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Wer hat das Versailler
Abrüstungsversprechen gebrochen?

Kundgebung der Deutschen Reichsregierung
Fichtebundblatt Nr. 741.

© 16. März 1935
Deutscher Fichte-Bund e.V., gegründet Januar 1914.
Reichsbund für Deutschtumsarbeit.

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Als im November 1918 das deutsche Volk - vertrauend auf die in den 14 Punkten Wilsons gegebenen Zusicherungen - nach 4½jährigem ruhmvollen Widerstand in einem Kriege, dessen Ausbruch es nie gewollt hatte, die Waffen streckte, glaubte es, nicht nur der gequälten Menschheit, sondern auch einer großen Idee an sich einen Dienst erwiesen zu haben. Selbst am schwersten leidend unter den Folgen dieses wahnsinnigen Kampfes, griffen die Millionen des deutschen Volkes gläubig nach dem Gedanken einer Neugestaltung der Völkerbeziehungen, die durch die Abschaffung der Geheimdiplomatie sowie der schrecklichen Mittel des Krieges veredelt werden sollte.

Die Idee des Völkerbundes hat vielleicht in keiner Nation eine heißere Zustimmung erweckt als in der von allem irdischen Glück verlassenen deutschen. Nur so war es verständlich, daß die in manchem geradezu sinnlosen Bedingungen der Zerstörung jeder Wehrmöglichkeit im deutschen Volke nicht nur angenommen, sondern von ihm auch erfüllt worden sind. Das deutsche Volk und insonderheit seine damalige Regierung waren überzeugt, daß durch die Erfüllung der im Versailler Vertrag vorgeschriebenen Entwaffnungsbestimmungen entsprechend der Verheißung dieses Vertrags der Beginn einer internationalen allgemeinen Abrüstung eingeleitet und verbürgt sein würde. Denn nur in einer solchen zweiseitigen Erfüllung dieser gestellten Aufgabe des Vertrages konnte die Berechtigung für eine Forderung liegen, die - einseitig auferlegt und durchgeführt - zu einer ewigen Verächtlichmachung und damit Minderwertigkeitserklärung einer großen Nation werden mußte. Damit aber konnte ein solcher Friedensvertrag niemals die Voraussetzung für eine wahrhaft innere Aussöhnung der Völker und einer dadurch herbeigeführten Befriedung der Welt, sondern nur für die Aufrichtung eines ewig weiterzehrenden Hasses sein.

Deutschland hat die ihm auferlegten Abrüstungsverpflichtungen nach den Feststellungen der interalliierten Kontrollkommission erfüllt.

Folgendes waren die von dieser Kommission bestätigten Arbeiten der Zerstörung der deutschen Wehrkraft und ihrer Mittel:

A. An Heereswaffen wurden zerstört:
59 897 Geschütze und Rohre,
130 558 Maschinengewehre,
31 470 Minenwerfer und Rohre,
6 007 000 Gewehre und Karabiner,
243 937 M.G.-Läufe,
28 001 Lafetten,
4 390 M.W.-Lafetten,
38 750 000 Geschosse,
16 550 000 Hand- und Gewehrgranaten,
60 400 000 scharfe Zünder,
491 000 000 Handwaffenmunition,
335 000 Tonnen Geschoßhülsen,
23 515 Tonnen Kartusch-Patronenhülsen,
37 600 Tonnen Pulver,
79 500 Munitionsleeren,
212 000 Fernsprecher,
1 072 Flammenwerfer,
31 Panzerzüge,
59 Tanks,
1 762 Beobachtungswagen,
8 982 drahtlose Stationen,
1 240 Feldbäckereien,
2 199 Pontons,
981,7 Tonnen Ausrüstungsstücke für Soldaten,
8 230 350 Satz Ausrüstungsstücke für Soldaten,
7 300 Pistolen und Revolver,
180 M.G.-Schlitten,
21 fahrbare Werkstätten,
12 Flak-Geschützwagen,
11 Protzen,
64 000 Stahlhelme,
174 000 Gasmasken,
2 500 Maschinen der ehemaligen Kriegsindustrie,
8 000 Gewehrläufe.
B. An Luftwaffen wurden zerstört:
15 714 Jagd- und Bombenflugzeuge,
27 757 Flugzeugmotoren.
C. An Marinewaffen wurden zerstört:
26 Großkampfschiffe,
4 Küstenpanzer,
4 Panzerkreuzer,
19 kleine Kreuzer,
21 Schul- und Spezialschiffe,
83 Torpedoboote,
315 U-Boote.

Ferner mußten zerstört werden:
Fahrzeuge aller Art, Gaskampf- und zum Teil Gasschutzmittel, Treib- und Sprengmittel, Scheinwerfer, Visiereinrichtungen, Entfernungs- und Schallmeßgerät, optische Geräte aller Art, Pferdegeschirr, Schmalspurgerät, Felddruckereien, Feldküchen, Werkstätten, Hieb- und Stichwaffen, Stahlhelme, Munitionstransportmaterial, Normal- und Spezialmaschinen der Kriegsindustrie, sowie Einspannvorrichtungen, Zeichnungen dazu, Flugzeug- und Luftschiffhallen usw.

