampfe, eine Erfahrung, die übrigens schon Friedrich der Große gemacht hatte. Die schwere Artillerie wurde schon bald ein dauernd und gemeinsam mit den anderen einzusetzendes Kampfmittel auf der ganzen Ausdehnung der Fronten. Damit erwies sich ein enges grundsätzliches Zusammenarbeiten zwischen der Feld- und der Fußartillerie als notwendig, und zwar in um so höherem Grade, als die Stärke [443] und Häufigkeit der Anlagen wuchs und schwere Kaliber auch vom Gegner immer zahlreicher zum Einsatz gelangten. Trotzdem zog erst die Oberste Heeresleitung Hindenburg-Ludendorff um die Wende der Jahre 1916/17 die logische Schlußfolgerung, indem sie die höheren Führerstellen der Feld- und der Fußartillerie in eine für beide Waffenzweige zuständige Artillerieführung vereinigte. Die Generale der Feldartillerie und der Fußartillerie wurden durch "Generale von der Artillerie", die Brigadekommandeure durch "Artilleriekommandeure" ersetzt.

Bei der Obersten Heeresleitung selbst verwandelte sich der General von der Fußartillerie am 16. Februar 1917 zunächst in den General der Artillerie Nr. 1 und im März 1917 in den Generalinspekteur der Artillerieschießschulen, der dem Großen Hauptquartier attachiert blieb. Feld- und Fußartillerieschießschulen hatten bis dahin unter besonderen Inspekteuren ohne gegenseitige Beziehungen gestanden; nunmehr sorgte der Generalinspekteur bei den sämtlichen Schießschulen im Felde und in der Heimat, daß in der Ausbildung nach einheitlichen Gesichtspunkten verfahren und vor allem das Zusammenwirken der Feld- und der schweren Artillerie als ein Hauptgesichtspunkt der Ausbildung berücksichtigt wurde.

Die Generale von der Artillerie blieben zur besonderen Verfügung der Obersten Heeresleitung. Sie wurden von ihr dann eingesetzt, wenn infolge der Kriegslage die artilleristische Stärke einer Armee so anwuchs, daß eine erfahrene Zentralinstanz notwendig erschien. Im Jahre 1918 war das bei fast sämtlichen Armeen im Westen der Fall. Ein General von der Artillerie vereinigte also die artilleristische Feuerleitung einer Armee in seiner Hand. Außerdem überwachte er die Ausbildung und wirkte bei Regelung des Einsatzes und der Ablösung mit.

Die am 16. Februar 1917 etatisierten Artilleriekommandeure traten zu den Divisionen, von denen die Mehrzahl vordem über je einen Feldartilleriebrigadekommandeur verfügte. Der Artilleriekommandeur gebot sowohl über die nunmehr jeder Division einheitlich zugeteilte Artillerie - ein Feldartillerieregiment zu drei Abteilungen und ein Bataillon Fußartillerie -, als auch über die der Division für den Kampf jeweilig unterstellten Artillerieverbände der Armee. Er leitete sonach den Artilleriekampf nach den Weisungen des Divisionskommandeurs in einem Divisionsabschnitte und unterstand waffentechnisch unmittelbar dem General der Artillerie seiner Armee. Nur für Sonderaufgaben wurden Artillerieteile unter dem Befehl der Gruppenkommandos oder des Armee-Oberkommandos selbst gehalten, z. B. die Batterien für schwerstes Flachfeuer.

Gleichzeitig mit den Artilleriekommandeuren waren auch artilleristische Berater etatisiert worden, und zwar je ein Stabsoffizier der Feld- oder Fußartillerie für die Oberkommandos, je ein Stabsoffizier oder Hauptmann für die Generalkommandos. Bei den Armee-Oberkommandos bedeutete diese Maßnahme [444] die Fortsetzung der Tätigkeit des früheren Stabsoffiziers der Fußartillerie, allerdings unter ausdrücklicher Betonung seiner Rolle als Berater - nunmehr für die gesamte Artillerie, was vorher keineswegs als selbstverständlich galt. Da dem Stabsoffizier der Artillerie bei einem Armee-Oberkommando bald ein umfangreiches Arbeitsgebiet erwuchs, so mußte er im Interesse seiner taktischen Tätigkeit von seinen anderen Verpflichtungen entlastet werden. Zu diesem Zwecke wurde am 5. Februar 1918 die Stelle eines Zweiten Stabsoffiziers der Artillerie geschaffen, so daß man seit jener Zeit bei den Armee-Oberkommandos einen "1. Stoart" und einen "2. Stoart" unterschied. Dem 2. Stoart lag im besonderen der Geschützersatz, der Gerätenachschub und die Beaufsichtigung der artilleristischen Werkstätten ob. Bei denjenigen Armeen, die über einen General der Artillerie verfügten, trat der 1. Stoart zur Bearbeitung der taktischen Artilleriebefehle, der Berichts-, Ausbildungs- und Organisationsangelegenheiten unter diesen General, während der 2. Stoart seiner Tätigkeit entsprechend dem Oberquartiermeister unterstellt blieb.

Bei den Heeresgruppenkommandos befanden sich ein artilleristischer Berater und ein Offizier für den Artilleriegerätenachschub.

Für die Generalkommandos war der artilleristische Berater eine völlige Neueinrichtung, sofern man nicht den Fußartilleriebataillonskommandeur des Korps als Sachverständigen für Steilfeuer herangezogen hatte.

Die Verschärfung der Kriegführung kam auch durch Beschießungen weit hinter der Front gelegener Ortschaften, Verkehrszentren und Depots zum Ausdruck. Zuerst gelegentlich, dann dauernd und planmäßig angewendet, entwickelte sich das Fernfeuer zu einem besonderen Dienstzweig, schwerstes Flachfeuer genannt, wofür sämtliche Kanonen mit Kaliber über 15 cm herangezogen wurden. Seine oberste Leitung lag im Großen Hauptquartier, woselbst am 2. Dezember 1916 dem General von der Fußartillerie ein besonderer Stabsoffizier hierfür zugeteilt wurde. Der Stabsoffizier für schwerstes Flachfeuer bearbeitete die Erfahrungen mit den schwersten Kalibern, verfolgte die technischen und ballistischen Fragen, förderte die Ausbildung, den Bahn- und Stellungsbau für die Geschütze, unterrichtete die Oberste Heeresleitung über den Stand der Vorarbeiten für den Einsatz und beriet in deren Auftrage die Kommandostellen über den Einsatz und die Aufgaben der schwersten Batterien. Bei den Armee-Oberkommandos lag die technische Vorbereitung für den Einsatz in der Hand des 1. Stoart.

Je mehr die Kämpfe im Lauf des Krieges zu Materialschlachten wurden, desto mehr hing der Erfolg von dem ausreichenden und rechtzeitigen Nachschub vor allem der Munition ab. Diese ausschlaggebende Bedeutung der Munitionsversorgung führte dazu, daß die Oberleitung von der Operationsabteilung übernommen und die Stelle des Feldmunitionschefs beim Generalquartiermeister am 14. Juni 1916 aufgelassen wurde.

[445] Die Munitionssektion der Operationsabteilung entwarf das Monatsprogramm für die Bereitstellung der gesamten Munition und regelte ihre Verteilung für die Artillerie und die Infanterie; außerdem verteilte sie die Minenwerfermunition, die Nahkampf- und Nebelmittel, die Leucht- und Signalmunition. Bei den Heeresgruppen unterhielt die Oberste Heeresleitung einen Munitionsnachrichtenoffizier. Dem Oberquartiermeister jeder Armee aber wurde eine besondere Munitionsabteilung, an die die Divisionen durch die Gruppenkommandos regelmäßig ihren Bestand und ihren Bedarf meldeten, angegliedert. Gewissermaßen als Ergänzung dazu richteten die Armee-Oberkommandos gleichzeitig Artillerieparkkommandos ein, deren Kommandeur unter dem Oberquartiermeister für die Behandlung und Lagerung der Munition, sowie für die Rückführung des Leer- und Feindmaterials zuständig war.