Nach dieser geschichtlich beispiellosen Erfüllung eines Vertrages hatte das deutsche Volk ein Anrecht, die Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen auch von der anderen Seite zu erwarten. Denn:

1. Deutschland hatte abgerüstet.

2. Im Friedensvertrag war ausdrücklich gefordert worden, daß Deutschland abgerüstet werden müßte, um damit die Voraussetzung für eine allgemeine Abrüstung zu schaffen, d. h., es war damit behauptet, daß nur in Deutschlands Rüstung allein die Begründung für die Rüstung der anderen Länder läge.

3. Das deutsche Volk war damals sowohl in seinen Regierungen als auch in seinen Parteien von einer Gesinnung erfüllt, die den pazifistisch-demokratischen Idalen des Völkerbunds und seiner Gründer restlos entsprach.

Während aber Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt hatte, unterblieb die Einlösung der Verpflichtung der zweiten Vertragsseite.

D.h. die hohen Vertragsschließenden der ehemaligen Siegerstaaten haben sich einseitig von den Verpflichtungen des Versailler Vertrages gelöst.

Allein nicht genug, daß jede Abrüstung in einem irgendwie mit der deutschen Waffenzerstörung vergleichbaren Maße unterblieb, nein:

es trat nicht einmal ein Stillstand der Rüstungen ein, ja im Gegenteil, es wurde die Aufrüstung einer ganzen Reihe von Staaten offensichtlich.

Was im Kriege an neuen Zerstörungsmaschinen erfunden wurde, erhielt nunmehr im Frieden in methodisch-wissenschaftlicher Arbeit die letzte Vollendung. Auf dem Gebiet der Schaffung mächtiger Landpanzer- sowohl als neuer Kampf- und Bombenmaschinen fanden ununterbrochene Verbesserungen statt. Neue Riesengeschütze wurden gebaut, neue Spreng-, Brand und Gasbomben hergestellt.

Die Welt aber hallte seitdem wider von Kriegsgeschrei, als ob niemals ein Weltkrieg gewesen und ein Versailler Vertrag geschlossen worden wäre.

Inmitten dieser hochgerüsteten und sich immer mehr der neuesten motorisierten Kräfte bedienenden Kriegsstaaten war Deutschland ein machtmäßig leerer Raum, jeder Drohung und jeder Bedrohung wehrlos ausgeliefert. Das deutsche Volk erinnert sich des Unglücks und Leides von 15 Jahren wirtschaftlicher Verelendung und politischer Demütigung.

Es war daher verständlich, daß Deutschland laut auf die Einlösung des Versprechens auf Abrüstung der anderen Staaten zu drängen begann. Denn dieses ist klar:

Ein hundertjähriger Friede müßte für die Welt von unermeßlichem Segen sein. Eine hundertjährige Zerreißung in Sieger und Besiegte aber erträgt sie nicht.

Aus dem Drängen der Völker entstanden die Versuche, auf dem Wege von Konferenzen eine allgemeine Rüstungsverminderung auf eine niedere Stufe zu erreichen.

So entstanden die ersten Vorschläge internationaler Rüstungsabkommen, von denen wir als bedeutungsvollen den Plan Macdonalds in Erinnerung haben.

Deutschland war bereit, diesen Plan anzunehmen und zur Grundlage von Vereinbarungen zu machen.

Der Plan Macdonalds scheiterte an der Ablehnung durch andere Staaten. Da unter solchen Umständen die dem deutschen Volke in der Dezember-Erklärung 1932 feierlich zugesicherte Gleichberechtigung keine Verwirklichung fand, sah sich die neue deutsche Reichsregierung als Wahrerin der Ehre und der Lebensrechte des deutschen Volkes außerstande, noch weiterhin an solchen Konferenzen teilzunehmen oder dem Völkerbund anzugehören.

Allein auch nach dem Verlassen Genfs war die deutsche Regierung dennoch bereit, nicht nur Vorschläge anderer Staaten zu prüfen, sondern auch eigene Vorschläge zu machen. Sie übernahm dabei die von den anderen Staaten selbst geprägte Auffassung, daß die Schaffung kurzdienender Armeen für die Zwecke des Angriffs ungeeignet und damit für die friedliche Verteidigung anzuempfehlen sei.

Die deutsche Regierung war daher bereit, die langdienende Reichswehr nach dem Wunsche der anderen Staaten in eine kurzdienende Armee zu verwandeln. Ihre Vorschläge vom Winter 1933/34 waren durchführbar. Ihre Ablehnung und die Ablehnung der ähnlich gedachten italienischen und englischen Entwürfe ließen aber darauf schließen,

daß die Geneigtheit zu einer nachträglichen sinngemäßen Erfüllung der Versailler Abrüstungsbestimmungen bei den anderen Vertragspartnern nicht mehr bestand.

Unter diesem Umständen sah sich die deutsche Regierung veranlaßt, von sich aus jene notwendigen Maßnahmen zu treffen, die eine Beendigung des ebenso unwürdigen wie bedrohlichen Zustandes der ohnmächtigen Wehrlosigkeit eines großen Volkes und Reiches gewährleisten konnten.

Sie ging dabei von denselben Erwägungen aus, denen Minister Baldwin so wahren Ausdruck verlieh:

"Ein Land, das nicht gewillt ist, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu seiner eigenen Verteidigung zu ergreifen, wird niemals Macht in dieser Welt haben, weder moralische noch materielle."

Die Regierung des heutigen Deutschen Reiches aber wünscht nur eine einzige moralische und materielle Macht - es ist die Macht, für das Reich und damit wohl auch für ganz Europa den Frieden wahren zu können.

Die deutsche Reichsregierung hat daher auch weiterhin getan, was in ihren Kräften stand und zur Förderung des Friedens dienen konnte.

1. Die deutsche Regierung hat ihren Nachbarstaaten schon vor langer Frist den Abschluß von Nichtangriffspakten angetragen.

2. Die deutsche Regierung hat mit ihrem östlichen Nachbarstaat, Polen, eine vertragliche Regelung gesucht und gefunden, die dank des großen entgegenkommenden Verständnisses, wie sie hofft, für immer die bedrohliche Atmosphäre, die sie bei ihrer Machtübernahme vorfand, entgiftet hat und zu einer dauernden Verständigung und Freundschaft der beiden Völker führen wird.

3. Die deutsche Regierung hat endlich Frankreich die feierliche Versicherung gegeben, daß Deutschland nach der erfolgten Regelung der Saarfrage keine terriorialen Forderungen mehr an Frankreich stellen oder erheben wird. [Scriptorium merkt an: = Verzicht auf Elsaß-Lothringen!] Sie glaubt damit, in einer geschichtlich seltenen Form die Voraussetzung für die Beendigung eines jahrhundertealten Streites zwischen zwei großen Nationen durch ein schweres politisches und sachliches Opfer geschaffen zu haben.

Die deutsche Regierung muß aber zu ihrem Bedauern ersehen, daß eine sich fortgesetzt steigernde Aufrüstung der übrigen Welt stattfindet. Sie sieht in der Schaffung einer sowjetrussischen Armee von 101 Divisionen, d. h. 960,000 Mann zugegebene Friedens-Präsenzstärke, eine Gefahr, die bei der Abfassung des Versailler Vertrages nicht geahnt werden konnte.

Die deutsche Regierung sieht in der Steigerung ähnlicher Maßnahmen bei den anderen Staaten weitere Beweise der Ablehnung des seinerzeit feierlich verkündeten Abrüstungsversprechens. Es liegt der deutschen Regierung fern, gegen irgendeinen Staat einen Vorwurf erheben zu wollen. Aber sie muß heute feststellen,

daß durch nunmehr beschlossene Einführung der zweijährigen Dienstzeit in Frankreich die Grundlagen der Schaffung kurzdienender Armeen zugunsten eines langdienenden Heeres aufgegeben worden sind.

Diese Grundlagen waren aber mit eine Begründung für die seinerzeit von Deutschland geforderte Preisgabe seiner Reichswehr.

Die deutsche Regierung empfindet es unter diesen Umständen als eine Unmöglichkeit, die für die Sicherheit des Reiches notwendigen Maßnahmen noch länger auszusetzen oder gar vor der Kenntnis der Mitwelt zu verbergen.

Wenn sie daher dem in der Rede des englischen Ministers Baldwin ausgesprochenen Wunsch nach einer Aufhellung der deutschen Absichten entspricht, dann geschieht es:

1. um dem deutschen Volk die Überzeugung und den anderen Staaten die Kenntnis zu geben, daß die Wahrung der Ehre und Sicherheit des Deutschen Reiches jetzt wieder der eigenen Kraft der deutschen Nation anvertraut wird;

2. um durch die Festlegung des Umfanges der deutschen Maßnahmen jene Behauptungen zu entkräften, die dem deutschen Volk das Streben nach einer militärischen Vormachtstellung in Europa unterschieben wollen.

Was die deutsche Regierung als Wahrerin der Ehre und der Belange der deutschen Nation wünscht, ist, das Ausmaß jener Machtmittel sicherzustellen, die nicht nur für die Erhaltung der Unversehrtheit des Deutschen Reiches, sondern auch für die internationale Achtung und Bewertung Deutschlands als eines Mitbürgen des allgemeinen Friedens erforderlich sind.

In dieser Stunde erneuert die Deutsche Regierung vor dem deutschen Volk und vor der Welt die Versicherung ihrer Entschlossenheit, mit der deutschen Aufrüstung kein Mittel kriegerischen Angriffs, sondern vielmehr ausschließlich eine Bürgschaft seiner Verteidigung und damit der Erhaltung des Friedens bilden zu wollen.

Die deutsche Reichsregierung drückt dabei die zuversichtliche Hoffnung aus, daß es dem wieder zu seiner Ehre zurückfindenden deutschen Volke in unabhängig gleicher Berechtigung vergönnt sein möge, seinen Beitrag zu leisten zur Befriedung der Welt in einer freien und offenen Zusammenarbeit mit den anderen Nationen und ihren Regierungen.



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