Die mit dem Stellungskrieg eintretende Versenkung der Ziele in die schützende Erde oder ihre Unkenntlichmachung, verbunden mit der Steigerung der Entfernungen, rief bei der Artillerie ein besonderes Meßverfahren zur genauen Feststellung der Ziele ins Leben. Es wurde durch Licht- und Schallmeßtrupps ausgeübt, zu denen im Sommer 1917 noch Artillerieberichtigungstrupps zur Feststellung der Tageseinflüsse auf das Schießen hinzutraten. Um die Einheitlichkeit des Meßverfahrens auf dem westlichen Kriegsschauplatz sicherzustellen, teilte die Oberste Heeresleitung im August 1916 dem General der Fußartillerie im Großen Hauptquartier einen Inspekteur des Artilleriemeßwesens zu. Für das östliche Kriegstheater trat ein zweiter Inspekteur zum Stabe des Oberbefehlshabers Ost. Der Inspekteur überzeugte sich durch Besichtigungen von der richtigen Verwendung und einwandfreien Tätigkeit der genannten Trupps und prüfte die Geeignetheit der Meßoffiziere. Beide Inspekteure wurden übrigens im Frühjahr 1917 der Inspektion der Fußartillerieschießschulen in der Heimat unterstellt.

Die fast ausschließliche Erziehung der deutschen Armee im Frieden für den Angriff ließ bei dem Übergang zum Stellungskrieg den Mangel pioniermäßiger Ausbildung scharf hervortreten. Die Abneigung des Infanteristen gegen den Spaten und technische Arbeiten verschärfte diesen Zustand. Besserung trat erst ein, nachdem die Infanterie gelernt hatte, einfache Stellungsbauten selbst und mit Verständnis auszuführen. Trotzdem blieb die Bedeutung der Pionierwaffe dauernd eine ganz außerordentliche, um so mehr, als sie auch die Ausgestaltung und Entwicklung neuer Kampfmittel (Minenwerfer, Flammenwerfer, Gas) und die Aufstellung entsprechender Formationen leisten mußte und ferner der im Frieden totgesagte Minenkrieg unter der Erde wieder mächtig auflebte. Dementsprechend gewann auch die Stellung des Generals des Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier an Bedeutung. Als oberster Waffenvorgesetzter der Pioniere und ihrer Spezialzweige hatte er einen weitreichenden Einfluß. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres in [446] allen Fragen seiner Waffe, besonders in bezug auf Organisation und Technik. Er sorgte dafür, daß die taktischen Kriegserfahrungen und technischen Verbesserungen und Neuerungen ausgewertet wurden und im Heere gleichmäßige Berücksichtigung fanden. Am 21. August 1918 nahm er die kürzere Bezeichnung "General der Pioniere im Großen Hauptquartier" an.

Auch die Generale der Pioniere bei den Armee-Oberkommandos traten aus dem engen Kreise der Belagerungsformationen heraus zu umfassender Tätigkeit. Sie beteiligten sich an allen operativen Vorarbeiten und Erkundungen in pioniertechnischer Hinsicht, machten Vorschläge für den Einsatz und die Verwendung der Pionierformationen, überwachten den sachgemäßen Ausbau aller Stellungen und Kampfzonen, leiteten den Nachschub an Gerät, Nahkampfmitteln und Minenwerfern und beaufsichtigten das Pionierfeldrekrutendepot und die Minenwerferschule ihrer Armee. Sie verfügten über die Pionierparks, den Pioniergeräteverteilerbahnhof, das Armeesprengstofflager, die Pioniersammelstelle, den Armeeminenwerferpark nebst Instandsetzungswerkstatt und das Armeepionierbaustofflager. Für den Bau rückwärtiger Stellungen unterstanden ihnen unmittelbar Baustäbe, Armierungs- und sonstige Arbeitsformationen, zu denen auch Kriegsgefangenenverbände rechneten.

Das Heeresgruppenkommando besaß in einem Stabsoffizier der Pioniere seinen technischen Beirat.

Die Regimentskommandeure der zehn bei der Mobilmachung mit den Belagerungsformationen aufgestellten Pionierregimenter wurden in die Armee-Oberkommandos übernommen, sobald der Stellungskrieg die Verwendung geschlossener Pionierregimenter hinfällig machte. Es fiel ihnen nunmehr die Durchführung größerer Pionierunternehmungen zu. Im Januar 1917 wurden sie in Stabsoffiziere der Pioniere (Regimentskommandeure) umbenannt, auf 18 vermehrt und den Armeen von der Obersten Heeresleitung nach Bedarf zugeteilt.

Eine Anzahl Generalkommandos im Westen erhielt der schwierigen Kampflage wegen im Mai 1917 Stabsoffiziere der Pioniere (bei einem Generalkommando) überwiesen, die sich als ständige pioniertechnische Ratgeber betätigen sollten. Bei sämtlichen Generalkommandos aber wurden die ursprünglich dort befindlichen Pionierbataillonskommandeure im Januar 1917 durch je einen Stabsoffizier oder Hauptmann der Pioniere ersetzt, der die Nachschubangelegenheiten für Pioniergerät, Baustoffe und Nahkampfmittel bearbeitete.

Bei einem Divisionsstabe hatte zunächst der älteste Kompagniechef der Pioniere, später auch ein besonders kommandierter Pionieroffizier die Obliegenheiten eines Kommandeurs der Pioniere wahrgenommen. Mit Errichtung eines Pionierbataillons bei jeder Division im Januar 1917 fiel jene Rolle dem Pionierbataillonskommandeur zu.

[447] Die Geeignetheit der Minenwerfer als Ersatz für die Artillerie gegen solche Ziele, die für diese wegen der Nähe an der eigenen Infanterie und aus ballistischen Gründen nicht erreichbar waren, stand schon im Frieden für die Eingeweihten fest. Der Stellungskrieg auf allernächsten Entfernungen, so wie er sich im Weltkriege ausbildete, machte den Minenwerfer zu einem äußerst beliebten und verbreiteten Kampfmittel, dessen Anwendung zuerst ausschließlich bei den Pionieren lag, später zum Teil auf die Infanterie überging. Bei den hohen Kommandobehörden fand die neue Waffe ihre natürliche Vertretung durch die ihnen zugeteilten Pionieroffiziere. Zur Prüfung des Minenwerfergeräts bildete der General des Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier seit Dezember 1914 nach und nach vier Stellen für Inspizienten der Minenwerfertruppen. Die Bedeutung der Minenwerfer für die geplanten großen Entscheidungsschläge 1918 veranlaßte aber, daß die vier Inspizienten am 24. Februar 1918 durch Verwandlung in Stabsoffiziere der Minenwerfertruppe zur besonderen Verfügung der Obersten Heeresleitung für die taktischen Zwecke der Waffe verfügbar gemacht wurden. Sie fanden vor allem dort Verwendung, wo der Einsatz mehrerer Minenwerferbataillone der Heeresreserve in Verbindung mit den Minenwerferkompagnien der vorderen Kampftruppen eine übergeordnete leitende Stelle erheischte. Für die Materialaufsicht dagegen bestellte die Oberste Heeresleitung unter gleichzeitiger Änderung der Benennung zwei Inspizienten des Minenwerfergeräts.

Auch der Gaskampf ist ein Kind des Stellungskrieges, mit dem Abblaseverfahren zunächst örtlich gebunden, mit Vervollkommnung der Gasgeschosse und Gasminen aber auch im Bewegungskrieg von entscheidendem Einfluß. Erstmalig gelangte das Gas als Kampfmittel auf deutscher Seite im April 1915 bei dem Durchbruch über Pilkem - Langemarck bis zu den Höhen östlich Ypern mit gutem Erfolg zur Anwendung. Von den Pionieren aus kleinen Anfängen entwickelt, blieb die Gaskampftruppe Pionierwaffe. Die Oberaufsicht über die zunächst gebildeten beiden Gasregimenter übte der Inspekteur der Gasregimenter aus, der am 10. Dezember 1916 formell dem Stabe des Generals des Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier zugeteilt wurde. Die Reorganisation der Gastruppen vom 23. August 1917 brachte dem Inspekteur die Ernennung zum Kommandeur der Gastruppen unter Beibehalt seines Sitzes im Großen Hauptquartier. Er machte Vorschläge für den Einsatz der nunmehr sowohl mit dem Blas- als auch mit dem Werferverfahren arbeitenden Gasbataillone und überwachte Ausbildung, Disziplin, sowie die gastechnischen Fortschritte.

Für die richtige Anwendung der Gaskampfwaffen und der gleichzeitig mit diesen ausgebildeten Gasschutzmittel schaffte die Oberste Heeresleitung am 23. August 1917 besondere Stellen bei den hohen Kommandobehörden, den Stabsoffizier vom Gasdienst bei jedem Armee-Oberkommando und den Gas- [448] offizier im Divisionsstabe. Bei den Generalkommandos versah ein Offizier des Stabes diesen Dienst nebenamtlich mit. Der Stabsoffizier vom Gasdienst unterstand dem Generalstabschef seiner Armee und bearbeitete alle Angelegenheiten des Gaskampfes und Gasschutzes. Auch die Beratung der Dienststellen für den eigenen Gasangriff fiel ihm zu, ebenso wie die Mitwirkung bei Unterweisung der Truppe für den Gasangriff und den Gebrauch der Gasschutzmittel. Der Nachschub der Kampfmittel aus der Heimat zur Armee lag ihm ob. Über den Stand der feindlichen Gaswaffen und deren Anwendung orientierte er sich durch Beteiligung an den Gefangenenvernehmungen. Die Divisionsgasoffiziere waren in gleicher Weise die Berater ihres Kommandeurs und recht eigentlich die Organe zur Überwachung der sachgemäßen Behandlung der Gaskampfwaffen und der Anwendung der Schutzmittel bei der Truppe.

Drei Artillerieregimentsstäbe zur besonderen Verwendung traten seit dem 1. Oktober 1916 von Fall zu Fall zu den mit artilleristischen Gasangriffen betrauten Kommandobehörden.

Die Ausnutzung elektrischer Anlagen im feindlichen Gebiet für Heereszwecke und die Verwendung der Elektrizität bis in die Drahthindernisse hinein ließen bei den Armeetruppen Starkstromformationen entstehen. Ihr gemeinsamer Befehlshaber im Armeebereich trat unter der Bezeichnung Kommandeur der Starkstromabteilung zum Armee-Oberkommando.

Die Baudirektionen, deren Hauptaufgabe die Erhaltung der Wege- und Wasserverbindungen darstellte, wurden, da ihre Tätigkeit sowohl im Etappen- als auch im Operationsgebiet lag, am 21. September 1917 von der Etappe in die Armeeformationen übernommen und dem Oberquartiermeister unterstellt.

Die Ausrüstung des Heeres mit Generalstabskarten war bei dem Ausmarsche in einem Umfange erfolgt wie nie vordem. Diese Karten haben treffliche Dienste geleistet; aber sie reichten in keiner Weise aus. Besonders auf dem östlichen Kriegsschauplatze fehlte es an Kartenmaterial. Außerdem aber lag es im Wesen des Stellungskrieges, daß die Maßstäbe der Generalstabskarten für die mit ihm verbundene Kleinarbeit nicht genügten, und daß die Notwendigkeit von Zeichnungen in größeren Abmessungen, wie sie die Festungspläne bereits aufwiesen, überall hervortrat. Daher entstanden in rascher Folge Feldvermessungsabteilungen zur Herstellung von Stellungskarten für alle Fronten. Im Juli 1915 erhielt das Kartenwesen eine feste Organisation, deren Haupt als Chef des Kriegsvermessungswesens dem Großen Hauptquartier angegliedert wurde. Seine Aufgaben als technischer Vorgesetzter einer großen Zahl von kleinen, auf allen Fronten verteilten Einheiten erforderten vermittelnde Stellen, die durch Stabsoffiziere des Vermessungswesens gebildet wurden. Allmählich erhielt jedes Armee-Oberkommando im Westen und jedes Heeresgruppenkommando im Osten einen solchen Stabsoffizier zugeteilt. Ein Ausgleich an Material, Personal und Arbeitsleistung zwischen den Armeen und Heeresgruppen [449] aber wurde später, im März 1917, durch die Schaffung von Kommandeuren der Vermessungstruppen herbeigeführt, von denen je einer als Vertreter des Feldvermessungschefs die einheitliche Leitung auf dem westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz übernahm. Eine bodenständige Gruppen- bzw. Divisionskartenstelle gliederte sich jedem Generalkommando und jedem Divisionsstabe der Front an; sie hatten die taktischen Erkundungsergebnisse in die Karten zu übertragen, in Verbindung mit den besonderen Artilleriemeßformationen artilleristische Aufgaben zu erledigen und die umfangreichen Bestände zu verwalten.

Für die deutschen Eisenbahnen brachte der Weltkrieg sowohl in bezug auf seine Dauer als auch auf seine Ausdehnung ganz außerordentliche Anforderungen. Militärische Formationen und zivile Behörden arbeiteten dauernd im besten Einvernehmen. Als höchste militärische Instanz gebot seit Kriegsbeginn der Chef des Feldeisenbahnwesens im Großen Hauptquartier. Sein Vertreter für den russischen Kriegsschauplatz wurde als Chef des Feldeisenbahnwesens Ost bezeichnet. Mit dem serbischen Feldzuge im Herbst 1915 tat sich für Deutschland das Balkankriegsgebiet auf, und damit ergab sich eine Gliederung des Militäreisenbahnwesens nach drei Kriegsschauplätzen. Unter Aufhebung der Stelle des Feldeisenbahnchefs Ost wurden im Frühjahr 1916 drei unmittelbar vom Chef des Feldeisenbahnwesens im Großen Hauptquartier abhängende Eisenbahntransportabteilungen gebildet, von denen die für den Westen ihren Sitz in Charleville, die für den Osten in Kowno, die für den Südosten in Pleß nahm. Jeder dieser Abteilungen fiel die oberste Leitung und Regelung sämtlicher militärischen Transporte auf ihrem Kriegsschauplatze zu.

Das Ineinandergreifen der militärischen Transportbewegung Deutschlands mit derjenigen der verbündeten Mächte machte die Anwesenheit von Vertretern des Feldeisenbahnchefs bei den Verbündeten notwendig. Zu diesem Zweck wurden Bevollmächtigte Generalstabsoffiziere des Feldeisenbahnchefs nach Konstantinopel, Sofia und Wien entsandt. Auch einzelnen deutschen und österreichisch-ungarischen Heeresgruppen wies der Chef solche Bevollmächtigte je nach der Kriegslage zu. Nach dem Friedensschluß mit der Ukraine fand die letzte Aussendung bevollmächtigter Generalstabsoffiziere statt; sie gingen nach Charkow und in die Krim, um im Einvernehmen mit der Donaumonarchie den Abtransport der Getreidevorräte sicherzustellen.

Die Bahnbeauftragten bei den Armee-Oberkommandos und Etappeninspektionen wurden beibehalten und auch den entsprechenden Neuformationen zugeteilt.

Alle Verwaltungs- und Verkehrsangelegenheiten auf jedem der drei Kriegsschauplätze faßten die Militärgeneraldirektionen der Eisenbahnen in Brüssel, Warschau und Bukarest zusammen. Unmittelbar vom Feldeisenbahnchef abhängend, waren sie den Eisenbahntransportabteilungen gleichgeordnet; ihre [450] Entstehung, zunächst als Verwaltungsräte, fällt in den November 1914, Oktober 1915 und April 1917. An der Spitze einer Militärgeneraldirektion stand ein Militäreisenbahnpräsident, dem ein höherer Beamter als Präsident des Verwaltungsrats Unterstützung leistete. Unterstellte Behörden bildeten die Militäreisenbahndirektionen und Linienkommandanturen.

Infolge der im größten Umfange nötig werdenden Bahnneu- und Wiederherstellungsbauten und der ausgedehnten Verwendung von Bauformationen mußte als Vorgesetzter der Eisenbahntruppen in einem Armeebereich ein Kommandeur der Eisenbahntruppen bei jedem Armee-Oberkommando bestellt werden. Ihm fiel gleichzeitig die Regelung des Klein- und Förderbahnbetriebs zu. Technisch unterstand er der zuständigen Militäreisenbahndirektion, militärdienstlich einem Regimentskommandeur der Eisenbahntruppen, der die höhere Leitung und Beaufsichtigung der Bauformationen mehrerer Armeen ausübte.

Auch die Wasserstraßen mußten, je länger der Krieg sich hinzog und je mehr die Abnutzung des Eisenbahnmaterials sich fühlbar machte, immer intensiver ausgenutzt werden. Organisation erwies sich auch hier als unumgängliche Voraussetzung des Erfolges. So entstanden Wasserbehörden, die im nordwestlichen Kriegsgebiet im Februar 1916 unter einer Militärkanaldirektion vereinigt wurden. Ihren Anschluß an die Eisenbahnbehörden fand die Kanaldirektion durch Eingliederung in die Militärgeneraldirektion Brüssel. Eine Militärkanaldirektion für Elsaß-Lothringen rief der Feldeisenbahnchef im Juni 1918 zu Straßburg in Tätigkeit.

Das Wesen der Eisenbahn als Zubringer aus den Kraftquellen der Heimat zur Front und als Verbindung der verschiedenen Kriegsschauplätze untereinander quer durch Deutschland hindurch bedingte auch eine Vertretung des Feldeisenbahnchefs in der Heimat selbst. Sie bestand zunächst in der Eisenbahnabteilung des Stellvertretenden Generalstabes, die den Verkehr mit den zivilen Eisenbahnbehörden vermittelte und das militärische Transportwesen in der Heimat regelte. Im Juni 1916 wurde aus einem Königsberger Privatbetrieb und der Wassertransportabteilung des Gouvernements Libau die Schiffahrtsgruppe bei dieser Eisenbahnabteilung gebildet. Sie sollte den Nachschub nach dem östlichen Kriegsgebiet auf dem Wasserwege bewirken und gleichzeitig die Ausnutzung der heimischen Wasserstraßen übernehmen. Im Anschluß an das Hindenburgprogramm unterstellte der Feldeisenbahnchef der Stellvertretenden Eisenbahnabteilung noch eine weitere Behörde, die im Januar 1917 errichtete Abteilung für kriegswirtschaftliche Transporte, deren Hauptaufgabe die Überwachung der Transportlage für die Kriegsindustrie und die Kontrolle des Wagenumlaufs und der Transportabwicklung war.

Im März 1917 sah sich der Feldeisenbahnchef veranlaßt, einen Kommissar bei der Kriegsbetriebsleitung des preußischen Ministeriums der öffent- [451] lichen Arbeiten nach Berlin zu senden, der die militärischen Interessen den Zivilbehörden gegenüber zu vertreten hatte. Dieser Kommissar übernahm gleichzeitig die Aufsicht über die aus der Stellvertretenden Eisenbahnabteilung ausscheidende Abteilung für kriegswirtschaftliche Transporte und die Schiffahrtsgruppe, die fortan Schiffahrtsabteilung hieß.

Da jedoch das Arbeitsgebiet des Kommissars und dasjenige der Eisenbahnabteilung schwer abzugrenzen waren und häufig ineinander übergriffen, hob der Chef des Feldeisenbahnwesens im März 1918 sowohl die Stelle des Kommissars als auch die Stellvertretende Eisenbahnabteilung auf und übertrug die Funktionen beider auf die Abteilung für kriegswirtschaftliche Transporte, die damit gewissermaßen ihre Eltern verschlang. Sie sowohl wie auch die Schiffahrtsabteilung unterstanden nunmehr als selbständige Behörden dem Feldeisenbahnchef unmittelbar.

Die Kraftfahrtruppe war bei Kriegsanfang, abgesehen von den wenigen Jäger- und Kavalleriekraftwagenkolonnen, eine reine Etappenformation. Die Bedeutung der Kraftwagen als Zubringer und Ableiter zur und von der Front trat aber so offenkundig zutage, daß sämtliche Kommandobehörden danach trachteten, möglichst viele Automobile für ihre Zwecke einzustellen. Daraus ergab sich dann ohne weiteres die Notwendigkeit einer Vermehrung der Kraftfahrtruppen und ihrer zeitgemäßen Gliederung. Im März 1915 löste die Oberste Heeresleitung die seit der Mobilmachung im Stabe der Etappeninspekteure befindlichen Kommandeure der Kraftfahrtruppen aus diesem Verhältnis und teilte sie als technische Sachverständige den Armee-Oberkommandos zu. Den entscheidenden Schritt aber unternahm im Herbst 1916 die neue Oberste Heeresleitung Hindenburg-Ludendorff, indem sie die Kraftfahrformationen zur Armeetruppe machte, und dem Stabe des Generalquartiermeisters im Großen Hauptquartier einen Chef des Feldkraftfahrwesens, den Stäben des Oberbefehlshabers Ost und der Heeresgruppen im Westen je einen Stabsoffizier der Kraftfahrtruppen angliederte. Der Feldkraftfahrchef leitete das gesamte Kraftfahrwesen als Waffenvorgesetzter sämtlicher Kraftfahrformationen. Er regelte im Auftrage der Obersten Heeresleitung die Verwendung der Kraftfahrverbände und den Ausgleich zwischen den Armeen, ebenso Nachschub und Ersatz.

Die Stabsoffiziere der Kraftfahrtruppen bei den Heeresgruppen wurden im September 1918 zu Regimentskommandeuren der Kraftfahrtruppen ernannt und bildeten die Instanz zwischen dem Feldkraftfahrchef und den Kraftfahrkommandeuren bei den Armeen.

Seit August 1918 stellte die Oberste Heeresleitung den Armee-Oberkommandos 50 Hauptleute der Kraftfahrtruppen behufs bodenständiger Verwendung nach Bedarf zur Verfügung.

Die im Oktober 1916 zuerst von der Entente auf dem Schlachtfelde eingesetzten Tanks oder Kampfwagen sind das jüngste Kriegsmittel, das im Welt- [452] kriege eingeführt und ausgebildet worden ist. Wohl hauptsächlich die große Materialknappheit, eine gewisse Unterschätzung der feindlichen Kampfmittel und das Vertrauen auf die Wirkungen des uneingeschränkten Unterseebootskrieges verzögerten die Herstellung eines geeigneten deutschen Kampfwagens im Jahre 1917. Als dann im letzten Kriegsjahr deutsche Kampfwagen in die Schlacht eingriffen, haben sie zwar mit Ehren bestanden, doch war ihre Zahl gegenüber der feindlichen allzu gering. Für die sachgemäße Verwendung der Wagen wurde im Mai 1918 ein Kommandeur der Sturmpanzerkraftwagenabteilungen dem Feldkraftfahrchef im Großen Hauptquartier zugeteilt. Später mit der kürzeren Bezeichnung Kommandeur der Kampfwagenabteilungen bedacht, sollte er die Ausbildung und die technischen Angelegenheiten überwachen, Vorschläge für den Einsatz in der Schlacht machen und für Verwertung der Kriegserfahrungen sorgen. Ob es zweckmäßig war, eine ausgesprochene Kampfgruppe, wie es die Tanks waren, dem Feldkraftfahrchef, dem Haupte reiner Transportformationen, zu unterstellen, erscheint zweifelhaft.

Eine gewaltige, wohl die großartigste Entwicklung nahmen die Luftstreitkräfte. Im Anfang des Krieges befanden sich nur wenige Feldluftschiffer- und Fliegerformationen beim Feldheere, denen eine waffentechnische Zusammenfassung fehlte. Die Heeresluftschiffe aber, auf die man so große Hoffnungen setzte, erwiesen sich infolge ihrer Verwundbarkeit bald als zum Landkriege ungeeignet und verschwanden seit dem Jahre 1917 aus dem Feldheere. Dagegen wurde die Verwendung des Fesselballons für Beobachtungszwecke reich entfaltet, die der Flieger aber vervielfältigt und für Beobachtung, Bombenflug, Erkundung, Jagdflug und Eingreifen in die Erdschlacht spezialisiert. Auch die Flugabwehr durch Geschütze und Maschinengewehre, zu Beginn des Krieges nur tastende Versuche zu nennen, erreichte bald großen Umfang und gute Leistungen.

Bereits im März 1915 schuf die Oberste Heeresleitung die Stelle eines Chefs des Feldflugwesens im Stabe des Generalquartiermeisters und Stabsoffiziere der Flieger bei den Armee-Oberkommandos. Der Feldflugchef vereinigte in sich die Leitung der Flieger, der Feldluftschiffer und des für die Luftschiffahrt unentbehrlichen Wetterdienstes: auf die Flugabwehr hatte er keinen Einfluß.

Es ist eine der größten organisatorischen Taten der Obersten Heeresleitung Hindenburg-Ludendorff, daß sie im Oktober 1916 die Luftwaffe selbständig machte, indem sie ihr als Spitze den Kommandierenden General der Luftstreitkräfte gab, dessen Generalstabschef der bisherige Feldflugchef wurde, den man als die Seele des Flugwesens bezeichnen darf. Der Kommandierende General, abgekürzt Kogenluft genannt, unterstand nicht dem Generalquartiermeister, sondern in gleicher Weise wie seit Herbst 1916 auch der Chef des Feldeisenbahnwesens, der Generalinspekteur der Artillerieschießschulen, der General [453] der Pioniere, der Chef des Nachrichtenwesens und der Chef des Kriegsvermessungswesens dem Chef des Generalstabes des Feldheeres und dem Ersten Generalquartiermeister unmittelbar. Dadurch wurde er befähigt, die Luftstreitkräfte in großzügiger Weise zu entwickeln, während die Stetigkeit der Weiterarbeit durch die Übernahme des bisherigen Feldflugchefs als Generalstabschef verbürgt wurde. Der Kogenluft verfügte über sämtliche Flieger-, Luftschiffer- und Flugabwehrverbände beim Feldheere, die Kriegsmittel für den Heimatluftschutz, die gleichen Aufgaben dienenden heimischen Behörden und den militärischen Wetterdienst.

Die Stabsoffiziere der Flieger bei den Armee-Oberkommandos wurden noch vor Ablauf des Jahres 1916 zu Kommandeuren der Flieger ernannt. Als Berater der Armee-Oberkommandos waren sie Vorgesetzte aller Fliegerverbände ihrer Armee und leiteten nach den Weisungen des Generalstabschefs den Einsatz der Fliegerverbände für Kampf, Erkundung und Luftschutz. An den Hauptkampffronten gab die Oberste Heeresleitung zum Zweck der Entlastung der Armeefliegerkommandeure den Generalkommandos Gruppenführer der Flieger bei.

Die Bedeutung der Photographie für die Aufklärung aus dem Flugzeuge und dem Ballon wurde frühzeitig erkannt und früh zu hervorragender Leistungsfähigkeit ausgebildet. Behufs sachgemäßer Ausweitung der Erkundungstätigkeit wurden besondere Bildabteilungen bei den Armee-Oberkommandos geschaffen. Diese Abteilungen etatisierte das Kriegsministerium im Juli 1917 als Stabsbildabteilungen unter je einem Stabsbildoffizier. An den Frontteilen mit besonders lebhafter Kampftätigkeit aber erwies sich auch in diesem Falle eine weitere Dezentralisation als geboten. Daher wurden in solchen Räumen den Gruppenführern der Flieger ebenfalls Bildstellen beigegeben, die im April 1918 als bodenständige Gruppenbildstellen unter je einen Gruppenbildoffizier traten. Den Stabsbildabteilungen blieb in der Hauptsache die Nachprüfung und Zusammenstellung der Arbeiten der Gruppenbildstellen. Das engste Zusammenwirken der Bildformationen mit den Vermessungsabteilungen und Artilleriemeßtrupps lag in der Natur ihrer Aufgaben. Ein Inspizient des Bildgeräts, dem Kogenluft unmittelbar unterstellt, sorgte seit August 1918 für die wirtschaftliche Ausnutzung und pflegliche Behandlung des kostspieligen Geräts.

Für die Luftschiffertruppen, die sich inzwischen stark vermehrt hatten, wurden seit der Sommeschlacht 1916 nach und nach Stabsoffiziere der Luftschiffer bei den Heeresgruppen im Westen geschaffen. Im September 1917 setzte auch bei den Luftschiffern eine straffere und einheitliche Organisation ein, indem die bisherigen Stabsoffiziere bei den Heeresgruppen wegfielen und dafür zu jedem Armee-Oberkommando ein Kommandeur der Luftschiffer trat. Er bearbeitete vornehmlich den Einsatz und die Verteilung der Ballon- [454] trupps, sowie deren Zusammenziehung unter Abteilungsstäbe. Die dem Luftschifferkommandeur angeschlossene Ballonzentrale wertete die Meldungen der Ballone aus und gab die Nachrichten schleunigst an sämtliche interessierte Stellen weiter.

Die Flugabwehr erfuhr ihre erste Organisation im Juli 1915, als der Inspekteur der Ballonabwehrkanonen im Großen Hauptquartier geschaffen und je ein Stabsoffizier der Ballonabwehrkanonen den Armee-Oberkommandos im Westen, bald darauf auch jedem Heeresgruppenkommando im Osten beigegeben wurde. Die spätere Unterstellung der Flugabwehr unter den Kogenluft machte dann den Inspekteur entbehrlich; seine Geschäfte übernahm die entsprechende Abteilung im Stabe des Kogenluft. Dagegen erhielten die vorerwähnten Stabsoffiziere die Bezeichnung und die Funktionen als Kommandeure der Flugabwehrkanonen. Zu den Generalkommandos im Westen und zu den Armee-Oberkommandos im Osten aber wurden Flakgruppenkommandeure8 gestellt. Jeder Kommandeur der Flak regelte den Einsatz und die Zusammensetzung der Flakgruppen und Flakscheinwerfer, sowie den Flugmeldedienst und sorgte im Benehmen mit dem Kommandeur der Flieger für die einheitliche Arbeit mit den Fliegern.

Den Flakgruppenkommandeuren schloß die Oberste Heeresleitung Flugmeldezentralen an, bei denen die Meldungen über das Nahen feindlicher Flieger zusammenliefen. Durch schnelle Weitergabe sicherten sie deren rechtzeitige Bekämpfung.

Ein Luftschutzoffizier und ein Fliegerverbindungsoffizier sicherten den Heeresgruppenkommandos den Überblick über die Verwendung der Flieger und den Einsatz der Luftschutzmittel im Bereiche ihrer Armeen.

Schon frühzeitig setzten Angriffe der feindlichen Flieger auf das deutsche Heimatgebiet ein, so daß in den betreffenden Landstrichen, den westlichen Teilen des Reiches, Abwehrmaßnahmen getroffen werden mußten. Deren Leitung hatten die Kommandierenden Generale und wurden darin seit September 1915 von dem Inspekteur der Ballonabwehrkanonen im Heimatgebiet beratend unterstützt. Nachdem jedoch der Kogenluft ernannt worden war, ging auch die Sorge für den Heimatluftschutz auf diesen über. Gleichzeitig verwandelte sich der bisherige Inspekteur als nunmehr ausführendes Organ des Kogenluft in den Kommandeur des Heimatluftschutzes. Als solchem unterstanden ihm die Stabsoffiziere der Flugabwehrkanonen in der Heimat, der Kommandeur der Flieger im Heimatgebiet, der Stabsoffizier der Luftschiffer im Heimatgebiet und der Stabsoffizier des Flugmeldedienstes.

Die dauernde Steigerung der Waffenwirkung und die ständige Vermehrung der Kriegsmittel erhöhte auch die Anforderungen an die Nachrichtenübermitt- [455] lung, deren Hauptträger Fernsprecher und Funkentelegraphie waren. Bereits zu Beginn des Krieges besaßen die verhältnismäßig wenigen Nachrichtenformationen eine einheitliche Leitung dadurch, daß jedem Armee-Oberkommando ein Stabsoffizier der Telegraphentruppen beigegeben war, und als oberste Spitze der Chef der Feldtelegraphie im Großen Hauptquartier bestand. In der ersten Hälfte des Krieges suchte man daher den erhöhten Anforderungen an das Verbindungswesen durch Vermehrung der Formationen und durch Ausbildung anderer Nachrichtenmittel - Blinker, Richtempfänger, Erdtelegraphen usw. - gerecht zu werden.

Ein organisatorischer Fortschritt trat erst nach dem Wechsel der Obersten Heeresleitung im Herbst 1916 ein. Der neue Chef des Generalstabes des Feldheeres bestellte für jeden der drei Kriegsschauplätze im Westen, Osten und Südosten einen General der Telegraphentruppen zu Vertretern des Chefs der Feldtelegraphie. Im übrigen wurde eine scharfe Trennung zwischen den Fernsprechern und Funkern durchgeführt. Infolgedessen verwandelten sich die Stabsoffiziere der Telegraphentruppen in Kommandeure der Fernsprechtruppen ihrer Armeen, und jedes Armee-Oberkommando erhielt außerdem noch einen Armeefunkerkommandeur für seine Funkerformationen. Bei jedem Gruppenkommando errichtete man die Stellen für einen Gruppenfernsprechkommandeur und einen Gruppenfunkerkommandeur.

Auf die Dauer jedoch erwies sich die getrennte Behandlung der Fernsprecher und Funker als nicht zweckmäßig, denn ihre Tätigkeit griff in der Verwendung ergänzend ineinander über. Die Oberste Heeresleitung zauderte nicht, aus den Erfahrungen die Folgerung zu ziehen und ließ im September 1917 eine neue Organisation eintreten, deren Grundgedanke die Verschmelzung der verschiedenen Zweige des Nachrichtenwesens war. Der Chef der Feldtelegraphie im Großen Hauptquartier erhielt den seinen Wirkungskreis richtiger bezeichnenden Namen Chef des Nachrichtenwesens und trat unmittelbar unter den Chef des Generalstabes des Feldheeres. Die Generale der Telegraphentruppen wurden entsprechend als Nachrichtengenerale bezeichnet. Bei den Armee-Oberkommandos übernahm je ein Armeenachrichtenkommandeur die Funktionen der bisherigen Fernsprech- und Funkerkommandeure, bei den Generalkommandos fand eine entsprechende Vereinigung in der Person eines Gruppennachrichtenkommandeurs statt. Um aber die Nachrichtenformationen noch schärfer auszunützen und ihr Zusammenwirken noch mehr zu sichern, wurden sämtlichen Divisionsstäben, auch denen der Kavalleriedivisionen, Divisionsnachrichtenkommandeure beigegeben.

Der Chef des Nachrichtenwesens gebot als beratendes und ausführendes Organ des Chefs des Generalstabes des Feldheeres über sämtliche Nachrichtenformationen im Felde und in der Heimat. Die Nachrichtengenerale waren verantwortlich für die einheitliche Ausgestaltung und Handhabung des Nachrichten- [456] wesens der Armeen auf ihrem Kriegsschauplatz in technischer Hinsicht, für die Verteilung der Kräfte und deren Zusammenfassung in besonderen Lagen.

Bei den Heeresgruppen gab es je einen Nachrichtenreferenten, der einem Nachrichtengeneral unterstellt war und den Verkehr der Armeen mit dem Heeresgruppenkommando vermittelte.

Die Armeenachrichtenkommandeure waren unabhängig von dem Nachrichtenreferenten beim Heeresgruppenkommando und unterstanden waffendienstlich unmittelbar dem Nachrichtengeneral ihres Kriegsschauplatzes. Sie verfügten über die Nachrichtenformationen der Armeereserve und überwachten in technischer Hinsicht sämtliche Nachrichtentruppen ihrer Armee. Armeenachrichtenpark und Armeenachrichtenmittelschule unterstanden ihnen. Entsprechend betätigten sich die Gruppen- und Divisionsnachrichtenkommandeure.

Das Tätigkeitsfeld eines Divisionsnachrichtenkommandeurs gibt einen besonders guten Einblick in die Rolle der modernen Technik in der Schlacht. Sie tritt ohne viele Worte durch einfache Aufzählung derjenigen Stellen, mit denen der Divisionsstab dauernd verbunden war, zutage. Es liefen beispielsweise von einem Divisionsstabe aus:

  1. Drahtverbindungen zu dem Gruppenkommando, den beiden Nachbardivisionen, der Fliegerabteilung, dem Ballontrupp, der Funkerstation, dem Brieftaubenschlag, dem Artilleriekommandeur, dem Infanteriebrigadekommandeur, dem Meldekopf, und ferner (wenn auch teilweise nicht direkt) zu den Fernkampfartillerieuntergruppen, der Fernwarte, den Nahkampfartillerieuntergruppen, den Infanterieregimentsstäben, den Kampftruppenkommandeuren, der Sperrfeuerartillerie, der Erdtelegraphenstation, den Bereitschaftstruppenkommandeuren, den Artillerieverbindungsoffizieren;
  2. Blinkerverbindung zum Infanteriebrigadekommandeur und von diesem zu den vorderen Dienststellen;
  3. Funkverbindungen nach den vorderen Dienststellen.

      Dazu kamen noch die zahlreichen besonderen Nachrichtennetze für Infanterie, Artillerie, Minenwerfer, Artilleriemeßtrupp, Flugmeldedienst, Flieger und Ballone - eine verwirrende Fülle!

Die anfängliche Einstellung des Heeres auf den Bewegungskrieg kam auch in der Organisation der Munitionskolonnen und Trains zum Ausdruck. Es gab je einen Kommandeur für jede dieser Formationsarten bei den Armeekorps, während die Reservekorps nur einen einzigen Kommandeur für beide besaßen. Durch den Stellungskrieg vereinfachte sich die Tätigkeit der Kolonnen und Trains, so daß die Oberste Heeresleitung im Mai 1915 für sämtliche Korps nur noch einen Kommandeur der Munitionskolonnen und Trains gestattete. Der Verwischung der anfänglichen Unterschiede zwischen aktiven und Reservekorps trug sie gleichzeitig dadurch Rechnung, daß sie jedem der Kommandeure einheitlich drei Staffelstäbe zuwies. Als aber später die General- [457] kommandos sich zu Gruppenkommandos entwickelten, auf die Schwierigkeit des Pferdeersatzes Rücksicht genommen werden mußte und auch die Belastung der Eisenbahnen Einschränkungen erheischte, löste die Oberste Heeresleitung die Munitionskolonnen und Trains aus ihrer Verbindung mit den Generalkommandos und machte sie zu Armeetruppen. Dementsprechend fielen die bisherigen Kommandeure weg; dafür trat ein Kommandeur der Munitionskolonnen und Trains beim Armee-Oberkommando zu jeder Armee, in der Abkürzung als Akomut bezeichnet. Ihm unterstanden die sämtlichen Staffelstäbe seiner Armee und der Etappe unmittelbar.

Diese Umorganisation war jedoch lediglich auf den Stellungskrieg zugeschnitten. Sobald der Übergang zum Angriff und dem anschließend geplanten Bewegungskrieg kam, stellte sich die Notwendigkeit einer Kommandostelle für die Kolonnen und Trains bei den Gruppenkommandos heraus. Daher wurden im Februar 1918 für die Hauptkampffronten im Westen 21 Gruppenstaffelstäbe errichtet, so daß im Jahre 1918 die meisten Gruppenkommandos im Westen ihren Gruppenstaffelstab, die Divisionen aber sämtlich einen Staffelstab aufwiesen.

Um die Weiterentwicklung der Kolonnen und Trains im ganzen Heere einheitlich zu gestalten und die Versorgung der Armeen mit Bespannung und Feldgerät den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend zu bewirken, fügte die Oberste Heeresleitung im August 1918 dieser Organisation eine höchste Waffeninstanz hinzu, indem sie den General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier aufstellte.

Zur Bearbeitung der mit dem Feldtraingerät zusammenhängenden Fragen wurde jedem Armee-Oberkommando ein Stabsoffizier des Trains zugeteilt.

Die Wiederinstandsetzung oder Ausnutzung unbrauchbaren Heeresmaterials, besonders der Waffen, und die Verwertung der Kriegsbeute erscheint zwar als etwas Selbstverständliches, war es aber in den ersten Tagen des Vorwärtsstürmens nicht. Diese Angelegenheit wurde um so wichtiger, je mehr sich die Materialknappheit infolge der Blockade bemerkbar machte. Die Oberste Heeresleitung ließ schon frühzeitig Waffensammeloffiziere bei den Armee-Oberkommandos in Tätigkeit treten. Der Mangel an Rohstoffen aller Art führte dann dazu, daß im Juli 1917 die Sammeltätigkeit bedeutend erweitert und die Waffensammeloffiziere in Sammeloffiziere umbenannt wurden. Diese verteilten die Sammelkompagnien auf die Frontstrecken und hielten Fühlung mit den Kommandobehörden. Zu ihrer Unterstützung erhielten die Generalkommandos einen Gruppensammeloffizier, die Divisionsstäbe einen Divisionssammeloffizier. Den Sammeloffizieren bei den Armee-Oberkommandos war die Armeeversandstelle zugeteilt, die das gesammelte Material in die Heimat weiterleitete oder es an Ort und Stelle zur sofortigen Wiederbenutzung ausbesserte. Die mangelhaften Ergebnisse der Sammeltätigkeit während der Offen- [458] sive im Jahre 1918 bewog die Oberste Heeresleitung am 1. Juni, einen Beauftragten des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen einzusetzen, der durch persönliche Beeinflussung der Kommandobehörden die Tätigkeit der Sammeloffiziere unterstützen sollte. Gleichzeitig erfolgte die Ernennung dieser Offiziere zu Stabsoffizieren des Beute- und Sammelwesens.

Zur Einziehung von Nachrichten über die feindlichen Heere und Länder durch Gefangenenvernehmung, Kundschafter, die deutschen Vertreter im neutralen Auslande und auf sonstigen Wegen, sowie zur Abwehr der feindlichen Spionage befand sich (s. S. 425) beim Chef des Generalstabes des Feldheeres die Abteilung III B. Während des Krieges wuchs sich die Nachrichtenbeschaffung dieser Abteilung bedeutend aus; die Bekämpfung der außerordentlich gesteigerten feindlichen Spionage erforderte eine immer schärfere Wachsamkeit. Die Länge des unentschiedenen Krieges begünstigte zudem die vergiftende Wirkung einer Kriegswaffe, die eigentlich weiter nichts als die Anwendung eines von England schon dauernd im Frieden angewendeten Mittels auf den Krieg war: die moralische Offensive zur seelischen Beeinflussung der Neutralen und zur Untergrabung der Stimmung im feindlichen Lande, verbunden mit zahlreichen Versuchen der Sabotage. Die Abteilung III B entwickelte sich allmählich so, daß besondere Sektionen für den Nachrichtendienst und die Spionageabwehr im Frontbereich, in der Heimat und im Auslande entstanden. Gleichzeitig erstrebte sie durch den seit Herbst 1915 zum Kriegspresseamt ausgebauten Pressedienst und durch die Oberzensurstelle maßgebenden Einfluß auf die öffentliche Meinung. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Kriegs- und Siegeswillens im Feldheere und in den Truppenteilen der Heimat wurde im Jahre 1917 der Vaterländische Unterricht eingeführt, dessen Richtlinien gleichfalls die Abteilung III B gab. Ihre Vertretung in der Heimat fiel der Sektion III B des Stellvertretenden Generalstabes der Armee zu.

Bei allen hohen Kommandobehörden im Felde hatte die Abteilung III B ihre eigenen Organe, Nachrichtenoffiziere der Obersten Heeresleitung genannt. Sie betätigten sich sowohl in der Nachrichtengewinnung, besonders durch die Gefangenenvernehmung und Auswertung vor allem der schriftlichen Beutestücke, als auch in der Spionageabwehr, die bei der Kriegführung im feindlichen Lande so umfangreich war, daß die Armee-Oberkommandos sogar mit je zwei Nachrichtenoffizieren ausgestattet werden mußten. (Diese Nachrichtenoffiziere der Obersten Heeresleitung dürfen nicht mit den Nachrichtenkommandeuren verwechselt werden!)

Für die Organisation und Leitung des vaterländischen Unterrichts erhielten die Divisionsstäbe einen besonderen Unterrichtsoffizier.

Um die Einheitsfront zwischen der Obersten Heeresleitung und der Reichsregierung zu schaffen, errichtete die erstere im Juli 1916 die von ihr unmittelbar [459] abhängige Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes in Berlin. Sie wurde der Nachrichtenabteilung des Auswärtigen Amtes angegliedert. Ihre Aufgaben umfaßten: Entlarvung des feindlichen Lügenfeldzuges, öffentliche Darstellung der wahren jeweiligen Lage und angriffsweise Propaganda gegen die Entente. Mit der Ausdehnung ihres Tätigkeitsfeldes fand im Juli 1918 die Umbenennung der Militärischen Stelle in Auslandsabteilung der Obersten Heeresleitung statt. Aufsätze, Film, Bild, Plakat und Karikatur waren die Waffen, mit denen die Abteilung sowohl im Inlande wie in den besetzten Gebieten und im erreichbaren neutralen Auslande wirkte. Leider setzte ihre Tätigkeit zu spät ein, um die Versäumnisse der Regierung und besonders des Auswärtigen Amts in der Vorkriegszeit und den ersten Kriegsjahren gutzumachen und selbst erfolgreich zu wirken, auch blieb der Gegensatz zwischen Oberster Heeresleitung und Auswärtigem Amte bestehen, so daß entscheidende Erfolge nicht mehr erzielt werden konnten.

Die Kriegführung im feindlichen Lande legte der Obersten Heeresleitung auch die Verpflichtung auf, dessen Verwaltung in die Hand zu nehmen und auf seine Ausnutzung für die deutschen Kriegsbedürfnisse bedacht zu sein. Das war um so notwendiger, als die völkerrechtswidrige Blockade die Einfuhr von Rohstoffen jeder Art nach Deutschland unmöglich machte. Zunächst geschah es auf Grund der Richtlinien und generellen Verfügungen des Generalquartiermeisters durch die Oberquartiermeister der Armeen und die Etappeninspekteure. Zu einer vorbildlichen Organisation erwuchs die Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost. Sie besaß eine Hauptverwaltung beim Stabe Oberost selbst und besondere Landesverwaltungen für Kurland, Litauen, Wilna-Suwalki, Grodno und Bialystok. Später wurden diese Provinzen zu den Militärverwaltungen Kurland und Litauen vereinigt. Gesondert blieb die Forstverwaltung Bialowies unter ihrer Etappeninspektion.

Für die besetzten Gebiete Frankreichs und Belgiens außerhalb des Generalgouvernements entstand im September 1916 auf Veranlassung des Generalquartiermeisters eine besondere Wirtschaftsabteilung beim Generalintendanten. Da ihr dieser neben seiner sonstigen gewaltigen Inanspruchnahme auf die Dauer nicht genügend Aufmerksamkeit widmen konnte, richtete die Oberste Heeresleitung am 1. Januar 1917 an Stelle der Wirtschaftsabteilung eine neue Behörde, den "Beauftragten des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz" ein. Der "B. d. G. West" leitete auf Grund allgemeiner Weisungen des Generalquartiermeisters die Verwaltung und Ausnutzung des Landes und die Heeresbetriebe; auch das Generalwechselamt unterstand ihm. Gleichzeitig wurde ein "B. d. G. Ost" dem Stabe des Generalgouvernements Warschau zugeteilt. Die für Rumänien eingerichtete Militärverwaltung hing von dem Oberkommando Mackensen ab. Die Nutzbarmachung der in Oberitalien okkupierten Landstriche bewirkte seit Beginn des [460] Jahres 1918 die "Deutsche Vertretung im besetzten Italien" in Udine; der Generalquartiermeister war ihr unmittelbar vorgesetzt.

Die Heeresgruppenkommandos hatten sich mit der Landesverwaltung und Heeresversorgung nicht zu befassen. Daher besaßen sie, abgesehen von besonderen Lagen, auch keinen Oberquartiermeister. Bei den Armeen dagegen machte die Landesverwaltung innerhalb des Operationsgebiets und die Aufsicht über die Heeresbetriebe einen wesentlichen Teil der Aufgaben des Oberquartiermeisters aus. Dieser trat dadurch in eine gewisse Konkurrenz mit dem Etappeninspekteur, der, dem Oberbefehlshaber ferner stehend, gegen Ende des Krieges mehr unter den Einfluß des Oberquartiermeisters kam, als es bei Kriegsbeginn der Fall gewesen war. Die genaue Abgrenzung der Tätigkeitsgebiete des Oberquartiermeisters und des Etappeninspekteurs hätte wertvolle Kräfte sparen können.

Prägt sich der dauernd wachsende Einfluß der Technik scharf in diesen Organisationsveränderungen der hohen Kommandobehörden aus, so war auch die starke Beeinflussung der Befehlsverhältnisse durch Stellungskrieg und Technik eine Neuerscheinung des Weltkrieges.

Während im Bewegungskriege von 1914 seitens der Obersten Heeresleitung nur Direktiven gegeben wurden und die obersten Kommandobehörden sich in der Befehlsgebung auf das unbedingt Notwendige beschränkten, so daß im allgemeinen der Divisionsbefehl dem Umfang nach der längste werden mußte, weil er die Grundlage für die einzelnen Truppenbefehle bildete, muß man in der späteren Kriegszeit grundsätzlich zwischen der Befehlserteilung im ruhigen Stellungskampf und derjenigen vor einer größeren Kampfhandlung unterscheiden. Im Stellungskrieg handelte es sich meist nur um die Wahrung des allgemeinen Zusammenhangs, um Ausgleich der Streitkräfte und Ergänzung der Heeresbedürfnisse. Der Erste Generalquartiermeister pflegte täglich mit den Generalstabschefs der Heeresgruppen und Armeen im Westen mittels Fernsprechers in Meinungsaustausch zu treten. In gleicher Weise verfuhren die Armee-Oberkommandos gegenüber den Gruppenkommandos und diese gegenüber den Divisionen, so daß von vornherein eine Menge von Fragen im fernmündlichen Verkehr der Behörden untereinander geklärt wurden. Zum Teil auf Grund dieser Unterredungen oder im Verfolg schriftlicher Anträge oder aus dem Wechsel der Umstände heraus entstanden Befehle, die drahtlich oder schriftlich den unterstellten Behörden zugingen, wobei der altgewohnte Dienstweg innegehalten wurde. Damit war aber nur ein Teil der erforderlichen Anordnungen gegeben; es kamen fast täglich auch andere als die rein taktischen Stellen zur Mitwirkung. So bei allen Truppenverschiebungen der Feldeisenbahnchef und die von ihm in Bewegung zu setzenden Militäreisenbahnbehörden und Organe; bei allen Angelegenheiten der Luftstreitkräfte der Kogenluft und seine Vertreter bei den verschiedenen Kommandobehörden. Die innigen Beziehungen, die sich zwischen der Infanterie, den Pionierwaffen, der Artillerie, den Luftstreit- [461] kräften, dem Nachrichten- und Vermessungswesen infolge der ausschlaggebenden Wirkung der Technik herausgebildet hatten, ließen kaum noch eine Anordnung bei einer dieser Waffen zu, die nicht sofort Anweisungen auch für die anderen nötig gemacht hätte.

Am eindringlichsten aber trat der durch den Stellungskrieg maßgebend gewordene Einfluß der Waffentechnik zutage, wenn es sich um die Vorbereitung großer Unternehmungen handelte. Nach Art von Mobilmachungsterminkalendern mußten die für jede Kommandostelle und Truppe notwendigen Maßnahmen festgelegt werden, sei es, daß es bei einem Rückzuge (z. B. Siegfriedbewegung 1917) galt, das dicht hinter der kämpfenden Front aufgestapelte Kriegsmaterial zurückzuführen und planmäßige Zerstörungen vorzunehmen oder daß es bei einem Großangriff darauf ankam, die erforderlichen Truppenmassen und ungeheuren Munitionsmengen vom Feinde unbemerkt heranzuführen, bereitzustellen und die Kampfaufgaben zu verteilen. Dann blieb als entscheidender Schlußbefehl nur noch die von der Obersten Heeresleitung ausgehende und allen Stellen zugehende kurze Weisung, daß an dem Tage und zu jener Stunde die eigentliche Kampfhandlung zu beginnen habe.

Während die Operation fortschritt oder bei überraschendem feindlichen Angriff trat die Befehlsgebung des Bewegungskrieges wieder in ihr Recht, mußte aber infolge des beherrschenden Einflusses der Technik in weit höherem Grade als früher durch waffendienstliche Anordnungen ergänzt werden - und zwar um so mehr, wenn die entscheidenden Punkte im Lauf der Operation mehrfach wechselten und die Verschiebung des Schwergewichts der technischen Waffen, vor allem der Artillerie, Minenwerfer und Flieger, erforderten.

Eine gewaltige, großzügige Weiterentwicklung der Organisation von 1914 war so durch den Zwang der Erfordernisse des Krieges auf allen Gebieten des Heerwesens notwendig geworden. Da sich diese fortwährend änderten, blieb die Entwicklung dauernd im Fluß. Sie erreichte im Herbst 1918 ihren Höhepunkt, war aber keineswegs als abgeschlossen zu betrachten, als sie durch das Friedensdiktat von Grund aus zerstört wurde. Die Ausgestaltung, die sie bei Kriegsende innerhalb der einzelnen Kommandostellen gewonnen hatte, zeigen die am Schluß dieses Abschnitts angefügten Beispiele der Geschäftsverteilung der höchsten Kommandobehörden und der Obersten Heeresleitung. In den Einzelheiten herrschten bei den hohen Stäben mannigfaltige Verschiedenheiten, je nachdem es die besonderen, überall verschiedenen Umstände erheischten. Freiheit vom Schema und praktische Anpassungsfähigkeit an die wechselnden Grundlagen waren die Größe der deutschen organisatorischen Arbeit im Kriege!

Inmitten des gigantischen Ringens auf allen Fronten und unter dem stetig wachsenden Mangel an Menschen und Material hat die deutsche Organisation das Heer getragen und seine Schlagfertigkeit erhalten. Mit Stolz kann das deutsche Volk auf diese Leistung zurückblicken, die Geist und Willensstärke ihm [462] ermöglichten. Sie erfüllte auch den Feind mit neidvoller Bewunderung; darum vernichtete er ihre Grundlage, den gefürchteten Generalstab, als dem siegreichen Heere das Schwert entsank.

Dem deutschen Volke aber wird die stolze Erinnerung an diese Leistungen und das Bewußtsein des im Kampfe mit der ganzen Welt erprobten Könnens ein fruchtbares Erbe sein!


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7 [1/440]Ludendorff: Meine Kriegserinnerungen. ...zurück...

8 [1/454]Flak ist die amtliche Abkürzung für Flugabwehrkanonen. ...zurück...


Der Weltkampf um Ehre und Recht.
Die Erforschung des Krieges in seiner wahren Begebenheit,
auf amtlichen Urkunden und Akten beruhend.
Hg. von Exzellenz Generalleutnant Max Schwarte